Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sondereinkünfte Fördergeld der Aufbaubank für Weiterbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sondereinkünfte Fördergeld der Aufbaubank für Weiterbildung

    Hallo,
    ich habe im letzten Jahr mehr Fortbildungsgelder erhalten als ich eigentlich Kosten hatte.
    Die Zahlung der Förderbank erfolgte leider erst 2016 wobei die Ausbildungskosten 2015 entstanden.
    Die Ausbildungskosten hatte ich 2015 auch voll angegeben.
    Für mich stellt sich die Frage wo kann ich den Überschuss bei den Fortbildungskosten nun verrechnen?

    #2
    AW: Sondereinkünfte Fördergeld der Aufbaubank für Weiterbildung

    Zitat von mirc Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe im letzten Jahr mehr Fortbildungsgelder erhalten als ich eigentlich Kosten hatte.
    Die Zahlung der Förderbank erfolgte leider erst 2016 wobei die Ausbildungskosten 2015 entstanden.
    Die Ausbildungskosten hatte ich 2015 auch voll angegeben.
    Für mich stellt sich die Frage wo kann ich den Überschuss bei den Fortbildungskosten nun verrechnen?
    Hallo,

    Warum hast du Kosten für Ausbildung angegeben`Du hast sie doch ersetzt bekommen.
    So verstehe ich wenigstens deinen Beitrag

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Sondereinkünfte Fördergeld der Aufbaubank für Weiterbildung

      Hallo,
      was wurde gefördert?
      - Studium
      - betriebliche Fort- und Weiterbildung
      In wieweit ist das Ihrer Meinung nach steuerlich relevant?
      Falls ja,
      dann verstehe ich die Sachverhaltsschilderung dahingehend, dass Geld in 2016 geflossen ist, das in 2015 ausgegeben wurde.
      Nach dem Zu-, Abflussprinzip ist es aber so, dass das getrennt bleibt.
      Kann nicht verrechnet werden.

      - - - Aktualisiert - - -

      Wenn die Ausgaben 2015 steuerlich geltend gemacht wurden,
      dann müssen die Einnahmen 2016 angegeben werden.

      Kommentar


        #4
        AW: Sondereinkünfte Fördergeld der Aufbaubank für Weiterbildung

        Ich haben eine private berufsbegleitende Weiterbildung mit Förderung über EU-Gelder.
        2015 habe ich die Kosten meiner Weiterbildung korrekt angegeben. Leider kam die Zahlung der Förderung erst 2016.
        Aus diesem Grund habe ich nun für 2016 ein Plus. Ich bin mir nicht sicher wo ich dieses Plus nun eintragen muss.
        Zuletzt geändert von mirc; 30.05.2017, 18:37.

        Kommentar


          #5
          AW: Sondereinkünfte Fördergeld der Aufbaubank für Weiterbildung

          Aus diesem Grund habe ich nun für 2016 ein Plus. Ich bin mir nicht sicher wo ich dieses Plus nun eintragen muss.
          Eigentlich hast du doch unterm Strich 2016 negative Fortbildungskosten. Negative Beträge kann man allerdings in die Anlage N bei den Werbungskosten nicht eintragen.

          Mir fällt auch keine wirklich passende Eintragungsmöglichkeit ein. Arbeitslohn ohne Steuerabzug ist es nicht, wobei es da rechnerisch funktionieren würde und die Anlage SO passt eigentlich auch nicht.

          Ich würde in so einem Fall meinen Sachbearbeiter anrufen und die Eintragung mit ihm abstimmen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X