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Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

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    Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

    Ich habe das mit den Werbungskosten noch nicht richtig verstanden. Mal lese ich, dass diese nur absetzbar sind in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, dann heißt es wieder, dass die Hälfte (also 50 % der Kosten) immer vom Finanzamt akzeptiert werden, quasi pauschal.

    Seit einigen Jahren bin ich in keinem Arbeitsverhältnis (auch keinen Job), habe also kein Gehalt, bekomme auch keine staatliche Unterstützung (z. B. Arbeitslosengeld), sondern lebe von meinen Ersparnissen. Meine einzigen Einnahmen sind Kapitalerträge. Da ich letztes Jahr ein paar Aktien verkauft habe, bin ich nun erstmalig über dem Grundfreibetrag und muss Steuern nachzahlen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wirkt sich dieser Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 EUR bei mir nicht aus, da ich kein Gehalt habe? Letztes Jahr habe ich mir zwei externe Festplatten für die Datensicherung gekauft. Nun frage ich mich, ob es legitim ist, diese als Werbungskosten anzugeben? Falls ja, voller Betrag oder nur 50 %?

    Dabei geht es mir nicht nur darum, vielleicht etwas Geld zu sparen, sondern ich möchte das auch grundsätzlich endlich mal verstehen. Im Internet konnte ich dazu nix eindeutiges finden.

    #2
    AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

    Du bringst da eine ganze Reihe Dinge durcheinander. Und mit Elster hat das auch nichts zu tun. Daher nur ganz knapp:

    Du kannst hier NICHTS absetzen, weil keinerlei Zusammenhang mit Einnahmen aus einem gegenwärtigem oder zukünftigem Arbeitsverhältnis besteht, also Werbungskosten, d.h. Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen, offensichtlich nicht vorliegen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

      Ich weiß nicht, was du gelesen hast, vermutlich dass bei einem Arbeitnehmer bei Anschaffung eines PC o.ä. i.A. 50% der Kosten auch ohne Nachweis als berufsbedingt anerkannt werden (vielleicht nicht unbedingt, wenn man Spargelstecher ist).

      Das setzt allerdings voraus, dass überhaupt eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt oder diese wenigstens erkennbar beabsichtigt ist (ein Arbeitsloser könnte somit mE auch in begrenztem Umfang einen PC absetzen, wenn er damit Bewerbungen schreibt oder sich für einen neuen Job fit macht, z.B. mit computerbasierten Weiterbildungskursen).

      Bei einem Privatier, der von Kapitalerträgen lebt, wären die IT-Kosten zwar prinzipiell auch (teilweise) Werbungskosten zum Erzielen von Kapitalerträgen, wenn mit der IT auch das Vermögen verwaltet wird, aber die Werbungskosten aus Kapitalerträgen sind mit dem Sparerfreibetrag abgegolten.

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        #4
        AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Du kannst hier NICHTS absetzen, weil keinerlei Zusammenhang mit Einnahmen aus einem gegenwärtigem oder zukünftigem Arbeitsverhältnis besteht, also Werbungskosten, d.h. Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen, offensichtlich nicht vorliegen.
        Auf meinem PC befinden sich auch Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.), bereits geschriebene Bewerbungen und auch etliche Dokumente/Schreiben aus meinen früheren Arbeitsverhältnissen, was auch gesichert werden muss. So legen das wohl manche aus, damit sie das als Werbungskosten absetzen können?
        Aus gesundheitlichen Gründen schreibe ich zwar keine Bewerbungen, aber trotzdem hebe ich das auf bzw. sichere ich das weiterhin, falls ich doch mal wieder aktiv auf Jobsuche gehen sollte. Aber vermutlich ist das für das Finanzamt zu konstruiert, beweisen kann ich das auch schlecht und natürlich befinden sich auf den Festplatten auch sehr viele rein private Dateien, die mit Jobs überhaupt nix zu tun haben.

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Bei einem Privatier, der von Kapitalerträgen lebt, wären die IT-Kosten zwar prinzipiell auch (teilweise) Werbungskosten zum Erzielen von Kapitalerträgen, wenn mit der IT auch das Vermögen verwaltet wird, aber die Werbungskosten aus Kapitalerträgen sind mit dem Sparerfreibetrag abgegolten.
        Sowas hatte ich wohl u. a. irgendwo mal auch gelesen. Aber wenn das über den Sparerfreibetrag bereits abgegolten ist, dann geht das natürlich nicht.
        Andere scheinen das doch zu machen oder ich habe das falsch verstanden bzw. falsch in Erinnerung.

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          #5
          AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

          Zitat von CBS Beitrag anzeigen
          Auf meinem PC befinden sich auch Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.), bereits geschriebene Bewerbungen und auch etliche Dokumente/Schreiben aus meinen früheren Arbeitsverhältnissen, was auch gesichert werden muss. So legen das wohl manche aus, damit sie das als Werbungskosten absetzen können?
          .......................
          .
          Hallo CBS,

          die entstandenen Kosten gehören immer nur in das jeweilige Kalenderjahr, also Bewerbungen und Fahrten zum Vorstellungsgespräch usw. aus 2014, können nur in der Erklärung für 2014 angesetzt werden.

          Tschüß

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            #6
            AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

            Das ist mir schon klar. Da habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt, sorry. Mir ging es um die o. g. externen Festplatten, die ich in 2016 gekauft habe und wo sich besagte Dateien befinden bzw. gesichert werden.

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              #7
              AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

              Auch die Gewinne aus Aktienverkäufen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und da gibt es nun mal keine individuellen Werbungskosten.

              Und wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, dann wird es schwer sein, den Kauf externer Festplatten steuerlich geltend zu machen,
              noch dazu, wenn der schon länger her ist und ohnehin nur die anteilige AfA für 2016 zu Buche schlagen würde.

              Das ist jetzt auch kein Thema von ElsterFormular, sondern eine Frage des Steuerrechts, hat also mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun
              und muss deshalb hier auch nicht weiter diskutiert werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                Was meine Gesundheit betrifft, da ist beim Finanzamt nix gemeldet, habe auch keine Krankschreibung oder ähnliches.

                Die Festplatten wurden in 2016 gekauft und da GWG gibt es keine AfA.

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                  #9
                  AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                  Immer noch Steuerrecht und kein Thema für ElsterFormular!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                    Ob das mit der Gesundheit dem Finanzamt gemeldet wurde oder nicht, ist doch egal. Entscheidend ist, was RICHTIG ist, was Du mit Deiner Unterschrift bestätigst. Und da Du ganz eindeutig die Festplatten -wenn überhaupt- nur im allergeringsten Umfang für zukünftige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nutzt (m.E. überhaupt NICHT, da überhaupt nicht klar ist, OB Du da wieder tätig wirst), ist doch eine ganz klare Sache: Njet !

                    Das BFH-Urteil vom 19.02.2004 VI R 135/01 sieht zwar ggf. eine pauschale 50:50-Aufteilung vor, aber NUR, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du das Teil in einem NICHT NUR unwesentlichen Teil beruflich nutzt. Und genau das wirst Du nicht können.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                      Zitat von CBS Beitrag anzeigen
                      Was meine Gesundheit betrifft, da ist beim Finanzamt nix gemeldet, habe auch keine Krankschreibung oder ähnliches.

                      Die Festplatten wurden in 2016 gekauft und da GWG gibt es keine AfA.
                      Hallo,

                      -Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker-

                      was soll der ganze Quatsch?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Ob das mit der Gesundheit dem Finanzamt gemeldet wurde oder nicht, ist doch egal. Entscheidend ist, was RICHTIG ist, was Du mit Deiner Unterschrift bestätigst. Und da Du ganz eindeutig die Festplatten -wenn überhaupt- nur im allergeringsten Umfang für zukünftige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nutzt (m.E. überhaupt NICHT, da überhaupt nicht klar ist, OB Du da wieder tätig wirst), ist doch eine ganz klare Sache: Njet !
                        Du hast recht. Ich will auch nichts illegales machen, andererseits aber auch nichts verschenken.

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                          #13
                          AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                          CBS,

                          wenden Sie sich damit an einen Steuerberater. Wer zwischen ALG1 und ALG2 schwebt, hat sozial- und steuerrechtlich ernste Probleme!

                          Bei dem Thema Werbungskosten geht es für Sie um den Verlustvortrag. Erwähnen Sie auch, daß Sie von Ihren Rücklagen und der Altersvorsorge leben. Am besten alle Unterlagen und Bescheide von BA/JC mitnehmen.

                          Sollten Sie über 45 Jahre alt sein, dann sollten Sie sich vorsorglich schon einmal über das Thema Selbständigkeit Gedanken machen. Für all das benötigen Sie auf alle Fälle einen geduldigen Steuerberater und diverse Beratungstermine.

                          Ich wünsche Ihnen sehr viel Glück

                          Dino

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                            #14
                            AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                            Zitat von Dinosaurier Beitrag anzeigen
                            ....... Wer zwischen ALG1 und ALG2 schwebt, hat sozial- und steuerrechtlich ernste Probleme!

                            .........
                            Hallo Dinosaurier,

                            ein ALG-II-Empfänger hat eigentlich gar keine steuerlichen Probleme, der muss eigentlich keine Steuererklärung abgeben.
                            Wer ALG I hat muss dies als Lohnersatzleistung erklären im HV Seite 4 Zeile 91 für 2016, und wenn er keine anderen Einkünfte hat, ist die Steuererklärung einfach und schnell erledigt.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                              Zitat von Dinosaurier Beitrag anzeigen
                              wenden Sie sich damit an einen Steuerberater. Wer zwischen ALG1 und ALG2 schwebt, hat sozial- und steuerrechtlich ernste Probleme!

                              Bei dem Thema Werbungskosten geht es für Sie um den Verlustvortrag. Erwähnen Sie auch, daß Sie von Ihren Rücklagen und der Altersvorsorge leben. Am besten alle Unterlagen und Bescheide von BA/JC mitnehmen.
                              Mal wieder am Thema vorbei. Laut Sachverhalt kriegt er weder ALG1 noch 2 noch hat er überhaupt ersichtliche Werbungskosten, die zu einem Verlustvortrag führen könnten.

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