Hallo liebe Community :-)
Mir ist gerade etwas merkwürdiges beim Ausfüllen meiner Elster-Steuererklärung aufgefallen, was ich mir nicht erklären kann. Vielleicht weiß hier ja einer mehr:
Letztes Jahr hatte ich wegen meines Studium keine steuerpflichtigen Einkünfte. Meine Frau (wir sind zusammen veranlagt) hat teilweise Arbeitslohn und Entgeltersatzleistungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld + Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).
Ich habe 2 Monate Basiselterngeld bezogen.
Beim Ausfüllen der Erklärung hatte ich aus Versehen mein Elterngeld, das Elterngeld meiner Frau sowie ihr Mutterschaftsgeld alle bei mir in Zeile 91 des Hauptvordruckes eingetragen.
Diesen Fehler habe ich dann behoben und das Elterngeld meiner Frau sowie das Mutterschaftsgeld zwar ebenfalls in Zeile 91 - aber nun darunter bei meiner Frau eingetragen.
Ergebnis: Obwohl die Summe gleich geblieben ist, ist die berechnete Einkommenssteuer höher. Wie kann das sein? Trage ich nun auch mein Elterngeld bei meiner Frau ein, müssen wir laut Berechnung
fast 100 € mehr Einkommenssteuer zahlen, als wenn ich alle Werte bei mir eintrage.
Ich habe mir dann die Berechnung angeschaut. Der einzige Unterschied ist der folgende Punkt: "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif".
Die Summe der Einkünfte ist gleich, aber der Steuersatz, welcher unter Berücksichtigung der Entgeltersatzleistungen berechnet wurde, ist höher.
Wieso macht es für die Berechnung des Steuersatzes bei Einkünften, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen, einen Unterschied, ob ich diese bei mir oder meiner Frau eintrage?
Vielen Dank für Eure Erklärung.
Mir ist gerade etwas merkwürdiges beim Ausfüllen meiner Elster-Steuererklärung aufgefallen, was ich mir nicht erklären kann. Vielleicht weiß hier ja einer mehr:
Letztes Jahr hatte ich wegen meines Studium keine steuerpflichtigen Einkünfte. Meine Frau (wir sind zusammen veranlagt) hat teilweise Arbeitslohn und Entgeltersatzleistungen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld + Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).
Ich habe 2 Monate Basiselterngeld bezogen.
Beim Ausfüllen der Erklärung hatte ich aus Versehen mein Elterngeld, das Elterngeld meiner Frau sowie ihr Mutterschaftsgeld alle bei mir in Zeile 91 des Hauptvordruckes eingetragen.
Diesen Fehler habe ich dann behoben und das Elterngeld meiner Frau sowie das Mutterschaftsgeld zwar ebenfalls in Zeile 91 - aber nun darunter bei meiner Frau eingetragen.
Ergebnis: Obwohl die Summe gleich geblieben ist, ist die berechnete Einkommenssteuer höher. Wie kann das sein? Trage ich nun auch mein Elterngeld bei meiner Frau ein, müssen wir laut Berechnung
fast 100 € mehr Einkommenssteuer zahlen, als wenn ich alle Werte bei mir eintrage.
Ich habe mir dann die Berechnung angeschaut. Der einzige Unterschied ist der folgende Punkt: "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif".
Die Summe der Einkünfte ist gleich, aber der Steuersatz, welcher unter Berücksichtigung der Entgeltersatzleistungen berechnet wurde, ist höher.
Wieso macht es für die Berechnung des Steuersatzes bei Einkünften, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen, einen Unterschied, ob ich diese bei mir oder meiner Frau eintrage?
Vielen Dank für Eure Erklärung.
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