Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zahlendreher von 2015 aufsuchen der Arbeitsstätte 230 Tage in der Woche/

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zahlendreher von 2015 aufsuchen der Arbeitsstätte 230 Tage in der Woche/

    Das gibt es nicht. Ich mache gerade meine Einkommensteuererklärung für 2016 und blicke auf meine Eintragungen im Jahr 2015.

    Was habe ich nur geschrieben.

    Arbeitstage je Woche 230 Tage
    aufgesucht an 4 Tagen

    Ich direkt das Finanzamt angerufen. Der Widerspruch sei zwar längst abgelaufen, aber sie hätten ein Schreiben
    vorliegen, das es wohl erlaubt bei deutlichem Erkennen eines Fehlers, zu Gunsten der Steuerzahler zu entscheiden.
    Das ist erst mal prima, ich bekomme nachträglich das Geld erstattet.

    Meine Dummheit spreche ich jetzt nicht an. Ich könnte auch erklären, warum mir das bei der Rückerstattung nicht aufgefallen ist,aber das zu erklären, dauert mir zu lange.

    Was schade ist.

    1. Wieso gibt es bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehlermeldung. Es müßte eine Sperre geben, denn mehr als 7 Tage in der Woche kann man nicht arbeiten.

    2. Auch beim Finanzamt ist es nicht aufgefallen. (und das macht mir Sorge)

    Trotzdem, jetzt weiß ich, warum ich bei der Berechnung von 2016 anders lag.

    Mein Fazit: Man darf nicht denken, das die Finanzämter, wenn man sich noch so gravierend verschreibt, den Fehler reklamieren.

    #2
    AW: Zahlendreher von 2015 aufsuchen der Arbeitsstätte 230 Tage in der Woche/

    Mein Fazit: Man darf nicht denken, das die Finanzämter, wenn man sich noch so gravierend verschreibt, den Fehler reklamieren.
    Hallo,
    wenn die Erklärung z.B. maschinell bearbeitet wurde und deren "Plausi" das auch nicht erkennt, ist das wohl so.
    Als Verbesserungsvorschlag (Fehlermeldung) der Hotline mitteilen.
    hotline@elster.de
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 03.05.2017, 14:15.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Zahlendreher von 2015 aufsuchen der Arbeitsstätte 230 Tage in der Woche/

      Hallo funny,

      zur Steuerberechnung werden nur die angegebenen Tage und die eingetragenen Kilometer herangezogen.
      Du hast da eben 1000 Euro Werbungskostenpauschale bekommen, die 4 Tage zur Arbeit gefahren gehen da unter.

      Tschüß

      Kommentar

      Lädt...
      X