AW: Anlage Unterhalt
Ja, das sind Öffentliche Ausbildungshilfen der unterstützen Person, die in Zeile 53 zu erklären sind, soweit sie als Zuschüsse gewährt werden.
Als Darlehen gewährte Leistungen werden nicht angerechnet.
Muss ich BAföG angeben, wenn ja wo muss ich es eintragen.
Als Darlehen gewährte Leistungen werden nicht angerechnet.
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