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Steuerklasse geändert - wie zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten?

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    Steuerklasse geändert - wie zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten?

    Hallo,
    ich habe meine Steuerklasse geändert im Laufe von 2016. Das sollte doch durch die Einkommensteuererklärung ausgeglichen werden?
    Habe nun alles ausgefüllt und berechnet, leider fällt das Ergebnis nicht aus wie erwartet.

    Hier die Infos:
    2008 war ich Studentin und in Steuerklasse 5. Mein Mann Steuerklasse 3.
    Dann sind wir ins Ausland gezogen.
    Im September 2016 sind wir nach Deutschland gezogen, wo ich als unselbständige Arbeitsnehmerin Gehalt beziehe.
    Mein Mann arbeitet nicht.
    Dadurch, dass ich noch in Steuerklasse 5 gemeldet war, wurde die entsprechende Lohnsteuer abgeführt und mein Nettogehalt von September-November war sehr niedrig. Ich habe den Steuerklassenwechsel zu Klasse 3 beantragt und im Dezember war dann auch das Gehalt nach Klasse 3.
    Nun mache ich eine Steuererklärung, um die zuviel gezahlte Lohnsteuer von September-November wieder zurückzuerhalten.
    Es sollten über 1.300 € sein. (Differenz vom Nettogehalt September-November zum jetzigen, gewünschten Nettogehalt, bei gleichbleibendem Brutto) Jedoch erscheint bei der Berechnung nur ein Betrag von 68 €.
    Woran kann das liegen?


    2. Frage: Muss ich die Steuerklärung in diesem Fall bis 31.5. abgegeben haben?

    Viele Grüße und im Voraus danke für ein Feedback.
    Bettina

    #2
    AW: Steuerklasse geändert - wie zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten?

    1. Wie hoch ist denn die gezahlte Lohnsteuer?
    2. Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand zugefügt?

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      #3
      AW: Steuerklasse geändert - wie zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten?

      Hallo,

      hat vielleicht der Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerklasse geändert - wie zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten?

        Bei der Einkommensteuererklärung ist die Steuerklasse völlig egal.
        Wichtig sind nur 3 Größen:

        - zu versteuerndes Einkommen
        - festzusetzende Einkommensteuer
        - anrechenbare Steuern (z.b: vom AG einbehaltene Lohnsteuer)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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