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„Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen“ - drei Fragen

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    „Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen“ - drei Fragen

    Es geht um eine zu 50 Prozent selbstgenutzte und zu 50 Prozent vermiete Wohnimmobilie. Ich habe drei Fragen zur Möglichkeit, Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen:

    1. Gehe ich recht in der Annahme, dass man, wenn in einem Jahr verschiedene Erhaltungsaufwendungen angefallen sind, für jede einzelne ein Wahlrecht hat, d.h. einen Teil kann man komplett und einen Teil auf mehrere Jahre verteilt als Werbungskosten absetzen?

    2. Wie sieht es aus, wenn zwei Maßnahmen stark miteinander verbunden sind, etwa: Anbringung elektrischer Rollläden (durch Firma 1) und Installation der benötigten Stromversorgung (Firma 2), lässt sich auch dann der eine Rechnungsbetrag in einem Jahr absetzen und der andere auf mehrere Jahre?

    2. Es muss sich dabei ja um „größere Beträge“ handeln, wobei nicht näher definiert ist, was größere Beträge sind. Sind beispielsweise 800 Euro (also bei 50-Prozent-Vermietung 400 Euro) problemlos auf mehrere Jahre verteilbar?

    Danke.

    #2
    AW: „Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen“ - drei Fragen

    1) ja
    2)meines Erachtens ja, ist aber im Zweifelsfall eine Frage für den Steuerberater bzw. für dein FA
    3) ist meines Wissens nicht extra geregelt was ein größerer Aufwand ist.

    Einen Betrag von 800 € (400 € WK) würde ich aber nicht aufteilen, da sonst die steuerliche Auswirkung zu niedrig ist. Das würde nur Sinn machen, wenn dir der jeweilige Teilbetrag als Werbungskosten reichen würde um steuerlich auf NULL zu kommen (festzusetzende Einkommensteuer).
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 17.05.2017, 13:40.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: „Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen“ - drei Fragen

      Okay, danke.

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