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Feststellung des Verlustvortrags

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    Feststellung des Verlustvortrags

    Hallo, ich bin Studentin und möchte meine Werbungskosten als Verlust vortragen lassen. Leider gibt es auf dem Hauptblatt zwar diese Option zum Ankreuzen, allerdings steht dann darunter "für unbeschränkt steuerpflichtige". Das bin ich nicht.
    Wie kann ich beschränkt steuerpflichtiger/nicht einkommenssteuerpflichtiger Mensch trotzdem den Verlustvortrag feststellen lassen?
    Danke schon mal!


    Und gleich noch hinterher: muss ich dann zusätzlich zu "Feststellung des verbleibenden Verlustvortags" auch noch das "Einkommenssteuererklärung"-Kästchen ankreuzen?

    #2
    AW: Feststellung des Verlustvortrags

    ... allerdings steht dann darunter "für unbeschränkt steuerpflichtige". Das bin ich nicht.
    Und warum bist du das nicht? Hältst du dich dauerhaft im Ausland auf?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Feststellung des Verlustvortrags

      Aha, da habe ich wohl einen Denkfehler gehabt. Also bin ich als Studentin ohne steuerpflichtiges Einkommen trotzdem "unbeschränkt steuerpflichtig?
      Und ist die Feststellung des Verlustvortrags trotzdem eine Einkommenssteuererklärung?

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        #4
        AW: Feststellung des Verlustvortrags

        Also bin ich als Studentin ohne steuerpflichtiges Einkommen trotzdem "unbeschränkt steuerpflichtig?
        Richtig, so ist es!

        Wenn du überhaupt keine steuerpflichtigen Einnahmen hattest, musst du das Kreuz bei Einkommensteuererklärung nicht zwingend setzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Feststellung des Verlustvortrags

          § 1 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz:

          Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
          http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

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            #6
            AW: Feststellung des Verlustvortrags

            Aha, Danke!

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