Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

    Hallo Elster-User,

    ich wird noch verrückt mit dem dämlichen Programm: habe schon so viele Erklärungen damit erstellt und nun erfolgt keine Berechnung. Ich soll Abbruchhinweise überprüfen. Wo sind die ? Wo kann ich diese sehen ?

    Ich habe außer dem Mantelbogen noch die Anlage Kind (Kigabeiträge ab dem 01.04.2016, Mutter alleinerziehend,Übertragung Kifreibetrag zu 100%, da Vater nicht zahlt)
    Anlage Vorsorgeaufwendungen (3 EInträge)
    Anlage V&V (nix besonderes:Erhalt.aufwend. sofort zuordenbar und aufzuteilen)
    Anlage KAP (1 Steuerbescheinigung)

    Also woran könnte das liegen ?

    Danke für Unterstützung!

    #2
    AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

    Hallo,

    was sagt eine vorherige Plausiprüfung?
    Erst einmal die Erklärung speichern. Dann jedesmal frisch aufrufen und
    eine Anlage löschen und eine Plausi laufen lassen.
    Wenn noch Fehler vorhanden, ohne speichern aussteigen und die nächste Anlage löschen.
    Evtl. lassen sich so Fehler eingrenzen.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

      Die Abbruchhinweise stehen in der PDF-Datei, die durch die Steuerberechnung erzeugt wird.

      Kommentar


        #4
        AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

        Hallo,

        nein, die Abbruchhinweise stehen da eben nicht!
        Aber ich konnte den Fehler eingrenzen. Es muss an der Anlage KAP liegen: keine Religionszugehörigkeit, aber es wurde Kirchensteuer zur KESt einbehalten.
        Denn sobald ich irgendeine Religion im Mantelbogen eingebe funktioniert die Berechnung.

        Was also tun ?

        Danke nochmal!

        Kommentar


          #5
          AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

          Hallo Isabelk80,

          also du gehörst keiner Religionsgemeinschaft an und es wurde Kirchensteuer einbehalten oder bist du in der Anlage Kap in der Zeile verrutscht ?

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

            Es muss an der Anlage KAP liegen: keine Religionszugehörigkeit, aber es wurde Kirchensteuer zur KESt einbehalten.
            Wenn seitens deiner Bank fälschlich Kirchenkapitalertragssteuer einbehalten wurde, die du verständlicherweise erstattet haben möchtest,
            musst du ausprobieren, ob die Plausibilitätsprüfung fehlerfrei durchläuft.

            Wenn das der Fall ist, lässt sich die Erklärung auch übermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

              Hallo Isabaelk80,

              wenn du also durch austricksen eine Steuerberechnung erhältst ist doch ok, was sagt den die Plausiprüfung ?

              Wenn die durchläuft kannst du es ja so übermitteln.

              Tschüß


              P.S. ....da war r schon einer schneller und ausgerechnet mit dem Jubiläumsbeitrag.
              Zuletzt geändert von holzgoe; 12.05.2017, 12:08. Grund: Ergänzung

              Kommentar


                #8
                AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

                Plausi läuft fehlerfrei durch!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Keine Berechnung zwecks Abbruchhinweise

                  Hallo Isabelk80,

                  Steuerberechnung erzeugen wie es dir schon gelungen ist mit Eintrag Religion im HV ausdrucken und dann Eintrag wieder löschen und nach erfolgreicher Prüfung dem Finanzamt übersenden.

                  Tschüß

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X