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Bewerbungskosten fürs Kind

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    Bewerbungskosten fürs Kind

    im letzten jahr hat sich mein sohn um eine ausbildungsstelle beworben.

    die kosten z.b. fotos, porto, usw. wo muss ich diese kosten eintragen? bei meinen werbungskosten?

    vielen dank :-) für antworten

    vg

    grummelchen

    #2
    AW: Bewerbungskosten fürs Kind

    hm soll ich auch eine liste bei legen, bei welchen firmen er sich beworben hat?

    Kommentar


      #3
      AW: Bewerbungskosten fürs Kind

      Zitat von grummelchen Beitrag anzeigen
      wo muss ich diese kosten eintragen?
      Gar nicht.

      Dafür habt Ihr Kindergeld bekommen, da sind alle Kosten, die ein Kind verursacht, drin enthalten.

      So hat unser aller Bundesverfassungsgericht entschieden.

      Kommentar


        #4
        AW: Bewerbungskosten fürs Kind

        trotzdem danke

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          #5
          AW: Bewerbungskosten fürs Kind

          Falls Sohnemann selber eine Steuererklärung abgibt, weil er Steuerabzüge hatte, dann sind die vom Arbeitsamt nicht erstatteten Bewerbungskosten Werbungskosten bei Sohnemann.

          Wenn aber (bei ihm) sonst keine Werbungskosten angefallen sind, dann werden die Kosten insgesamt nicht die Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 Euro) übersteigen, so dass es müßig ist, sich weiter Gedanken darum zu machen.
          Ein Lächeln ist das Beste um Anderen die Zähne zu zeigen.

          Kommentar


            #6
            AW: Bewerbungskosten fürs Kind

            ... es sei denn, er hätte in diesem Jahr gar keinen Arbeitslohn gehabt. Denn dann gibt's auch nicht den Arbeitnehmerpauschbetrag, die Werbungskosten könnten aber erklärt werden. -> Finanzamt erstellt einen Verlustfeststellungsbescheid -> Verlust wird im Folgejahr angerechnet.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Bewerbungskosten fürs Kind

              Hallo,

              was ist aber in folgendem Fall:

              Volljähriger Sohn, kein Einkommen, macht Nichtschülerabitur und sucht eine Ausbildungsstelle.

              Das Kindergeld ist seit 2008 gestrichen, da er zwar bei der Arbeitsagentur gemeldet war, jedoch wegen des Abiturs keine Vermittlung stattfinden sollte. Der Fall liegt jetzt beim Finanzgericht, da die Familienkasse die Vorbereitung auf das Abitur nicht anerkennen will.

              Mittlerweile sind Bewerbungskosten von mehreren hundert Euro entstanden.

              Wo trage ich diese Kosten bei der Steuererklärung ein?


              Viele Grüße und danke für Antworten

              Heike

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                #8
                AW: Bewerbungskosten fürs Kind

                Die Kombination der Antworten von Balu und Picard777 sagt doch schon alles:

                Der Sohn gibt eine Steuererklärung ohne Einnahmen aber mit sämtlichen Werbungskosten ab.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Bewerbungskosten fürs Kind

                  Hallo,

                  vielen Dank für die Antwort.

                  Ich habe aber noch einmal eine Frage:
                  Sollte das Finanzgericht positiv entscheiden, und dies sieht gar nicht so schlecht aus, wird eine Nachzahlung der Familienkasse fällig.

                  Wo trage ich jetzt die Nachzahlung ein?
                  Erhaltenes Kindergeld bei den Eltern, sonstige Einnahmen bei den Eltern, aus was? Einnahmen bei der Steuererklärung des Kindes, aber wo?
                  Oder soll ich mich einfach nur freuen über den Geldsegen?

                  Beim Steuerbescheid 2008 wurde bei der Berechnung der Freibetrag berücksichtigt.


                  Viele Grüße

                  Heike

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                    #10
                    AW: Bewerbungskosten fürs Kind

                    Im Sinne der Vorredner eben eine Kehrtwendung:

                    Dann wird der Einkommensteuerbescheid 2008 der Eltern geändert, ist ja nun ein Kind zu berücksichtigen und Kindergeld gegenzurechnen.

                    Beim Sohn ist die ggf. bereits durchgeführte Verlustfeststellung wieder aufzuheben, da es sich nun wieder um Aufwendungen für ein Kind handelt, für welches Anspruch auf Kindergeld besteht.

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                      #11
                      AW: Bewerbungskosten fürs Kind

                      Zitat von blackyety
                      Wenn dein Sohn volljährig ist kannst du es bei dir im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen wie z.B für die Ausbildung(Schulbücher usw)oder er macht dann selbst einen,was ich besser finde.Aber bevor er noch nicht volljährig ist ,kannst du nichts für ihn absetzen,das ist schonmal klar.und dann ist da noch die Frage ob du weiter KG für ihn bekommst wenn er volljährig ist/wird.Trotzallem kann er selber einen machen sobald er 18 ist.Vorher geht garnichts.
                      wieder eine Falschaussage.

                      faszinierend.

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                        #12
                        AW: Bewerbungskosten fürs Kind

                        Sollte sich irgendeine steuerlich nicht vertraute Person in diesem Forum mit dem Thema dieses Threads auseinandersetzen, so bitte ich inständig, von den falschen, möglicherweise vielleicht sogar strafbaren Thesen von "blackyety" nicht gebrauch zu machen.
                        Rufen Sie deshalb lieber Ihr nächstes Finanzamt an und lassen es sich dort erklären, bzw. vertrauen Sie den fundierten Ausführungen von Forumsmitgliedern, die durch jahrelange Präsenz in diesem Forum ihr Knowhow bewiesen haben.
                        \"Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag\"

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