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Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein?

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    Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein?

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem.

    Ich war bis Mitte 2015 in einem Angestelltenverhältnis. Seit Mitte 2015 bin ich zu 100 % freiberuflich/selbstständig
    Ich hatte bei dem Angstelltenverhältnis Anspruch auf Fahrleistungszulage.
    Ein Rest davon wurde mir erst 2016 ausgezahlt, ich bekam dazu eine Abrechnung und es wurden Steuern abgezogen.

    Aber wo trage ich dies in das ElsterFormular Einkommensteuererklärung 2016 ein?
    In die vorgefertigte (leere) Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N)? Wenn ja, welche "Dauer des Dienstverhältnisses 2016"? (das Dienstverhältnis gab es ja 2016 nicht mehr)

    Besten Dank

    #2
    AW: Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein

    Hallo George Kaplan,

    eine Anlage N ohne Zeitraum funktioniert nicht, aber ich habe es getestet vom 0101 bis 0101 reicht schon aus, die Plausiprüfung akzeptiert das.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein

      Hallo holzgoe,

      danke für die schnelle Antwort.
      Also das dort einzutragen ist korrekt? Auch wenn ich 2016 kein Dienstverhältnis mehr hatte....
      Ok, ich war mir unsicher, ob es nicht noch irgendein extra Formular für z.B. andere Einkünfte oder so gibt.

      Tschau

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        #4
        AW: Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein

        Zitat von George Kaplan Beitrag anzeigen
        .........
        Ein Rest davon wurde mir erst 2016 ausgezahlt, ich bekam dazu eine Abrechnung und es wurden Steuern abgezogen.

        ......
        Hallo George Kaplan,

        aus deiner Äußerung habe ich geschlussfolgert, dass der frühere Arbeitgeber dir das in einer Lohnsteuerbescheinigung bestätigt hat.
        Oder was war das für eine Bescheinigung ?

        Tschüß

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          #5
          AW: Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein

          das war eine normale Vergütungsabrechnung, wie ich sie zuvor als Angestellter immer monatlich bekommen hatte.
          Abgezogen wurde lediglich Lohnsteuer und SoliZuschlag.

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            #6
            AW: Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein

            Hallo George Kaplan,

            dann passt es doch übertrage es in Anlage N.

            Tschüß

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              #7
              AW: Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein

              okay...besten Dank :-)

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                #8
                AW: Einmalzahlung aus Angestelltenverhältnis, nun freiberuflich. Wo trägt man das ein

                Man kann ja auch einen Zweizeiler schreiben und kurz den Sachverhalt darstellen.

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