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Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

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    #16
    AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

    Hallo,

    nicht nur am Thema vorbei, sondern völlig falsch.

    ALG 1 macht keine steuerlichen Probleme (weil es steuerfrei ist, und der Progressionsvorbehalt oft keine Rolle spielt), und ALG 2 sowieso nicht (steuerfrei, und zwar grundsätzlich).

    Und warum man sich selbstständig machen muss erschließt sich mir auch nicht, warum ab 45 noch weniger (ich würde sogar eher jüngeren Menschen dazu raten, aus verschiedenen Gründen).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

      Zitat von Dinosaurier Beitrag anzeigen
      Für all das benötigen Sie auf alle Fälle einen geduldigen Steuerberater und diverse Beratungstermine.
      Mit meiner letzten Steuerberaterin habe ich negative Erfahrungen gemacht. Ich müsste jetzt weiter welche testen und das kostet jedesmal natürlich Geld. Einen guten Steuerberater zu finden scheint ähnlich schwierig zu sein, wie bei Ärzten und Anwälten.

      Ich mache ElsterFormular nun zum dritten Mal und das geht soweit auch ganz gut. Zusätzlich möchte ich die ganze Thematik immer mehr verstehen, daher auch meine Fragen zu den Werbungskosten zu meiner speziellen Situation. Tut mir leid, wenn das hier Offtopic war.

      Nun bin ich dabei herauszufinden, wie sich die Einkommensteuer errechnet. In der Berechnung weißt ElsterFormular nur den Wert aus, nicht aber wie sich dieser errechnet, ob die Freibeträge korrekt berücksichtigt sind etc. In ElsterFormular scheint es keine detailliertere Darstellung zu geben, nur die mit den Eckwerten?
      Und im Internet finde ich nur Seiten mit solchen Online-Rechnern, wo aber nicht der Rechenweg aufgezeigt wird. Dann fand ich mal eine sehr komplizierte Formel, leider auch ohne weitere Erklärungen. Bisher dachte ich, dass es nach Einkommenshöhe feste Prozentsätze gibt, womit dann die Einkommensteuer errechnet wird. Anscheinend ist das wohl nicht mehr so?

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        #18
        AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

        Die Systematik der Berechnung bei der Einkommensteuer hat sich nicht verändert.
        Kann über Excel nachberechnet werden.
        Links können über die Suche in diesem Forum bestimmt gefunden werden.

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          #19
          AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

          Hallo CBS,

          schau mal als Beispiel hier ->https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/

          Tschüß

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            #20
            AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

            Bei einem weitgehend progressiven Steuertarif gibt es nur ganz unten und ganz oben feste Prozentsätze.

            In dem von @holzgoe verlinkten Steuerrechner werden die hinter der Steuerberechnung liegenden Formeln auch angezeigt

            Da der Grundfreibetrag in den Tarif integriert ist, wird er in der ausführlichen Berechnung von ElsterFormular nicht betragsmäßig ausgewiesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              schau mal als Beispiel hier ->https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In dem von @holzgoe verlinkten Steuerrechner werden die hinter der Steuerberechnung liegenden Formeln auch angezeigt
              Vielen Dank.
              Diesen Rechner hatte ich u. a. auch schon gefunden. Und das meinte ich bei Formel, dass darin wieder Zahlen oder Buchstaben sind, wo ich nicht weiß, was diese bedeuten bzw. woher das kommt und es gibt keine Erläuterungen. zvE = zu versteuerndes Einkommen ist mir noch klar, aber das andere halt nicht. Woanders gab es zur Formel zu y oder z zwar eine Erläuterung, was aber wieder zu neuen Ungereimtheiten führte und die Zahlen in der Formel wurden auch da nicht erklärt.

              Aber das wird hier dann zu Offtopic und hat auch nichts mit ElsterFormular zu tun, so das ich auch nicht woanders hier im Forum weiter fragen kann. Also muss ich weiter suchen.
              Trotzdem danke für Eure Unterstützung.

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                #22
                AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                Hallo CBS,

                Steuern sind nun mal nicht das einfachste Thema und Steuergesetze ändern sich usw. usw.
                Zumindest sind doch die vorhandenen veröffentlichten Steuertabellen ob Grundtarif oder Splittingtarif doch für Otto Normalverbraucher verständlich, ab wann Steuern anfallen, wie hoch der Steuersatz beim unterschiedlichen Einkommen ist und vieles mehr.

                Und das muss man eben durch den Gesetzgeber hinnehmen, dass er festlegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro fällt die Steuer X an und bei einem zu versteuerndem Einkommen von 50.000 Euro die Steuer Y.

                Tschüß

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                  #23
                  AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                  Zitat von CBS Beitrag anzeigen
                  Vielen Dank.
                  Diesen Rechner hatte ich u. a. auch schon gefunden. Und das meinte ich bei Formel, dass darin wieder Zahlen oder Buchstaben sind, wo ich nicht weiß, was diese bedeuten bzw. woher das kommt und es gibt keine Erläuterungen. zvE = zu versteuerndes Einkommen ist mir noch klar, aber das andere halt nicht. Woanders gab es zur Formel zu y oder z zwar eine Erläuterung, was aber wieder zu neuen Ungereimtheiten führte und die Zahlen in der Formel wurden auch da nicht erklärt.
                  Dann gehe doch mal an die Basis und zwar suchmaschiniere nach § 32a EStG. Dort im ersten Absatz ist die Steuerformel samt der Definition von Grundfreibetrag, x, y und z. Aufpassen musst Du nur, dass Du die richtige Fassung für das jeweilige Jahr erwischst.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #24
                    AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Steuern sind nun mal nicht das einfachste Thema und Steuergesetze ändern sich usw. usw.
                    Zumindest sind doch die vorhandenen veröffentlichten Steuertabellen ob Grundtarif oder Splittingtarif doch für Otto Normalverbraucher verständlich, ab wann Steuern anfallen, wie hoch der Steuersatz beim unterschiedlichen Einkommen ist und vieles mehr.

                    Und das muss man eben durch den Gesetzgeber hinnehmen, dass er festlegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro fällt die Steuer X an und bei einem zu versteuerndem Einkommen von 50.000 Euro die Steuer Y.
                    Ja, das wäre für mich auch verständlich - nur das finde ich halt bisher nicht. Also eine Tabelle wo die Einkommen aufgelistet sind und daneben der Steuersatz, Prozentsatz. Dann bräuchte es auch nicht so eine komplizierte Formel.
                    In der Tabelle ist das eigene Einkommen zu finden und mit dem Prozentsatz kann ganz einfach die Steuer errechnet werden. Und von mir aus kann das auch jedes Jahr geändert werden, solange dass für alle ersichtlich bzw. auffindbar ist.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Dann gehe doch mal an die Basis und zwar suchmaschiniere nach § 32a EStG. Dort im ersten Absatz ist die Steuerformel samt der Definition von Grundfreibetrag, x, y und z. Aufpassen musst Du nur, dass Du die richtige Fassung für das jeweilige Jahr erwischst.
                    Danke, da wird wenigstens mal was zu den Buchstaben geschrieben (wobei ich beim BfJ erstmal nur 2017 gefunden habe). Aber woher die Zahlen (z. B. 223,76; 2 397; 939,57) kommen bzw. was die bedeuten konnte ich erstmal auch nichts finden. Oder denkt die sich jemand einfach so aus?

                    Mir unverständlich, dass es nirgends eine wirklich verständliche Erklärung gibt, aus was die Formel besteht. Sowas erwarte ich jetzt nicht von privaten Internetseiten, aber schon von den zuständigen Bundesministerien.

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                      #25
                      AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                      Hallo CBS,

                      hier ein Beispiel aus dem www. ->http://einkommensteuertabelle.com.de...016_KiSt_0.pdf

                      Kannst du alles auswählen, jedes Jahr, Grundtabelle, Splittingtabelle mit unterschiedlichen Kirchensteuerprozenten usw.

                      Und das obige Dokument hat 84 Seiten von 0 bis ...........

                      Tschüß

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                        #26
                        AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                        Zitat von CBS
                        In der Tabelle ist das eigene Einkommen zu finden und mit dem Prozentsatz kann ganz einfach die Steuer errechnet werden
                        Früher gabs das tatsächlich: fette Bücher für Lohnsteuer und Einkommensteuer, mit endlos langen Listen, auf z. B. welches zu versteuernde Einkommen welche Steuer entfällt. Zum Glück braucht man diese Werke im Computerzeitalter nicht mehr

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                          #27
                          AW: Werbungskosten (kein Arbeitsverhältnis, kein Gehalt)

                          Zitat von CBS Beitrag anzeigen
                          Ja, das wäre für mich auch verständlich - nur das finde ich halt bisher nicht. Also eine Tabelle wo die Einkommen aufgelistet sind und daneben der Steuersatz, Prozentsatz. Dann bräuchte es auch nicht so eine komplizierte Formel.

                          Danke, da wird wenigstens mal was zu den Buchstaben geschrieben (wobei ich beim BfJ erstmal nur 2017 gefunden habe). Aber woher die Zahlen (z. B. 223,76; 2 397; 939,57) kommen bzw. was die bedeuten konnte ich erstmal auch nichts finden. Oder denkt die sich jemand einfach so aus?

                          Mir unverständlich, dass es nirgends eine wirklich verständliche Erklärung gibt, aus was die Formel besteht. Sowas erwarte ich jetzt nicht von privaten Internetseiten, aber schon von den zuständigen Bundesministerien.
                          Erstens verstehe ich nicht, warum es einfacher sein soll, statt einer abschnittsweise definierten Funktion, die aus Polynomen maximal zweiten Grades besteht und zwar nicht auf den berühmten Bierdeckel, aber auf DIN A5 passt, dutzende Seiten mit Tabellen zu veröffentlichen.

                          Zweitens wird die Formel verständlicher, wenn man stattdessen die erste Ableitung, also den Grenzsteuersatz betrachtet. Dann sieht man, dass es einen Betrag Nr. 1 (Grundfreibetrag) gibt, bis zu dem der Grenzsteuersatz 0 ist, er dann bis zu einem Betrag 2 linear auf 24% (ganau: 23,97%) ansteigt, dann etwas weniger steil bis zu einem Betrag 3, wo er dann bei 42% liegt und dann konstant bleibt, bis er dann bei einem Betrag Nr. 4 einen Sprung auf konstant 45% macht. Die Beträge 1 bis 4 werden dann regelmäßig angepasst.

                          Seiten, auf denen man sich ältere Fassungen des EStG anschauen kann, gibt es diverse, z.B. bei Buzer, ansonsten bin ich mir sicher, dass es bei Wikipedia eine Seite zum Einkommensteuertarif in Deutschland gibt, die auch die Tarife der Vergangenheit auflistet. Da meines Wissens der Einkommensteuertarif nicht zu den Naturgesetzen gerechnet wird, liegt es sehr nahe, dass sich jemand die Eckpunkte des Tarifs ausgedacht hat. Der Grenzsteuersatz war auch nicht immer (abschnittsweise) linear.

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