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Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

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    Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

    Hallo,

    mein Sohn studiert in Australien. Ich möchte die Höhe der monatlichen Miete steuerlich absetzen.
    Unter Anlage Kind habe ich jedoch keine entsprechende Zeile gefunden. Ich könnte notfalls in die Zeile 61 unter Schulgeld dies eintragen.
    Gibt es woanders eine bessere Möglichkeit?

    Gruß,

    Uwe

    #2
    AW: Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

    Nein, gibt es nicht, weil die nicht absetzbar ist, weil die durch Kindergeld und Kinderfreibetrag pauschal abgegolten ist.

    Sorry, aber eine Miete unter Schulgeld fassen zu wollen ist schon ein bisschen dreist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

      Hallo,

      Unter Schulgeld kann dies nicht abgesetzt werden, da lag ich falsch.
      Ich habe aber bereits beim Finanzamt angerufen und ich kann unter der Anlage Unterhalt einiges steuerlich geltend machen.
      Siehe auch:
      https://www.studentensteuererklaerun...teuer-absetzen


      Gruß,

      Uwe

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        #4
        AW: Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

        Du hast aber behauptet, dass Du die Anlage Kind ausfüllst, d.h. Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast. Für die Monate, für die das zutrifft, ist die Aussage des Finanzamts definitiv falsch. Für Monate OHNE Kindergeld-/Kinderfreibetragsanspruch hat das Finanzamt sicherlich Recht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

          Nein, gibt es nicht, weil die nicht absetzbar ist, weil die durch Kindergeld und Kinderfreibetrag pauschal abgegolten ist.
          Für volljährige Kinder in Ausbildung und mit Kindergeldanspruch (in der Regel bis 25) gibt es neben Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag noch den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung,
          einzutragen in die Zeilen 50 und 51 der Anlage Kind. Das ist doch die Beteiligung des Fiskus an der Miete!

          Die Ausfüllhilfe sagt dazu:
          Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 Euro jährlich abgezogen werden (Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung).
          Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben.
          Für im Ausland lebende Kinder wird der Freibetrag ggf. gekürzt, was aber für Australien nicht zutrifft! (vgl. die Tabelle in den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt).
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

            Hallo,

            danke für die Info. Genau dies habe ich jetzt gemacht. Zudem ist mein Kind im Jahre 2016 über 25 Jahre geworden und studiert weiterhin in Australien. Das Kindergeld für das Jahr 2016 habe ich eingetragen. Weiterhin kam noch die Anlage Unterhalt in Elster dazu.
            Für 2015 wurde mir alles anerkannt. Und zwar nach § 33a Abs. 1 EStG.
            1) Visa
            2) Krankenversicherung (ADAC, OSHC)
            3) Flugkosten
            4) Anmeldung an einer Universität
            5) Übersetzungskosten
            Dies waren immerhin 2.285 Euro.

            Gruß,

            Uwe
            Zuletzt geändert von Zeigi; 05.05.2017, 12:16.

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              #7
              AW: Miete für meinen Sohn steuerlich absetzen

              Dass der Unterhalt für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibetrag besteht, nicht nach 33a (1) angesetzt werden kann, steht da ganz klar drin.

              Irgendwas an der Story ist faul.

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