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Welche Belege einreichen?

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    Welche Belege einreichen?

    Hallo in die Runde!

    Seit Jahren gebe ich wohl immer viel zu viele Belege
    beim Finanzamt ab. Dieses Mal habe ich nach der Übermittlung
    meiner Steuererklärung zum ersten Mal das zugehörige
    Anschreiben ans Finanzamt ausgedruckt.

    Erstaunlicherweise ist dort nur Zuwendungsbescheinigung (Spenden)
    angekreuzt. Wir machen aber auch Fortbildungskosten,
    Beiträge zu Berufsverbänden und einen beruflich bedingten
    Zweitwohnsitz geltend.

    Müssen dafür nicht auch Nachweise erfolgen?

    Viele Grüße - Dirk

    #2
    AW: Welche Belege einreichen?

    Die Spendenbescheinigung musst du vorlegen!

    Wenn die doppelte Haushaltsführung erst 2016 begonnen hat, wird empfohlen, Belege einzureichen.

    https://www.elster.de/download/Merkb...nde_Belege.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Welche Belege einreichen?

      Hallo Charlie,

      die doppelte Haushaltsführung besteht seit 8 Jahren, aber
      die Kosten variieren ein wenig.

      Fortbildungskosten sind dieses Jahr wieder deutlich
      höher als im Vorjahr.

      Sollte man das nicht gleich belegen?

      Gruß Dirk

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        #4
        AW: Welche Belege einreichen?

        Wenn Dir danach ist dann schick die Belege hin! Wenn der Bearbeiter Deiner Steuererklärung sie sehen will dann fordert er sie auch an.

        Kommentar


          #5
          AW: Welche Belege einreichen?

          ... die doppelte Haushaltsführung besteht seit 8 Jahren, aber die Kosten variieren ein wenig.
          Weil das ganz normal ist, muss man da nicht jährlich Belege einreichen. Das Finanzamt will schon seit einigen Jahren weniger Belege als früher.

          und künftig sollen es noch weniger werden bzw. die Vorlage erfolgt ab dem Steuerjahr 2018 nur noch bei Aufforderung durch das Finanzamt. Sachsen hat das heuer schon so geregelt.

          Bereits seit 2011 heißt es im Merkblatt klar und deutlich:
          Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Dies betrifft z. B. Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen
          zu Versicherungen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Welche Belege einreichen?

            Hallo,

            Zitat: Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen.

            Schick sie mit. So sparst du dir erneutes Suchen und Sortieren im Falle einer Anforderung.
            Was nicht gebraucht wird wird nicht angeschaut.

            Gruß FIGUL

            - - - Aktualisiert - - -

            Hallo,

            Zitat Charlie24: Die Spendenbescheinigung musst du vorlegen!

            Bei Kleinbeträgen musst du gar nichts.
            Du hast doch keine Bescheinigung für Klingelbeutel oder Straßen-Haustürsammlung
            2,- hier 3.- Euro da. Das läppert sich auch auf 80,100 Euro

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Welche Belege einreichen?

              Bei Kleinbeträgen musst du gar nichts.
              Du hast doch keine Bescheinigung für Klingelbeutel oder Straßen-Haustürsammlung
              2,- hier 3.- Euro da. Das läppert sich auch auf 80,100 Euro
              Solchen Unsinn bzw. Minispenden mache ich ja auch nicht geltend! Gleich, auf welche Beträge sich das läppert. Da hätte ich was zu tun!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Welche Belege einreichen?

                Hallo,

                @Charlie24.

                Deine Arroganz und Besserwisserei ist schon beeindruckend.
                Das sind z.Bsp. bei einem Grensteuersatz von 33% bei 100.- immerhin 33.- Erstattung.
                Du Vielbeschäftigter. Bist doch sonst so pingelig.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Welche Belege einreichen?

                  Auf jeden Fall wird es ab dem Kalenderjahr 2017 besser.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Welche Belege einreichen?

                    Wenn der Threadersteller ein Hesse ist, dann schon ab 2016: https://finanzamt-nidda.hessen.de/ir...2-222222222222
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Welche Belege einreichen?

                      Das sind z.Bsp. bei einem Grensteuersatz von 33% bei 100.- immerhin 33.- Erstattung.
                      Das ist schon richtig, aber mir ist der Aufwand für eine Nebenbuchhaltung, in der ich unsere Klingelbeutelspenden
                      bei Sonntagsgottesdiensten und Beerdigungen oder auch Spenden an die Sternsinger usw. eintrage, einfach zu hoch.
                      Und glaubhaft machen muss man ja wohl auch solche Spenden!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Welche Belege einreichen?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die Spendenbescheinigung musst du vorlegen!

                        Wenn die doppelte Haushaltsführung erst 2016 begonnen hat, wird empfohlen, Belege einzureichen.

                        https://www.elster.de/download/Merkb...nde_Belege.pdf

                        Wo in Elster kann ich Spendenbescheinigungen einreichen?

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                          #13
                          AW: Welche Belege einreichen?

                          Gar nicht, muss Du per Post oder Mail oder Fax oder reitenden Boten machen. Ab 2017 musst Du bei der Erklärung GAR KEINEN Beleg einreichen, das Finanzamt kommt ggf. auf Dich zu, wenn es etwas braucht.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Welche Belege einreichen?

                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Gar nicht, muss Du per Post oder Mail oder Fax oder reitenden Boten machen. Ab 2017 musst Du bei der Erklärung GAR KEINEN Beleg einreichen, das Finanzamt kommt ggf. auf Dich zu, wenn es etwas braucht.
                            Das scheint sinnvoll. Aber vorher sollte ich wenigstens die Beträge im Formular unterbringen. Mein Problem ist, ich finde die Stelle nicht, wo ich die Spenden unterbringen kann.

                            Danke

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                              #15
                              AW: Welche Belege einreichen?

                              Hallo Waldburger,

                              wie wäre es mit dem Hauptvordruck Seite 2 Punkt Sonderausgaben Zeile 45ff.

                              Tschüß

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