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    Fragen zur Anlage AUS

    Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Sachverhalt: Letztes Jahr war ich 8 Monate lang bei einer indischen Firma beschäftigt, gleichzeitig aber in D. noch gemeldet. In Indien habe ich einen Arbeitslohn erhalten und Steuern bezahlt. Das Ganze hat gar nichts mit einer Expat-Entsendung einer deutschen Firma o.ä. zu tun, sondern war freiwillig. Zwischen Indien und D. gibt es auch ein Doppelbesteuerungsabkommen.

    Leider werde ich aus den online Infos nicht schlau, ob ich die Anlage AUS ausfüllen muss oder nicht. Meine Einkünfte aus Indien sind nicht im Inland steuerpflichtig und ich war auch sonst das ganze Jahr über nicht in Deutschland angestellt, sondern habe mich nach der Zeit als Freiberuflerin selbstständig gemacht; kann die Steuer also nicht auf meine Einkommenssteuer anrechnen lassen.

    Jetzt steht, ich muss die AUS ausfüllen, wenn meine ausländischen Einkünfte "in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (Progressionsvorbehalt)" - was kann ich mit dieser Info anfangen?? Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Natalia

    #2
    AW: Fragen zur Anlage AUS

    Zitat von natalia5 Beitrag anzeigen
    in D. noch gemeldet
    Wenn überhaupt dann ist ausschlaggebend wo Du gewohnt hast, nicht wo Du gemeldet warst!

    Zitat von natalia5 Beitrag anzeigen
    habe mich nach der Zeit als Freiberuflerin selbstständig gemacht
    Ist das nicht das Gleiche? Warst Du denn als Freiberuflerin nicht selbständig? Was bedeutet dann das Frei...?

    Wann warst Du denn Freiberuflerin? Wann warst Du selbständig? Wann war Deine Arbeitnehmertätigkeit in Indien?



    Zitat von natalia5 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Sachverhalt: Letztes Jahr war ich 8 Monate lang bei einer indischen Firma beschäftigt, gleichzeitig aber in D. noch gemeldet. In Indien habe ich einen Arbeitslohn erhalten und Steuern bezahlt. Das Ganze hat gar nichts mit einer Expat-Entsendung einer deutschen Firma o.ä. zu tun, sondern war freiwillig. Zwischen Indien und D. gibt es auch ein Doppelbesteuerungsabkommen.

    Leider werde ich aus den online Infos nicht schlau, ob ich die Anlage AUS ausfüllen muss oder nicht. Meine Einkünfte aus Indien sind nicht im Inland steuerpflichtig und ich war auch sonst das ganze Jahr über nicht in Deutschland angestellt, sondern habe mich nach der Zeit als Freiberuflerin selbstständig gemacht; kann die Steuer also nicht auf meine Einkommenssteuer anrechnen lassen.

    Jetzt steht, ich muss die AUS ausfüllen
    Steht das?

    Zitat von natalia5 Beitrag anzeigen
    "in Deutschland steuerfrei ..."
    Sind die wirklich steuerfrei? (gesetzeiminternet.de funktioniert grade nicht, kann nicht nachschaun)

    In der Eingabehilfe von ElsterFormular heißt es:

    In der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, unabhängig davon, ob mit dem Staat, aus dem sie stammen, ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zur Anlage AUS

      Ich glaube für dich wäre die Anlage N-AUS zutreffender, da es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Indien handelt.

      Und ja, deine indischen Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b Absatz 1 Nummer 2 EStG.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zur Anlage AUS

        Vielen Dank, Beamtenschweiß

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