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Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

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    Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

    Hallo alle,

    in der Anlage N auf der Seite 1 gibt es Zeilen 22 und 24, die mit dem Arbeitgeber zu tun haben (Z. 22 - Rentenversicherung, Z. 24 - Kranken- und Pflegenversicherung). Auf meiner Gehaltsabrechnung finde ich aber nur den SV-AG-Anteil (Sozialversicherung), also keine konkreten Infos zur RV oder KV. Was und wo soll ich denn eintragen? Mit leerer Zeile 22 bekomme ich einen Fehler im ELSTER-Formular.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

    Zitat von blixa_ketzer Beitrag anzeigen
    Hallo alle,

    in der Anlage N auf der Seite 1 gibt es Zeilen 22 und 24, die mit dem Arbeitgeber zu tun haben (Z. 22 - Rentenversicherung, Z. 24 - Kranken- und Pflegenversicherung). Auf meiner Gehaltsabrechnung finde ich aber nur den SV-AG-Anteil (Sozialversicherung), also keine konkreten Infos zur RV oder KV. Was und wo soll ich denn eintragen? Mit leerer Zeile 22 bekomme ich einen Fehler im ELSTER-Formular.

    Vielen Dank!
    Du übernimmst 1:1 Deine Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

      Klar, aber soweit ich sehe, ich habe SV auf der Lohnsteuerbescheinigung und RV/KV/PV im ELSTER, also kein 1:1 möglich...

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

        Zitat von blixa_ketzer Beitrag anzeigen
        Klar, aber soweit ich sehe, ich habe SV auf der Lohnsteuerbescheinigung und RV/KV/PV im ELSTER, also kein 1:1 möglich...
        Hallo,

        kann es sein, dass du Lohn/Gehaltsabrechnung mit Lohnsteuerbescheinigung verwechselst?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

          Zitat von blixa_ketzer Beitrag anzeigen
          Klar, aber soweit ich sehe, ich habe SV auf der Lohnsteuerbescheinigung und RV/KV/PV im ELSTER, also kein 1:1 möglich...
          So sollte es bei Dir in EF auch aussehen.
          Angehängte Dateien
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            kann es sein, dass du Lohn/Gehaltsabrechnung mit Lohnsteuerbescheinigung verwechselst?

            Gruß FIGUL
            Stimmt, ich habe höchstwahrscheinlich nur die Lohnabrechnung. Soll ich wegen der Lohnsteuerbescheinigung zusätzlich bei meinem Arbeitgeber nachfragen? Bzw. reicht eine Lohnabrechnung beim Ausfüllen des Elster-Formulars nicht?

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            So sollte es bei Dir in EF auch aussehen.
            Genau, so sieht es bei mir auch aus. Die ersten Zeilen kann ich ohne Probleme ausfüllen. Das Problem ist weiter unten, mit den 22-24.

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              #7
              AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

              Hallo,

              Zitat: Soll ich wegen der Lohnsteuerbescheinigung zusätzlich bei meinem Arbeitgeber nachfragen? Bzw. reicht eine Lohnabrechnung beim Ausfüllen des Elster-Formulars nicht?

              zum 1.Teil: Der AG ist verpflichtet dir bis zum 28.Februar des folgenden Jahres einen Ausdruck der elektr. Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Für 2016 also 28.2.2017.
              Frag nochmals nach.
              zum 2. Teil - kann muß nicht -
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                zum 1.Teil: Der AG ist verpflichtet dir bis zum 28.Februar des folgenden Jahres einen Ausdruck der elektr. Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Für 2016 also 28.2.2017.
                Frag nochmals nach.
                Vielen Dank für die Informationen, ich muss dann tatsächlich bei meinem AG nachfragen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

                  Das Problem ist weiter unten, mit den 22-24
                  Wobei vorsorglich klarzustellen ist, dass bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmern die Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung keine Einträge enthält.
                  Der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird dort nicht bescheinigt, er muss auch nicht in die Steuererklärung.

                  Immer bescheinigt wird jedoch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung unter Nummer 22a der Lohnsteuerbescheinigung.

                  Ebenfalls immer bescheinigt werden außerdem die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung unter den Nummern 25 und 26 sowie
                  der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung unter Nummer 23a der Lohnsteuerbescheinigung
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage N: wie Arbeitgeberanteil eintragen?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wobei vorsorglich klarzustellen ist, dass bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmern die Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung keine Einträge enthält.
                    Der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird dort nicht bescheinigt, er muss auch nicht in die Steuererklärung.

                    Immer bescheinigt wird jedoch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung unter Nummer 22a der Lohnsteuerbescheinigung.

                    Ebenfalls immer bescheinigt werden außerdem die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung unter den Nummern 25 und 26 sowie
                    der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung unter Nummer 23a der Lohnsteuerbescheinigung
                    Sehr hilfreich, vielen Dank!

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