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Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

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    Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

    Hallo,

    das Internet ist war voll mit diesem Thema aber keiner geht auf die praktische Umsetzung ein;

    - vertraglich wurde die Erste Tätigkeitsstätte festgelegt (die Leihfirma selbst)
    - Leiharbeiter fährt entweder gar nicht dorthin oder vielleicht ein mal im Jahr (Abgabe Urlaubswünsche, ...)
    - alle anderen Fahrten / Einsätze sind als Auswärtstätigkeit anzugeben (viele unterschiedliche Einsatzorte)

    Was gibt man dann an (Zeile: ab 31): wenn man die Leihfirma nie aufsuchen musste? (aufgesucht an X Tagen; 0 geht nicht / 1 oder mehr wäre nicht die Wahrheit)

    Danke

    #2
    AW: Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

    Zitat von DSRocker Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das Internet ist war voll mit diesem Thema aber keiner geht auf die praktische Umsetzung ein;

    - vertraglich wurde die Erste Tätigkeitsstätte festgelegt (die Leihfirma selbst)
    - Leiharbeiter fährt entweder gar nicht dorthin oder vielleicht ein mal im Jahr (Abgabe Urlaubswünsche, ...)
    - alle anderen Fahrten / Einsätze sind als Auswärtstätigkeit anzugeben (viele unterschiedliche Einsatzorte)

    Was gibt man dann an (Zeile: ab 31): wenn man die Leihfirma nie aufsuchen musste? (aufgesucht an X Tagen; 0 geht nicht / 1 oder mehr wäre nicht die Wahrheit)

    Danke
    Hallo,

    Was gibt man ein? NICHTS auch keine Null

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

      Danke erstmal für die schnelle Antwort!

      also einfach gar nichts eingeben. Wozu ist dann diese erste Tätigkeitsstätte?
      War das mal nicht so, dass diese Zeilen immer befüllt sein mussten?

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        #4
        AW: Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

        Hallo,

        wenn du die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht hast gibt es doch nichts zum eintragen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

          In Ordnung. Danke.

          Verwirrendes deutsches Steuergesetzt. Die Armen werden ärmer, die Reichen reicher.
          (meine Meinung)

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            #6
            AW: Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

            Verwirrendes deutsches Steuergesetz.
            Und was soll da jetzt verwirrend sein?

            Du hast doch die Fahrtkosten zu deinen wechselnden Einsatzstätten als Werbungskosten steuermindernd geltend machen können, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt wurden.
            Und wenn du nie zu deiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist, hattest du ja auch keinen Aufwand.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

              Zitat von DSRocker Beitrag anzeigen
              Verwirrendes deutsches Steuergesetzt
              Verwirrend finde ich auch wenn Menschen das unstillbare Bedürfnis haben, alles auszufüllen, egal ob es zutrifft oder nicht.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von DSRocker Beitrag anzeigen
              Die Armen werden ärmer, die Reichen reicher.
              Naja, immerhin dürfen Leiharbeiter höhere Kfz-Kosten geltend machen, als andere, die jeden Tag ihre erste Tätigkeitsstätte anfahren.

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                #8
                AW: Leiharbeiter: Erste Tätigkeitsstätte

                Hallo,

                >>>Wozu ist dann diese erste Tätigkeitsstätte?

                Das ist die Stelle zu der man - nur - die Pendlerpauschale absetzen kann (30 Cent je Entfernungskilometer).
                Alles andere sind Dienstreisen (30 Cent je zurückgelegtem Kilometer, bei Nutzung eines eigenen PKWs).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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