Das gibt es nicht. Ich mache gerade meine Einkommensteuererklärung für 2016 und blicke auf meine Eintragungen im Jahr 2015.
Was habe ich nur geschrieben.
Arbeitstage je Woche 230 Tage
aufgesucht an 4 Tagen
Ich direkt das Finanzamt angerufen. Der Widerspruch sei zwar längst abgelaufen, aber sie hätten ein Schreiben
vorliegen, das es wohl erlaubt bei deutlichem Erkennen eines Fehlers, zu Gunsten der Steuerzahler zu entscheiden.
Das ist erst mal prima, ich bekomme nachträglich das Geld erstattet.
Meine Dummheit spreche ich jetzt nicht an. Ich könnte auch erklären, warum mir das bei der Rückerstattung nicht aufgefallen ist,aber das zu erklären, dauert mir zu lange.
Was schade ist.
1. Wieso gibt es bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehlermeldung. Es müßte eine Sperre geben, denn mehr als 7 Tage in der Woche kann man nicht arbeiten.
2. Auch beim Finanzamt ist es nicht aufgefallen. (und das macht mir Sorge)
Trotzdem, jetzt weiß ich, warum ich bei der Berechnung von 2016 anders lag.
Mein Fazit: Man darf nicht denken, das die Finanzämter, wenn man sich noch so gravierend verschreibt, den Fehler reklamieren.
Was habe ich nur geschrieben.
Arbeitstage je Woche 230 Tage
aufgesucht an 4 Tagen
Ich direkt das Finanzamt angerufen. Der Widerspruch sei zwar längst abgelaufen, aber sie hätten ein Schreiben
vorliegen, das es wohl erlaubt bei deutlichem Erkennen eines Fehlers, zu Gunsten der Steuerzahler zu entscheiden.
Das ist erst mal prima, ich bekomme nachträglich das Geld erstattet.
Meine Dummheit spreche ich jetzt nicht an. Ich könnte auch erklären, warum mir das bei der Rückerstattung nicht aufgefallen ist,aber das zu erklären, dauert mir zu lange.
Was schade ist.
1. Wieso gibt es bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehlermeldung. Es müßte eine Sperre geben, denn mehr als 7 Tage in der Woche kann man nicht arbeiten.
2. Auch beim Finanzamt ist es nicht aufgefallen. (und das macht mir Sorge)
Trotzdem, jetzt weiß ich, warum ich bei der Berechnung von 2016 anders lag.
Mein Fazit: Man darf nicht denken, das die Finanzämter, wenn man sich noch so gravierend verschreibt, den Fehler reklamieren.
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