Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR - Weg Wohnung Betrieb

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR - Weg Wohnung Betrieb

    Hallo,
    ich bin Mo-Fr in Stadt A Angestellt und Fr-So in Stadt B Nebengewerblich tätig.
    Zwischen A und B liegen 155km einfache Strecke die ich mit dem privatem Kfz zurücklege.

    1. Ist es korrekt die gesamt km x 0,30 € zu berechnen und in Zeile 37a einzutragen?
    2. Muss ich diese Fahrten irgendwie belegen?

    #2
    AW: EÜR - Weg Wohnung Betrieb

    Egal ob man selbständig/gewerblich tätig ist oder als Arbeitnehmer in Brot und Arbeit steht:
    Aufwendungen für Fahrten von der Wohnung zur Arbeits-/Betriebsstätte, einfache Entfernung, an jedem Tag wo man tatsächlich gefahren ist, 0,30 € (bei Privatwagen).

    Zahl der Tage x KM x 0,30 = Zeile 37a

    Zur Frage 2:
    Man muss sich eventuell die Frage gefallen lassen, warum man und wie oft man gefahren ist (Tanknachweis, Beleg von Tankstelle bei Ort B bzw. über Bankabrechnung wenn man mit Elektro-Geld bezahlt, Übernachtungsbelege oder Quittungen von Restaurants, Lebensmittel-Einzelhandel wenn man sich dort vor Ort versorgt hat - halt irgend etwas, dass die TATSÄCHLICHE Anwesenheit belegt).

    Sinn und Zweck: Wenn das Gewerbe z.B. nur 1.000 € Umsatz abwirft aber man 2.000 € Kosten geltend macht - steckt doch bestimmt auch noch was privates dahinter oder ist die Hälfte der Fahrten zuviel. ;-)

    Kommentar

    Lädt...
    X