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Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

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    Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

    Sehr geehrte Forum Nutzer,

    anbei habe ich zwei Fragen bezüglich Steuererklärung:
    1) Ende jedes Jahres stelle ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für Wege zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) für das folgende Jahr. Ich fahre Hauptsächlich mit dem Zug aber Teilweise auch KFZ und Kraftrad. Welche Angaben und wo soll ich jetzt im Steuererklärung eintragen? Da ist auch die Rede von Tatsächlichen Kosten bezüglich die Fahrten mit dem Zug. Muss ich alle Tickets aussuchen und zusammenrechnen?
    2) Ab welcher Höhe kann ich die Arzneikosten-Rückerstattung beantragen? Welche Anlage soll ich dafür nutzen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
    MfG Gregor

    #2
    AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

    Zu 1.) Anlage N Seite 2 oben, Alles was da Gefragt wird. Die ÖPNV-Kosten des Jahres kannst Du angeben, da diese angesetzt werden, wenn sie höher sind als die Entfernungspauschale. Wenn nicht, kannst Du es Dir auch sparen.

    Zu 2.) Arzneikostenrückerstattung gibt es nicht. Du kannst sie im Hauptbogen Zeile 67 eingeben. Ob in deinem konkreten Fall die zumutbare Eigenbelastung überschrittet wird, deren Höhe von Deinem Gesamtbetrag der Einkünfte und deiner familiären Situation abhängt, wird Dir die Steuerberechnung des Programms sagen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

      Hallo Skinny,

      zu 1.) schau dir mal die Anlage N Seite 2 an, wenn du schon immer im voraus aufgrund von Fahrtkosten eine Lohnsteuerermäßigung hast, wird natürlich bei der Erklärung jetzt nicht mehr allzuviel herauskommen an etwaiger Erstattung aufgrund der Werbungskosten.

      zu 2.) schau mal im Hauptvordruck Seite 3 Zeile 66 andere außergewöhnliche Belastungen, ob sich diese auswirken, kannst du bei einer Probeberechnung feststellen, es wird immer eine zumutbare Belastung ermittelt je nach persönlichen Einkommensverhältnissen.

      Tschüß

      P.S. ....schon wieder einer schneller geschrieben.
      Zuletzt geändert von holzgoe; 10.05.2017, 12:21. Grund: Ergänzung

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        #4
        AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

        Hallo Skinny,

        wenn du diesen Antrag jedes Jahr stellst dann müsstest du doch eigentlich wissen wie man das dann in die Erklärung einträgt.
        Oder hast du etwa nie eine Erklärung abgegeben? (das wäre Pflicht gewesen)


        >>>Ich fahre Hauptsächlich mit dem Zug aber Teilweise auch KFZ und Kraftrad.

        Das spielt keine Rolle, es gibt nur eins, entweder die Entfernungspauschale (30 Cent/km) oder die ÖPNV-Kosten, mischen geht nicht (genauer: nicht mehr).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

          Arzneikosten können in der Regel auch nur dann abgesetzt werden,
          wenn sie verordnet worden sind.

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            #6
            AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

            Hallo zusammen,

            erstmals Entschuldigung für die lange Pause meinerseits. Ihr habt so Prompt Hilfebereitschaft erklärt und ich bin Tagelang still gewesen. Ich schäme mich wirklich dafür. In anderen Foren (Auto + Moto) wird nicht so schnell geholfen... Danke für eure Offenheit.
            Jetzt zurück zur meinen Fragen:
            Pkt.1 - Das Wäre geklärt - Ich schreibe die Gesamtsumme mitsamt Betreff ins Zeile 66 (Hauptvordruck - S.3 "Außergewöhnliche Belastungen") und schau mal was das System, bzw. der Beamter davon Hält.
            Pkt.2 - Die Zeilen 31 & 35 (Zeilen 32 & 34 nicht zu finden /???/) habe ich ausgefüllt. Soweit so gut, aber die Quote der Steuerfreier Jahresbetrages - der mir vorab (also ende letztes Jahres) zugesprochen wurde - schreibe ich nirgendwo rein? Ich meine, muss ich das nicht explizit eingeben (als Info) in die Erklärung, dass ich dies überhaupt Beantragt habe? Ich glaube nicht dass das System so schlau ist und von alleine es berücksichtigt...

            Das ganze führt mich noch zur einer dritter Frage: Beweise (Rechnungen) für diese kosten schicke ich zur Finanzamt erst, wenn die Verlangt werden. Stimmt?

            Nochmals danke für eure Hilfe, auch Vorab.
            MfG & schönes Wochenende
            Gregor

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              #7
              AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

              Beweise (Rechnungen) für diese kosten schicke ich zur Finanzamt erst, wenn die Verlangt werden. Stimmt?
              Belege zu Arztkosten etc. werden immer verlangt, die solltest du von Anfang einreichen, falls steuerlich überhaupt etwas herauskommt.

              ElsterFormular rechnet in der Vorausberechnung auch die zumutbare Eigenbelastung aus und wenn die höher ausfällt als deine Kosten,
              kannst du dir die Geltendmachung von Arzneikosten auch sparen.

              Zu Punkt 2: Deine Lohnsteuer wurde ermäßigt, diese Ermäßigung ist ja im bescheinigten Lohnsteuerabzug berücksichtigt und deshalb bereits angegeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

                Zitat von Skinny Beitrag anzeigen
                ich bin Tagelang still gewesen. Ich schäme mich wirklich dafür
                Ich finde das musst Du nicht! Schön dass Du Rückmeldung gibst. Aber Eile ist hier nicht von Nöten

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

                  Hallo,

                  >>>Belege zu Arztkosten etc. werden immer verlangt, die solltest du von Anfang einreichen, falls steuerlich überhaupt etwas herauskommt.

                  Weil du ausdrücklich "immer" geschrieben hast: Das kann ich absolut nicht bestätigen.
                  (und ich meine nicht die Fälle, in denen sich die Kosten gar nicht auswirken)

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Gestellter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung + Arzneikosten

                    Ich kenne das jetzt von den Finanzämtern, mit denen ich hier zu tun habe, eigentlich schon so, dass Krankheitskosten belegt werden müssen.

                    Nur bei einer Dauermedikation bei chronischen Krankheiten müssen die Rezepte nicht jedes mal neu vorgelegt werden. Das steht aber auch so in der Ausfüllanleitung:

                    Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage einer solchen Verordnung aus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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