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Einkommenssteuer und EÜR

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    Einkommenssteuer und EÜR

    Als selbständige Einzelperson ohne Angestellte brauche ich nur eine EÜR zuerstellen. Kann ich dieses Formular einzeln bekommen, oder muß ich alle (für mich unnötigen) Unterlagen für Arbeitgeber/ Firmen etc. runterladen? Oder gibt es eine Anlage S in der DEinkommenssteuererkärung?

    #2
    AW: Einkommenssteuer und EÜR

    Zitat von lachmannleichlingen Beitrag anzeigen
    Als selbständige Einzelperson ohne Angestellte brauche ich nur eine EÜR zuerstellen. Kann ich dieses Formular einzeln bekommen, oder muß ich alle (für mich unnötigen) Unterlagen für Arbeitgeber/ Firmen etc. runterladen? Oder gibt es eine Anlage S in der DEinkommenssteuererkärung?
    Hallo,

    Versicherungen hast du keine bzw. willst du nicht absetzen? (KV,PV, private Haftpflicht)
    Mantelbogen= Hauptvordruck, Anlage G oder S (wird dem Hauptvordruck hinzugefügt)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Einkommenssteuer und EÜR

      Danke, doch schon setze ich Unkosten ab. Eigentlich muß ich fragen, was ich insgesamt für Unterlagen brauche - habe noch nie selbst abgegeben, gebe für Trennungsjahr Steuererklärung ab.
      Muß ich zur Einkommenssteuererklärung im Bereich Selbständige/Unternehmer/ Arbeitgeber den kompletten Download nehmen, oder sind in der Einkommenssteuererklärung alle Anlagen enthalten? Oder kann ich diese Anlage S für EÜR einzeln dazu runterladen?

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        #4
        AW: Einkommenssteuer und EÜR

        Zitat von lachmannleichlingen Beitrag anzeigen
        Danke, doch schon setze ich Unkosten ab. Eigentlich muß ich fragen, was ich insgesamt für Unterlagen brauche - habe noch nie selbst abgegeben, gebe für Trennungsjahr Steuererklärung ab.
        Muß ich zur Einkommenssteuererklärung im Bereich Selbständige/Unternehmer/ Arbeitgeber den kompletten Download nehmen, oder sind in der Einkommenssteuererklärung alle Anlagen enthalten? Oder kann ich diese Anlage S für EÜR einzeln dazu runterladen?
        Wähle im Zweifel den Gesamtumfang.

        Die Anlage EÜR ist eine selbständige Erklärung.
        Die Anlage S ist Bestandteil der Einkommensteuererklärung.
        Zuletzt geändert von stiller; 15.05.2017, 18:21.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Einkommenssteuer und EÜR

          Die EÜR und die Einkommensteuererklärung sind unterschiedliche Formulare, die im Gesamtumfang von ElsterFormular enthalten sind.

          Die Anlage S (Freiberufler, selbständige Arbeit) ist integrierter Bestandteil der Einkommensteuererklärung und kann auch nicht isoliert übermittelt werden.
          Falls du nicht freiberuflich sondern gewerblich selbständig tätig bist, ist der Gewinn in der Anlage G zu erklären.

          Du kannst ja nach der Installation von ElsterFormular Erklärungen, die du nie benötigen wirst, über die Installationsverwaltung deinstallieren, wenn sie dich stören.

          @stiller
          Den Beitrag hätte ich mir jetzt sparen können, aber ich habe deine Ergänzung nicht gesehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Einkommenssteuer und EÜR

            Weil auch ich unterstellen würde dass es um ElsterFormular geht verschieb ich mal ...

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