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Vorsorgeaufwendung: Karnkenkassen/Pflegeversicherungsbeiträge teilweise vom Jobcenter

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    Vorsorgeaufwendung: Karnkenkassen/Pflegeversicherungsbeiträge teilweise vom Jobcenter

    Hallo,
    ich war letzes Jahr genau zur Hälfte, also 6 Monate Aufstocker_in beim Jobcenter. Das heißt, sie haben auch die Hälfte meines Krankenversicherungsbeitrages und der Pflegeversicherung übernommen.
    Insgesamt wird ALG II nicht angegeben- das habe ich schon herausgefunden. Wie gebe ich jedoch meine Vorsorgeaufwendungen an? Ich gehe erst mal davon aus, dass ich (ich bin selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert) bei Zeile 17 und 19 meine Beiträge angebe. Aber sind das dann die des kompletten Jahres, wie sie in meiner Beitragsbestätigung von meiner Krankenkasse stehen? Oder ziehe ich die Hälfte ab, also- was mir logoisch erscheint- nur den teil, den ich selbst übernommen habe?

    Und: bei Punkt 11 nehmeich an, dass der Jobcenter-Krankenkassen-Zuschuss so eine steuerfreie Beihilfe ist- auch wenn nicht aufgeführt- und ich gehe auf ja??

    Vielen Dank im Vorraus schon mal!!

    Romi

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendung: Karnkenkassen/Pflegeversicherungsbeiträge teilweise vom Jobce

    Bist Du sicher, dass in der Beitragsbestätigung auch die vom Jobcenter übernommenen Beträge enthalten sind ?

    Soweit Beiträge in Zusammenhang stehen mit steuerFREIEN Einnahmen, sind sie nicht abzugsfähig, daher wundert mich das.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendung: Karnkenkassen/Pflegeversicherungsbeiträge teilweise vom Jobce

      Ja, das sind die gesamten jahresbeiträge, die auf der Bescheinigung der Krankenkasse auftauchen. Dazu gibt es noch den Hinweis, dass "Die aufgeführten Beiträge auch Zahlungen venthalten können, die von Dritten gezahlt wurden"- was bei mir ja der Fall ist...

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendung: Karnkenkassen/Pflegeversicherungsbeiträge teilweise vom Jobce

        Hallo,

        meines Erachtens kannst du die Beiträge nicht absetzen, denn du hast sie nicht selbst gezahlt (vergleichbar mit den Beiträgen des Arbeitgebers).

        Und Zeile 11 musst du trotzdem JA ankreuzen (dito).

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 02.06.2017, 19:42.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendung: Karnkenkassen/Pflegeversicherungsbeiträge teilweise vom Jobce

          Ich teile diese Auffassung, auch wenn man zu dem konkreten Fall im Netz keine verbindlichen Aussagen findet. Nach meiner Meinung verbietet § 10 Abs. 2 EStG den Abzug:

          2) 1Voraussetzung für den Abzug der in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 3a bezeichneten Beträge (Vorsorgeaufwendungen) ist, dass sie

          1. nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen; steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung stehen insgesamt
          in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3,

          Auch wenn ja in Zeile 11 angekreuzt wird, können die Eigenanteile an den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ja als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden,
          auch wenn diese den Höchstbetrag von 1,900,00 € überschreiten würden
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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