Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo was eingeben? Komme bei Elster nicht weiter u. keine Berechnung.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo was eingeben? Komme bei Elster nicht weiter u. keine Berechnung.

    Hallo,
    habe in vergangenen Jahren mit Elster- Programm unsere Einkommensteuer ohne große
    Probleme gemacht.

    Das Jahr 2016 hat es aber in sich. Ich weiß nicht wo ich die ganzen Sachen eintragen soll.
    Habe schon mehrere Eingaben hier und da ausprobiert. Es kommt eine utopische Steuernachzahlung für uns heraus (ca. 20.000,- €).

    Kurze Angaben für 2016.
    Meine Frau ist Rentnerin seid über 10 Jahre ca. 913,- € plus 70,- € Betriebsrente alles Netto. Wo und wie eintragen, da es ja auch Rentenerhöhung im Juli 2016 gab. Welchen Betrag eintragen alt/neu und Brutto oder Netto? Wo Krankenversicherung u. Pflegeversicherung eintragen.
    Sie hat einen GdB von 100 und das Kennzeichen G. Steuervorteile 900,- € Pauschal für Fahrkilometer und wo eintragen?

    Ich habe einen GdB von 50 ohne weiteres Kennzeichen. Steuervorteile und wo eintragen?
    Ich war von 1. Jan. bis 5. April Arbeitslos = 5700,- € Arbeitslosengeld (täglich 60,- €) Netto.
    Von 5. April bis 1. Mai bekam ich Krankengeld (täglich 60,- €) Netto.
    Ab 1. Mai bekomme ich Rente 1.500,- € Netto. Welchen Betrag eintragen nach Rentenerhöhung im Juli alt/neu und Brutto oder Netto? Wo Krankenversicherung u. Pflegeversicherung u.s.w. bei Elster eintragen. Hatte die Monate Jan. bis Mai auch Werbungskosten für Arbeitssuche, Fahrkosten u.s.w.
    Darf ich hier die Pauschale von 1.000,- € bei Elster eingeben?

    Am 19. April erhielt ich 15293,- € aus meiner Insolvenzforderung vom Insolvenzverwalter überwiesen. Die Firma war Nov. 2012 Insolvent. Habe auf diesen Betrag 5329,- € Lohnsteuer bezahlt u. 290,- € Soli. Alles wurde nach Steuerklasse 6 berechnet. Ist das richtig und wie und wo bei Elster eintragen.

    Im Oktober 2016 bekam ich weil ich jetzt Rentner bin meine betriebliche Altersvorsorge / Entgeltumwandlung vom Pensionssicherungsverein in Höhe von 30.373,- € ohne Abzüge ausgezahlt. Es steht nur Steuerklasse 3 auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf. Das müsste ja Steuerfrei sein weil es bis zu 4% des Lohnes für die Altersvorsorge waren oder?Krankenkassenbeiträge sind von diesen Betrag 45,- € monatlich für 10 Jahre zu bezahlen. Wo eintragen bei Elster?.

    Alles dieses Jahr sehr kompliziert. War auch vor Monaten beim Steuerberatungs- Verein.
    Das hätte ich mir sparen können. War genau so schlau wie vorher zu obigen Fragen.

    Danke für Antworten wo ich was bei Elster mit Nr. eintragen muss.
    Erfolgt danach auch eine Berechnung der Steuer bei diesen vielen Sachen?

    #2
    AW: Wo was eingeben? Komme bei Elster nicht weiter u. keine Berechnung.

    Rente der Ehefrau:
    Welchen Betrag eintragen alt/neu und Brutto oder Netto? Wo Krankenversicherung u. Pflegeversicherung eintragen.
    Es ist immer der Rentenbetrag für das gesamte Jahr brutto in der Anlage R anzugeben, nicht der Auszahlungsbetrag. Krankenversicherung u. Pflegeversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 17 und 19) für die Ehefrau zu erklären.
    Wenn du keine Bescheinigung für das Finanzamt von der Rentenversicherung vorliegen hast, wirst du eventuell Mühe haben, den Rentenanpassungsbetrag (Zeile 6) richtig zu ermitteln.

    Den Antrag kann man als Rentner hier auch online stellen (Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, Versichertenrente auswählen!):

    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    Das gilt sinngemäß auch für deine Rente. Da gibt es allerdings noch keinen Rentenanpassungsbetrag, bei dir trägst du in Zeile 6 nichts ein.

    Die weiteren Fragen muss ich erst noch genauer lesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Wo was eingeben? Komme bei Elster nicht weiter u. keine Berechnung.

      Zum Thema Schwerbehinderung:

      Die Angaben hierzu sind im Hauptvordruck zu machen.

      Die Pauschbeträge werden auf Seite 3 in den Zeilen 61 und 62 bzw. 63 und 64 erklärt, die Fahrtkosten unter andere außergewöhnliche Belastungen ebenfalls auf Seite 3.

      Zum Thema Arbeitslosen- und Krankengeld:

      Dafür gibt es auf Seite 4 des Hauptvordrucks die Zeile 91. Über Hinzufügen kannst du diese Zeile duplizieren und deine Leistungen getrennt eintragen.

      Lohnsteuerbescheinigungen:

      Alle Einnahmen, für die es Lohnsteuerbescheinigungen gibt, gehören in die Anlage N der jeweiligen Person.
      Die beginnt jeweils mit einer Lohnsteuerbescheinigung. Es lassen sich bis zu 99 Lohnsteuerbescheinigungen hinzufügen, der Schalter dafür ist oben rechts.
      Welche Steuerklasse beim Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wurde, ist für die Einkommensteuer nicht von Bedeutung.

      In deiner Anlage N kannst du auch Werbungskosten erklären, eine Pauschale kannst du jedoch dort nicht eintragen. Falls dir die Pauschale 2016 noch zustehen würde,
      wird die vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

      Du schreibst:
      habe in vergangenen Jahren mit Elster- Programm unsere Einkommensteuer ohne große Probleme gemacht.
      Dann müsstest du eigentlich bestimmte Sachen schon wissen, wie das mit der Bruttorente oder dem Eintrag in die Lohnsteuerbescheinigung oder der Angabe des Behindertenpauschbetrags ist.
      Da hat sich ja nichts geändert, außer vielleicht mal eine Zeilennummer.

      Wenn du das alles verarbeitet hast und dann noch etwas übrig bleibt, bei dem du nicht weißt, wo es hingehört, kannst du ja erneut fragen.
      Vieles steht im Übrigen auch in der Ausfüllhilfe von ElsterFormular, du musst das nur lesen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Wo was eingeben? Komme bei Elster nicht weiter u. keine Berechnung.

        Hallo Charlie24,
        danke für deine Infos. Hatte vergangene Jahre viele Kopien vom Rentenbescheiden u.s.w. mit zum Finanzamt gesendet.
        Scheinbar waren meine Einträge auf Elster doch nicht so ohne Probleme.
        Bei der Rente habe ich Netto bei Elster eingetragen und weiter nichts. Scheinbar hat das Finanzamt einiges geändert.
        Deshalb stimmte meine Steuerbelastung über Elster auch nicht mit dem Bescheid vom Finanzamt überein.

        Was ist mit den 15293,- € vom Insolvenzwerwalter wo ich so viele Steuern Steuerklasse 6 Bezahlt habe?
        Du schreibst: Welche Steuerklasse beim Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wurde, ist für die Einkommensteuer nicht von Bedeutung.

        Wie wirken sich aber die 30.373,- € vom Pensionssicherungsverein auf die Steuer aus? Dafür wurden ja laut Steuerbescheinigung
        keine Steuern bezahlt. Wird dieser Betrag nachträglich auch noch versteuert? Es ist doch für die Altersvorsorge.
        Wo trage ich die 45,- € die ich monatlich an die Krankenkasse für diese 30.293,- € zahlen muß ein?

        Ich habe Angst das wir durch diese ganzen Beträge die ich erhalten habe sehr viel Steuern nachzahlen müssen.
        Diese Beträge kamen ja alle im Jahr 2016.

        Du hast mir insoweit schon sehr geholfen. Danke
        Werde alles so wie Du beschrieben hast jetzt in Elster eingeben.
        Falls noch Fragen sind werde ich mich noch mal melden.

        DANKE

        Kommentar


          #5
          AW: Wo was eingeben? Komme bei Elster nicht weiter u. keine Berechnung.

          Es werden immer alle steuerpflichtigen Einkünfte eines Jahres zusammenaddiert! Bei Leibrenten gibt es einen steuerfreien Anteil, die sind bisher noch nicht zu 100% steuerpflichtig.

          Davon gehen dann Werbungskosten, z. T. auch Werbungskostenpauschalen, Sonderausgaben (insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung) und Außergewöhnliche Belastungen einschließlich der Pauschbeträge bei Behinderung ab.

          Daraus errechnet sich ein zu versteuerndes Einkommen. Darauf wird dann der Steuertarif angewendet, in eurem Fall der Splittingtarif, 2016 aber mit der Besonderheit, dass wegen des Arbeitslosen- und
          Krankengelds, die ja steuerfrei sind, auch noch der sog. Progressionsvorbehalt in die Steuerberechnung einfließt.

          Von der festgesetzten Einkommensteuer zieht das Finanzamt die bereits einbehaltene Lohnsteuer ab, der Rest ist zu bezahlen. Wie viel das ist, kann erst richtig berechnet werden,
          wenn die Steuererklärung vollständig und richtig ausgefüllt ist.

          Da für die 30.373,- € vom Pensionssicherungsverein keine Lohnsteuer einbehalten wurde und von den Leibrenten natürlich auch nicht und bisher wohl auch keine Steuervorauszahlungen geleistet werden mussten,
          ist schon klar, dass es zu einer Steuernachzahlung kommt.

          Steuerfrei bleiben die 30.373,- € vom Pensionssicherungsverein sicher nicht, es kann aber sein, dass dafür eine Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung) in Betracht kommt.

          Wo trage ich die 45,- € die ich monatlich an die Krankenkasse für diese 30.293,- € zahlen muß ein?
          Die Jahreswerte gehören ebenso in die Anlage Vorsorgeaufwand wie die laufenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
          Wenn das erste Jahr mit auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, gibst du es dort mit ein, wenn nicht, dann direkt ab Zeile 17 der Anlage Vorsorgeaufwand.
          Auch der Bereich der Zeilen 17 bis 22 kann mehrfach hinzugefügt werden, der Schalter dafür befindet sich unterhalb der Zeile 22.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X