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Durchlaufender Posten – wo angeben?

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    Durchlaufender Posten – wo angeben?

    Hallo Zusammen!
    Leider konnte ich in der Suche nichts passendes finden: ich bin Kleinunternehmer und habe für meine Kunden externe Produktionskosten verauslagt, als durchlaufenden Posten.
    Nun habe ich nur herausgefunden, dass diese Beträge Umsatzsteuerfrei sind und weder als Einnahmen noch als Ausgaben angegeben müssen (also nicht in der EÜR).
    Aber wo muss ich diese Beträge dann aufführen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Durchlaufender Posten – wo angeben?

    Wenn Dein Kunde die Produktion in Auftrag gegeben hat, die Rechnung auf ihn lautet und ihm vorliegt dann hat das natürlich in Deiner Steuererklärung nichts zu suchen.

    Wie können Produktionskosten umsatzsteuerfrei sein? § 4 Nr. wieviel?

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      #3
      AW: Durchlaufender Posten – wo angeben?

      Aber wo muss ich diese Beträge dann aufführen?
      Durchlaufende Posten haben in deiner Gewinnermittlung nichts verloren, also musst du sie dort auch nicht aufführen.
      Das hast du doch schon selbst herausgefunden.

      Du musst sie allenfalls in der Buchhaltung (soweit Buchführungspflicht besteht oder freiwillig Bücher geführt werden) als durchlaufenden Posten kontieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Durchlaufender Posten – wo angeben?

        Vielen Dank für die Hilfe!
        Ich war unsicher da ich nunmal eine Rechnung darüber geschrieben und entsprechend eine Zahlung erhalten habe. Ich dachte das muss vielleicht irgendwo aufgeführt werden (Anlage XYZ)
        Buchführung ist klar, habe die entsprechenden Belege natürlich da.

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