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Fehlermeldung zu überobligatorische AG-Beiträge in Anlage N-Gre
AW: Fehlermeldung zu überobligatorische AG-Beiträge in Anlage N-Gre
In Bayern gilt folgende differenzierte Regelung:
Grundsätzlich gilt auch für die Steuererklärung 2016 noch die bisherige gesetzliche Abgabefrist bis 31. Mai.
Wer seine Steuererklärung aber authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermittelt, hat in Bayern bereits heuer zwei Monate mehr Zeit.
- - - Aktualisiert - - -
Baden-Württemberg hat es natürlich auch geregelt und zwar so:
Für all diejenigen, die per Papiervordruck abgeben, ist der 31. Mai 2017 das Fristende für die Abgabe der Steuererklärung 2016.
Zwar gilt für alle, die per ELSTER abgeben, schon für die Steuererklärung 2016 eine Fristverlängerung bis 31. Juli 2017.
Wer aber diese Zeit voll ausschöpft, läuft Gefahr, dass die Bearbeitung länger dauert, da dann auch in den Finanzämtern die Ferienzeit beginnt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wer aber diese Zeit voll ausschöpft, läuft Gefahr, dass die Bearbeitung länger dauert, da dann auch in den Finanzämtern die Ferienzeit beginnt.
Hallo,
oder er profitiert vom vollelektronischen Verfahren bei authentifizierten Erklärungen, die nie ein Bearbeiter sieht weil die entsprechenden Risikofilter zufrieden sind -> Tendenz steigend.
AW: Fehlermeldung zu überobligatorische AG-Beiträge in Anlage N-Gre
Schweizer Grenzgänger müssen sogar ihre Lohnabrechnungen mit einreichen, da geht m. E. nichts mit vollelektronisch.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Schweizer Grenzgänger müssen sogar ihre Lohnabrechnungen mit einreichen, da geht m. E. nichts mit vollelektronisch.
Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Grenzgänger in die Schweiz müssen zwingend ein paar Belege schriftlich einreichen (Schweizer Jahreslohnabrechnung, Beiträge zu Schweizer Krankenversicherung), da dem Finanzamt bzw. der Steuerverwaltung diese Daten nicht elektronisch übermittelt werden. Daher wird da wohl immer ein Sachbearbeiter drüberschauen.
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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