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Aktiengewinne - ausländischer Broker

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    Aktiengewinne - ausländischer Broker

    Hallo,


    Ich handle mit Aktien über einen nichtdeutschen Broker seit letztem Jahr, d.h. ich muss die Steuern selbst abführen per Einkommensteuererklärung (nur bei ein paar Dividenen wurde schon Quellensteuer abgeführt, siehe Liste unten). Nun weiß ich nicht, was ich wo eintragen soll in welche Zeilen von Anlage KAP oder AUS.

    Alle Sachen, die ich eintragen will:
    i) deutsche Dividenden, bei denen AbGSt schon abgezogen wurde
    ii) deutsche Div, bei denen noch keine AbGSt abgezogen wurde
    iii) ausl. Div. bei denen Quellensteuer vom Herkunftsland abgezogen wurde
    iv) Aktienveräußerungsgewinne (deu. und ausl.) bei denen nix abgezogen wurde

    Bin für Erfahrungen und Hilfe dankbar.


    Beste Grüße

    #2
    AW: Aktiengewinne - ausländischer Broker

    Hallo,

    im ersten Moment dachte ich: einfache Fragen, schnell beantwortet. Aber falsch gedacht.
    Seit der Einführung der speziellen Formulare "Steuerbescheinigung" gibt es bei ElsterFormular das Problem, dass man in den Zeilen 47ff nichts mehr selber eintragen kann. Daher bin ich überfragt, imho geht es nicht.
    Vielleicht könnte man aber versuchen eine Dummy-Bescheinigung auszufüllen, in die für Zeile 51 die Summe aller anrechenbaren Quellensteuern steht, und falls die Plausi meckert an anderen Stellen Nullen; das würde ich dann aber im Anschreiben erläutern (eine Bescheinigung zu erfinden ist sicher nicht astrein).

    Dazu muss man aber auch wissen, welche Quellensteuern in welcher Höhe anrechenbar sind (das sind nicht immer 15%, in Israel etwa nur 10%, oder in Irland gar 0%).


    >>>i) deutsche Dividenden, bei denen AbGSt schon abgezogen wurde

    Zeile 15, die Steuern in Zeile 51 (s.o.)


    >>>ii) deutsche Div, bei denen noch keine AbGSt abgezogen wurde

    Was für Dividenden sind das denn? Steuerfreie? (Deutsche ... & Co.)
    Oder warum wurde keine Abgeltungsteuer einbehalten?


    >>>iii) ausl. Div. bei denen Quellensteuer vom Herkunftsland abgezogen wurde

    Zeile 15, die Steuern ggf. in Zeile 51 (s.o.)


    >>>iv) Aktienveräußerungsgewinne (deu. und ausl.) bei denen nix abgezogen wurde

    Zeile 15 und nochmals in Zeile 16


    Anmerkung: Ich würde - wie aufgeführt - immer die Zeile 15 nehmen, Zeile 14 ist imho für etwas anderes. Es spielt aber eh' keine Rolle, die Steuer bleibt so oder so gleich.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Aktiengewinne - ausländischer Broker

      Hallo reckoner,

      Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin gespannt, was vom Finanzamt zurückkommt

      Beste Grüße

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