Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wareneinkauf EÜR Steuern nächstes Jahr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wareneinkauf EÜR Steuern nächstes Jahr

    Hallo Freunde,
    Habe folgenden Fall und hoffe jemand kann hier helfen

    Habe Waren für 600 Euro 2016 gekauft. Ich muss 2016 keine Steuern zahlen, da ich nur einen Gewinn von 500 Euro hatte.

    Im Jahr 2017 verkaufe ich die Waren und muss Steuern abgeben, da meine Einnahmen groß ist. Da ich ja 2016 bereits die Waren als Aufwand eingetragen habe, müsste ich ja auf die Einnahmen(inklusive Warenwert!) Steuern zahlen.

    Da stimmt ja was nicht, oder?


    Kann ich den Einkauf auf das nächste Jahr übertragen oder es im nächsten Jahr vorziehen?

    #2
    AW: Wareneinkauf EÜR Steuern nächstes Jahr

    Was hat das mit ElsterFormular zu tun? 2016 hast du keine Steuern zahlen müssen. 2017 wird das anders sein.

    Kommentar


      #3
      AW: Wareneinkauf EÜR Steuern nächstes Jahr

      Sorry, falsches Forum

      Kommentar


        #4
        AW: Wareneinkauf EÜR Steuern nächstes Jahr

        Sorry, falsches Forum
        Richtig erkannt!

        Wer sich für die Einnahmenüberschussrechnung -EÜR-, also die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG entscheidet, muss damit auch selbst klarkommen.

        Das ist nun mal kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X