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Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

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    Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

    Liebe Community,

    ich gebe Privatunterricht im Auftrag einer Sprachschule (Honorarbasis), trage in Anlage S brav meinen Gewinn ein und gebe zusätzlich eine tabellarische Aufstellung meiner Einnahmen und Ausgaben mit ab.

    Meine Fragen:

    1a) Bei den Ausgaben habe ich bisher erst die Kilometerpauschale eingetragen, weitere Ausgaben hatte ich für Unterrichtsmaterial, Telefon und Internet. Jedoch habe ich hier keine Belege bzw. ich benutze Drucker, Telefon und Internet logischerweise auch privat. Wie kann ich das berechnen? Gibt es da auch Pauschalen?

    1b) Kann ich auch diese 15€-Kontogebührenpauschale hier angeben?

    2) Bei den Einnahmen gebe ich das Datum der Einzahlung an, welches Datum gebe ich jeweils bei den Kosten an? Oder sollte ich da gar nur eine Auflistung machen, keine Tabelle mit Datum?

    3) Muss ich eigentlich Kopien meiner Rechnungen mitschicken? (Oder reicht der Eintrag in die Tabelle?)

    Vielen Dank für jede Antwort!

    Schönen Abend!

    Mimmi
    Zuletzt geändert von mimmi; 26.05.2017, 23:29.

    #2
    AW: Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

    Zitat von mimmi Beitrag anzeigen
    Liebe Community,

    ich gebe Privatunterricht im Auftrag einer Sprachschule (Honorarbasis), trage in Anlage S brav meinen Gewinn ein und gebe zusätzlich eine tabellarische Aufstellung meiner Einnahmen und Ausgaben mit ab.

    Meine Fragen:

    1a) Bei den Ausgaben habe ich bisher erst die Kilometerpauschale eingetragen, weitere Ausgaben hatte ich für Unterrichtsmaterial, Telefon und Internet. Jedoch habe ich hier keine Belege bzw. ich benutze Drucker, Telefon und Internet logischerweise auch privat. Wie kann ich das berechnen? Gibt es da auch Pauschalen?

    1b) Kann ich auch diese 15€-Kontogebührenpauschale hier angeben?

    2) Bei den Einnahmen gebe ich das Datum der Einzahlung an, welches Datum gebe ich jeweils bei den Kosten an? Oder sollte ich da gar nur eine Auflistung machen, keine Tabelle mit Datum?

    3) Muss ich eigentlich Kopien meiner Rechnungen mitschicken? (Oder reicht der Eintrag in die Tabelle?)

    Vielen Dank für jede Antwort!

    Schönen Abend!

    Mimmi
    Hallo, in Deiner Gewinnermittlung für die Anlage S
    1a) kannst Du vielleicht in % dem Finanzamt glaubhaft machen.
    2) §11 EStG, Abfluss - Datum der Zahlung
    3) Aufbewahren, meiner Meinung nach 10 Jahre, aber da hilft Tante Suchmaschine oder spätestens ein Steuerprüfer.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

      Hallo Mimmi,
      zu 3) Belege deswegen aufbewahren, da es zu einer Außenprüfung kommen kann,
      die zwar bei Kleinunternehmern eher unwahrscheinlich ist.
      Daher müssen auch die Belege nicht mit eingereicht werden.
      Gruß Xaver

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        #4
        AW: Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

        1b) Kann ich auch diese 15€-Kontogebührenpauschale hier angeben?
        Die sogenannte Nichtaufgriffsgrenze liegt meines Wissens aktuell bei 16 €!

        Wenn du getrennte Konten für deine geschäftlichen und deine privaten Aktivitäten hast, gibst du natürlich die tatsächlichen Kontoführungsgebühren deines Geschäftskontos an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

          Vielen Dank für Eure Hinweise!

          Leider sind mir 1) und 2) noch nicht ganz klar... Im Bezug auf 1) werde ich jetzt einfach was eintragen bzw. errechnen. Und im Bezug auf 2) jeweils den 1. des Monats angeben, weil diese Kosten wie gesagt anteilig sind, gibt es da kein konkretes Abflussdatum.

          Oder hat jemand eine bessere Idee?

          Noch eine Sache: Für den Unterricht im Dezember, habe ich das Honorar Mitte Januar bekommen - zählt das dann noch mit in die Steuererklärung für 2016?
          Zuletzt geändert von mimmi; 27.05.2017, 12:46.

          Kommentar


            #6
            AW: Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

            Noch eine Sache: Für den Unterricht im Dezember, habe ich das Honorar Mitte Januar bekommen - zählt das dann noch mit in die Steuererklärung für 2016?
            Wenn mit Mitte Januar der 15. Januar gemeint ist, gehört das wohl bereits zu 2017. Als kurzer Zeitraum bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen gelten 10 Tage!

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

            Deine anteiligen Kontoführungsgebühren musst du m. E. nicht monatlich einzeln aufführen.

            Im Bezug auf 1) werde ich jetzt einfach was eintragen bzw. errechnen.
            Du musst den beruflichen Anteil sachgerecht schätzen! Bei nicht geringwertigen Wirtschaftsgütern wie PC etc. muss außerdem die AfA beachtet werden
            Zuletzt geändert von Charlie24; 27.05.2017, 12:58. Grund: Ergänzung zu Frage 1
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Selbstständig auf Honorbasis - ein paar Fragen

              Danke nochmal!

              Ja, okay! Mit "mal was errechnen" war natürlich "sachgerecht schätzen" gemeint!

              Ich habe jetzt online Beispiele einer Gewinnermittlung in Listenform gesehen, ohne Datum - das werde ich jetzt so übernehmen, damit erübrigt sich das Datums- und Aufsplittungsproblem. *freu*

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