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    Anlage Unterhalt

    Hallo Zusammen,

    ich habe soweit die Steuererklärung fertig, mir bereitet nur die Anlage Unterhalt Kopfschmerzen.
    Dort habe ich soweit alle Felder ausgefüllt, jedoch weiss ich nicht was in die Zeile 48 kommt.

    Hintergrund:
    Ich unterstütze meine Mutter. Sie hat eine geringfügige Witwenrente.
    Die Rente beginnt am 01.11.2015 und beträgt 387,73 € im Monat. (inkl. PV, KV und Zusatzbeitrag zur KV)

    Habe jetzt in die Zeile 48
    den Zeitraum 01.01 - 31.12 eingetragen und als €-betrag den Wert 387,73 x 12 = 4.653 € eingetragen.

    Den Ertragsanteil habe ich wie folgt berechnet:
    4.653 x 30% = 1.396 € und eingetragen.

    und als Werbungskosten die 102 € eingegeben.

    Stimmt das so...? Da bin ich mir leider total unsicher...über eure hilfe würde ich mich freuen.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Um welches Jahr geht's denn?

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Leibrenten haben keinen Ertragsanteil! Gefragt wird der steuerpflichtige Teil der Rente.

      Und es ist genau andersherum: Der wäre nämlich bei einem Rentenbeginn 2015 dann theoretisch 70%.

      Wenn aber der verstorbene Ehemann deiner Mutter selbst bereits eine Rente bezogen hatte, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils ihrer Witwenrente dessen Rentenbeginn maßgeblich.

      Dazu hast du dich bisher nicht geäußert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt

        @L. E. Fant
        Es geht um die ESt-Erklärung 2016.

        @Charlie24
        Auf dem Rentenbescheid steht:
        Ihren Antrag vom 10.11.2015 erhalten Sie von uns eine großen Witwenrente.
        Die Rente beginnt am 01.11.2015
        Wird laufend bezahlt ab dem 01.02.2016.

        Also trage ich in Zeile 48 ein:
        Die Rente in der höhe von 4.653 €.
        den Steuerpflichtigenanteil 4.653 € x 70% = 3.257 €
        und die Werbungskosten 102 €

        Dann müsste es doch so jetzt stimmen oder??
        Was mich zudem irritiert, ich kann jeden beliebigen Wert unter Steuerpflichtigenanteil reinschreiben, es ändert sich nichts an der Erstattung.

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt

          Was mich zudem irritiert, ich kann jeden beliebigen Wert unter Steuerpflichtigenanteil reinschreiben, es ändert sich nichts an der Erstattung.
          Das kann durch die Höhe der Unterstützung bedingt sein, dazu hast du dich aber nicht geäußert.

          Ergänzung:
          Im Übrigen spielt es im Ergebnis keine Rolle, welcher Anteil der Rente jetzt als sonstiger Bezug bzw. als steuerpflichtige Einnahme angerechnet wird, angerechnet wird beides.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 20.05.2017, 12:25. Grund: Ergänzt wg. Rentenanrechnung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt

            Was mir noch aufgefallen ist:

            Die Rente deiner Mutter müsste ab 01.07.2016 erhöht bzw. neu berechnet worden sein!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt

              @Charlie24

              Also kann ich da so lassen?
              Zeile 48
              Die Rente in der höhe von 4.653 €.
              den Steuerpflichtigenanteil 4.653 € x 70% = 3.257 €
              und die Werbungskosten 102 €

              Die Höhe der Unterstützung betrug für das Jahr 2016
              5.000 €.

              Eine Neuberechnung habe ich leider nicht, da steht nur dieser eine Betrag.

              Sie wird für die Zeit ab dem 01.02.2016 laufend monatlich gezahlt.
              Höhe der laufenden Zahlungen 387,73 €
              Beitragsanteil des Rentners zur KV -28,30 €
              Zusatzbeitrag zur KV -3,49 €
              Beitragsanteil des Rentners zur PV -9,11
              monatlicher Zahlbetrag 346,83 €

              Danke für deine Hilfen, blicke wirklich bei diesem Punkt nicht durch.

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                #8
                AW: Anlage Unterhalt

                Eine Neuberechnung habe ich leider nicht, da steht nur dieser eine Betrag.
                Aber deine Mutter hat im Juni oder Juli 2016 eine Rentenanpassungsmitteilung bekommen, die wirst du ja wohl danach fragen können.

                Es macht sich immer gut, die eigenen Einkünfte der unterstützten Person möglichst vollständig und richtig anzugeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt

                  Hallo, habe von ex mann unterhalt für 2016 erhalten. habe aber gleich eine vorrauszahlung gemacht im 2016, da ich kein weiteres unterhalt von ihm erhalten werde. vorrauszahlungsbescheid ist auf 0.
                  meine frage ist: muss ich das noch in der steuererklärung angeben? wenn ja, wo? welchen bogen? muss ich eine kopie vom vorrauszahlungabescheid mit schicken? und die Anlag U von ex mann mit einfügen?
                  Vielen dank vorraus

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt

                    Hallo kukuk,

                    bitte keine Doppelposts und nicht an unterschiedliche Themen dranhängen.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt

                      habe zu erst falschen titel gewählt! würde darauf hingewiesen! darum jetzt hier meine frage!

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                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt

                        Zitat von kukuk Beitrag anzeigen
                        habe zu erst falschen titel gewählt! würde darauf hingewiesen! darum jetzt hier meine frage!
                        Hallo,

                        wie schon gestern beantwortet.
                        Die Vorauszahlung von Steuern musst du NICHT angeben.
                        Es wird bei der Berechnung der Einkommensteuer vom FA berücksichtigt

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt

                          Das passt doch auch nicht zur Anlage Unterhalt. Normalerweise macht man ein neues Thema auf, wenn man auf Anhieb nichts passendes findet.

                          Im Übrigen wurde deine Frage von mir bereits beantwortet.

                          Die Anlage U liegt deinem Finanzamt bereits vor und den Vorauszahlungsbescheid kennt dein Finanzamt auch.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage Unterhalt

                            Hallo,

                            VZ 2014, Sohn über 25, hat in der Zeit Bafög bezogen, habe Ihn finanziell unterstützt. Muss ich BAföG angeben, wenn ja wo muss ich es eintragen.

                            Dank im Voraus

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                              #15
                              AW: Anlage Unterhalt

                              Zitat von Kori Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              VZ 2014, Sohn über 25, hat in der Zeit Bafög bezogen, habe Ihn finanziell unterstützt. Muss ich BAföG angeben, wenn ja wo muss ich es eintragen.

                              Dank im Voraus
                              Wieso doppelt gefragt?

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