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Steuerliche Berücksichtigung Kind über 25 Jahre

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    Steuerliche Berücksichtigung Kind über 25 Jahre

    Guten Abend,

    mein Sohn ist 25 Jahre alt und studiert. Während seines Studiums lebt er kostenlos bei mir im Haushalt. In 2016 habe ich noch Kindergeld für ihn erhalten, in 2017 nicht mehr. Wie kann ich diese Umstände steuerlich geltend machen?
    Bei außergewöhnlichen Belastungen? Wie viel kann ich in der Steuererklärung 2017 ansetzen? Er arbeitet als Werkstudent, muss ich dieses Einkommen anrechnen? Ich frage schon vorab für die Steuererklärung im nächsten Jahr.

    Bitte um hilfreiche Antworten

    Vielen Dank

    #2
    AW: Steuerliche Berücksichtigung Kind über 25 Jahre

    Da bist du aber ziemlich früh dran!

    Schau dir mal die Anlage Unterhalt an. Die gibt es zwar nur in der Version für 2016, aber da ändert sich 2017 nur der Höchstbetrag.

    Natürlich sind eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes anzurechnen, auch Geldvermögen von mehr 15.500 € wird angerechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerliche Berücksichtigung Kind über 25 Jahre

      Zitat von g-uenal Beitrag anzeigen
      Guten Abend,

      mein Sohn ist 25 Jahre alt und studiert. Während seines Studiums lebt er kostenlos bei mir im Haushalt. In 2016 habe ich noch Kindergeld für ihn erhalten, in 2017 nicht mehr. Wie kann ich diese Umstände steuerlich geltend machen?
      Bei außergewöhnlichen Belastungen? Wie viel kann ich in der Steuererklärung 2017 ansetzen? Er arbeitet als Werkstudent, muss ich dieses Einkommen anrechnen? Ich frage schon vorab für die Steuererklärung im nächsten Jahr.

      Bitte um hilfreiche Antworten

      Vielen Dank

      Hallo,

      da hast du noch viel Zeit.
      Es können noch jede Menge Änderungen kommen.
      Das Einkommen wird auf jeden Fall angerechnet
      Aber um dich etwas darüber zu informieren schau dir mal die Anlage Unterhalt an.
      Nütze auch die Tipps der Eingabehilfe

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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