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Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

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    Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

    Hallo Zusammen,

    ich möchte eine wichtige Frage loswerden, da ich bisher keine Lösung dafür gefunden habe.
    In der monatlich abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung habe ich im Jahr 2016 die erhaltene MWST über geschriebene Rechnungen direkt mit der MWST meiner Ausgaben verrechnet und die überschüssige Differenz monatlich an das FA gezahlt.
    In der Umsatzsteuererklärung finde ich nun keine Zeile, in der ich die bereits überwiesenen Beträge angeben kann, so dass bei mir am Ende doch eine Nachzahlung herauskommt.
    Wisst Ihr, ob und wo ich in der USt eintragen kann, was ich schon an das Finanzamt gezahlt habe?

    Herzlichen Dank im Voraus.
    Grüße,
    Markus

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

    Wie wäre es mit Zeile 108 Vorauszahlungssoll 2016?

    Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren
    einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat,
    ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie wäre es mit Zeile 108 Vorauszahlungssoll 2016?

      Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren
      einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat,
      ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
      Genau das habe ich gemeint! Vielen Dank, völlig übersehen
      Dies heisst, dass ich hier den Betrag angebe den ich zusammengerechnet in den 12 Monaten im Jahr 2016 als Umsatzsteuer an das FA gezahlt habe, inklusive meiner Verrechnung der ausgegebenen MWST (?)

      Viele Grüße,
      Markus

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

        Warum machst du jetzt ein Fragezeichen am Ende deiner Antwort?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

          Zitat von MilianK Beitrag anzeigen
          Dies heisst, dass ich hier den Betrag angebe den ich zusammengerechnet in den 12 Monaten im Jahr 2016 als Umsatzsteuer an das FA gezahlt habe
          Nein, natürlich nicht. Guck nochmal was Charlie geschrieben hat:

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren
          einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
          Da hat er sich viel Mühe gegeben!

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Warum machst du jetzt ein Fragezeichen am Ende deiner Antwort?
          Weil ers nicht verstanden hat!

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

            Das Fragezeichen war, weil ich mir eben nicht 100% sicher bin und auf eine Bestätigung, bzw Korrektur gehofft habe.
            Ich würde nicht fragen, wenn ich es wüsste.

            Trotzdem vielen Dank

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

              Naja, es geht eben um das sogenannte Vorauszahlungssoll und nicht um das Vorauszahlungsist.

              Zumeist decken sich die Beträge aber!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Naja, es geht eben um das sogenannte Vorauszahlungssoll und nicht um das Vorauszahlungsist.

                Zumeist decken sich die Beträge aber!
                Danke!

                Mir ist nach der Aussage von L. E. Fant unklar, was das SOLL eigentlich alles umfasst, die gesamte Umsatzsteuer ohne den Abzug meiner Ausgaben oder inklusive?

                Monatlich für die Umsatzsteuer habe ich folgendes abgegeben:
                Steuerpflichtige Umsätze MINUS Abziehbare Vorsteuerbeträge GLEICH Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss

                Den Überschuss, den ich angemeldet und auch direkt bezahlt habe, würde ich zusammenrechnen und in Zeile 108 eingetragen.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

                  @ L. E. Fant hat zu Recht den von dir verwendeten Begriff gezahlt moniert. Denn ob tatsächlich bezahlt oder nicht bezahlt bzw. tatsächlich erstattet, spielt keine Rolle!

                  Dies heisst, dass ich hier den Betrag angebe den ich zusammengerechnet in den 12 Monaten im Jahr 2016 als Umsatzsteuer an das FA gezahlt habe
                  Ich hatte jedoch geschrieben:
                  ... die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren
                  einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

                    Charlie hat vollkommen Recht. Vielleicht wird es durch eine Erklärung zum Hintergrund noch etwas klarer:

                    Die Umsatzsteuer ist eine Selbstanmeldesteuer, d.h. es gibt -grundsätzlich- keinen Bescheid, sondern die Abgabe der Umsatzsteuererklärung IST automatisch die Steuerfestsetzung. Gibt es allerdings eine Herabsetzung der Steuer, dann IST das erst dann eine Steuerfestsetzung, sobald das Finanzamt zustimmt. Und ob sich jetzt eine Herabsetzung ergibt, hängt vom Vergleich des Solls ab. Beispiel:

                    Unternehmer U gibt für jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung mit je 1.000 € Zahllast ab, die die Steuer aus der letzten Voranmeldung zahlt er aber nicht. Die Voranmeldungen gelten wegen der Zahllasten alle quasi als Bescheid allein durch deren Abgabe. Das SOLL beträgt somit 4x 1.000 €, also 4.000 €, das IST 3x 1.000 €, also 3.000 €. Gibt U nun eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab mit 3.800 €, bedeutet das, dass er eine Steuerminderung erklärt, da das vorherige SOLL ja 4.000 € betrug. Solange das Finanzamt dem also nicht zustimmt, existiert noch kein "Bescheid" und die säumigen 1.000 € aus dem 4. Quartal sind weiterhin fällig und es entstehen Säumniszuschläge. Erst, wenn das Finanzamt der Minderung zustimmt, existiert ein "Bescheid" über 3.800 € und ab DIESEM Zeitpunkt sind nur noch 800 € säumig.

                    Hätte U alternativ eine Umsatzsteuerjahreserklärung über 4.100 € eingereicht, wäre das automatisch der "Bescheid" gewesen, da es sich um eine Sollerhöhung von bisher 4.000 € auf 4.100 € handelt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung / Angabe bereits bezahlter Umsatzsteuer an FA

                      Hallo,

                      mit der Ermittlung des Vorauszahlungssoll haben sogar Steuerbüros ihre Probleme mit Anrechnung der SvZ usw. habe ich immer wieder erlebt, weil es eben gerade nicht um die Zahlung geht.

                      Tschüß

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