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Wo in EÜR Computerzubehör und Software angeben?

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    Wo in EÜR Computerzubehör und Software angeben?

    Guten Abend!

    Ich kämpfe mich gerade durch meine erste EÜR und bin nicht so recht sicher, unter welche Kategorie a) Computerzubehör (Tastatur, Maus, etc.; nicht zusammen mit einem Computer erworben) und b) Software fallen.

    "Geringwertige Wirtschaftsgüter" würde vom Preis her passen, aber selbständig (ohne Computer) nutzbar ist weder die Tastatur noch die Software... Einfach unter "übrige Betriebsausgaben"?

    Vielen Dank für jeden hilfreichen Tipp!

    Justin
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