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Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

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    Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

    Hallo,

    habe nur zwei kurze Fragen, wo/ob ich den Verlustvortrag angeben muss.

    Habe 2015 mit Aktien Verlust gemacht (Verlust ist auf dem Bescheid 2015 aufgeführt). 2016 gab es einen kleinen Gewinn, welcher aber nicht den Verlust von 2015 übersteigt. Muss ich das jetzt irgendwo abgeben, dass der nicht ausgeglichene Verlust aus 2015 mit den Gewinnen/Verlusten aus dem Jahr 2017 verrechnet werden kann oder wird das automatisch gemacht?

    Die gleiche Situation auch für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage EÜR).

    Als Beispiel:
    Aktien:
    Jahr 2015: -5.000€
    Jahr 2016: +1.000€
    ______
    Summe für 2017 also -4.000€

    Wo angeben, dass der Verlust nicht verloren geht (also mit den Gewinnen von 2017 wieder verrechnet werden kann)?


    Selbstständiger Tätigkeit (Anlage EÜR):
    Jahr 2015: -5.000€
    Jahr 2016: -1.000€
    ______
    Summe für 2017 also -6.000€

    Wo angeben, dass der Verlust nicht verloren geht (also mit den Gewinnen von 2017 wieder verrechnet werden kann)?


    Ich weiß, ist wohl eine sehr banale Frage, aber ich suche jetzt schon seit 2h nach einer Antwort…

    #2
    AW: Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

    Falsches Forum

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

      Hallo regdom,

      du postest im Unterforum für Arbeitgeber die Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Beschäftigten haben, ich habe dich mal in ein passenderes verschoben, das ist die Chance größer eine Antwort zu bekommen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

        Die Verrechnung festgestellter Verluste macht das Finanzamt automatisch.

        Du kannst deiner Erklärung das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung beifügen.
        Dann stimmt deine eigene Vorausberechnung, übertragen werden diese Daten aber nicht!

        Wenn du jetzt noch sagen würdest, womit du deine Erklärung machst, könnten wir dich in ein passendes Unterforum verschieben.
        Bitte genau angeben!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

          Sry, hatte zu viele Foren-Tabs offen und bin dann im falschen gelandet.

          Ok, wenn die alles automatisch berechnen, könnte das der Grund sein, wieso ich nichts zu Angabemöglichkeiten gefunden habe

          Mache die Steuer mit ElsterFormular

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

            Bei ElsterFormular gibt es das Formular: Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung, das dir selbst eine genaue Vorausberechnung erlaubt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Verrechnung festgestellter Verluste macht das Finanzamt automatisch.

              Du kannst deiner Erklärung das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung beifügen.
              Dann stimmt deine eigene Vorausberechnung, ...
              Für –den hier auch thematisierten- Verlustvortrag aus Kapitalerträgen gibt es dort allerdings keine Eintragungsmöglichkeit.
              mfg. - Kent

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustvortrag (KAP & EÜR) wo angeben?

                Für –den hier auch thematisierten- Verlustvortrag aus Kapitalerträgen gibt es dort allerdings keine Eintragungsmöglichkeit.
                Richtig, zumeist wird das ja auch über die bankinterne Verrechnung abgewickelt und bleibt im Topf der Bank.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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