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Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

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    Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

    In den abgerufenen Belegen taucht dieser Betrag nirgendwo auf.
    Muß ich diesen Betrag irgendwo eintragen?
    in welchem Bereich? Oder handelt es sich um die sogen. Mindestvorsorgepauschale?
    Danke, bavibo
    Zuletzt geändert von bavibo; 22.05.2017, 13:37.

    #2
    AW: Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

    Der Betrag muss nirgendwo eingetragen werden! Du darfst ihn aber natürlich unter Nummer 28 der vorgeschalteten Lohnsteuerbescheinigung von ElsterFormular eintragen.
    In der Steuererklärung landet er aber auch dann nicht!

    In die Steuererklärung trägst du ausschließlich die von deiner privaten Krankenversicherung mitgeteilten bzw. abgerufenen Beiträge ein und zwar in die Zeilen 24 ff der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

      Hallo bavibo,

      der Betrag muss nicht eingetragen werden, wenn du es allerdings machst entsteht kein Schaden, weil er nicht in die Erklärung übernommen wird.

      Tschüß

      P.S.... da war schon einer schneller.
      Zuletzt geändert von holzgoe; 22.05.2017, 13:31. Grund: Ergänzung

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        #4
        AW: Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

        Zitat von bavibo Beitrag anzeigen
        In den abgerufenen Belegen taucht dieser Betrag nirgendwo auf.
        Muß ich diesen Betrag irgendwo eintragen?
        in welchem Bereich?
        Es eilt - bitte schnelle Antwort.
        Danke, bavibo
        Hallo,

        warum eilt es? :-(

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

          weil ich gestern Nacht den Antrag soweit fertiggemacht habe und ihn abschicken will.
          Frist 31.05.
          Inzwischen lese ich, dass es eine Mindestvorsorgepauschale ist, die unwirksam für mich ist, weil der tatsächliche Beitrag höher ist.

          - - - Aktualisiert - - -

          DANKE - DANKE - das ging aber alles schnell
          Ich bin heute zum erstenmal hier.
          :-))
          bavibo

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            #6
            AW: Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

            Zitat von bavibo Beitrag anzeigen
            weil ich gestern Nacht den Antrag soweit fertiggemacht habe und ihn abschicken will.
            Frist 31.05.
            Inzwischen lese ich, dass es eine Mindestvorsorgepauschale ist, die unwirksam für mich ist, weil der tatsächliche Beitrag höher ist.
            Da hast du noch jede Menge Zeit. (9 Tage oder über 200 Std oder über 12000 min)
            Die theoretische Eingabe ist nach öffnen der Erklärung in 5 sec zu bewerkstelligen.
            Das Absenden maximal 1 Min.
            Wozu die Hektik?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Wo wird der Betrag aus Zeile 28 der elektron. Lohnsteuerbescheingg. eingetragen?

              Abhängig vom Bundesland, in dem du wohnst, hast du bei elektronischer (authentifizierter) Übermittlung noch bis zum 31.07.2017 Zeit, die Erklärung für 2016 zu übermitteln.

              https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post230331
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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