Hallo Steuerfreunde,
bisher überließ ich meine Steuererklärung bis zur Veranlagung 2015 einem Steuerberater.
Ab 2016 will ich sie aus Kostengründen selber machen.
Um mich in die Steuer-Materie einzuarbeiten verwendete ich die Steuererklärung 2015 vom Steuerberater.
Alle vom Steuerberater ermittelten Daten von 2015, eingetragen in die amtlichen Vordrucke, habe ich 1:1 in das ElsterFormular übertragen.
Der Finanzamt-Bescheid von 2015 liegt ohne Beanstandung vor.
Ergebnis der Vergleichsrechnung:
Finanzamt: Steuerschuld (inkl. Soli und Kirchensteuer): 2346,41 EUR
ElsterFormular: Steuerschuld (inkl. Soli und Kirchensteuer): 1875,38 EUR
Differenz: 471,03 EUR
Fragen: Wie kann das sein? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Kann ich nachträglich noch Einspruch erheben, nachdem der Steuerbescheid schon abgesegnet ist?
Viele Grüße
Grimbart
bisher überließ ich meine Steuererklärung bis zur Veranlagung 2015 einem Steuerberater.
Ab 2016 will ich sie aus Kostengründen selber machen.
Um mich in die Steuer-Materie einzuarbeiten verwendete ich die Steuererklärung 2015 vom Steuerberater.
Alle vom Steuerberater ermittelten Daten von 2015, eingetragen in die amtlichen Vordrucke, habe ich 1:1 in das ElsterFormular übertragen.
Der Finanzamt-Bescheid von 2015 liegt ohne Beanstandung vor.
Ergebnis der Vergleichsrechnung:
Finanzamt: Steuerschuld (inkl. Soli und Kirchensteuer): 2346,41 EUR
ElsterFormular: Steuerschuld (inkl. Soli und Kirchensteuer): 1875,38 EUR
Differenz: 471,03 EUR
Fragen: Wie kann das sein? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Kann ich nachträglich noch Einspruch erheben, nachdem der Steuerbescheid schon abgesegnet ist?
Viele Grüße
Grimbart
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