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Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

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    Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

    Hi,

    als ElsterFormular mit der Erklärung für 2016 rauskam, hat ja die Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen in der Berechnung nicht funktioniert. Aber nachdem das wohl behoben wurde, bin ich in Bezug auf die Verteilung auf zwei Steuererklärungen immernoch verwirrt. Wenn ich in Zeile 72 in der Summe 916 Euro eintrage und dann in Zeile 76 (Prozentualer Anteil der Berücksichtigung spiele), dann bekomme ich ab 5% keine Änderung in der Steuerberechnung mehr. Generell bekommt man ja sowieso nur 20% der Kosten zurück und die 916*0.2=184 Euro stehen auch in der Berechnung, weit unter dem Höchstbetrag. Mit 4% stehen da noch 160 Euro, mit 1% 40 Euro.

    Gibt es für dieses Verhalten eine plausible Begründung? Ich hätte erwartet, dass der Standard mit leerem Feld 50% entspricht und damit 184/2=92 Euro angesetzt werden. Stattdessen wurden wohl in meiner eigenen Erklärung bereits 100% angesetzt und in der zweiten Erklärung jetzt nochmal.

    (Ganz abgesehen davon, dass ElsterFormular eine Eingabe der Tätigkeiten fordert, selbst wenn man 0% in der aktuellen Erklärung absetzen möchte. Und man das ganze dann auch noch aufsplitten muss nach Auftragsgeber. Ganz schön wirr, das Feld.)

    #2
    AW: Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

    Zeile 76 bezieht sich ausschließlich auf die Aufteilung der Höchstbeträge!

    Deine 916,00 € liegen aber deutlich unter den jeweiligen Höchstbeträgen, was also verwirrt dich?

    Stattdessen wurden wohl in meiner eigenen Erklärung bereits 100% angesetzt und in der zweiten Erklärung jetzt nochmal.
    Wenn du den Gesamtbetrag in jeder Erklärung angegeben hast, ist das doch klar! Woher soll denn bitte eine Erklärung den Inhalt einer anderen Erklärung kennen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

      Vielen Dank für die flotte und hilfreiche Antwort!

      Mit der Aufteilung der Höchstbeträge macht das Ganze natürlich Sinn. D.h. es ist vermutlich auch legitim, dann in der zweiten Erklärung einfach gar nichts zu haushaltsnahen Dienstleistungen zu erklären? Also auch keinen für den gemeinsamen Haushalt zu benennen und einfach keine weiteren Aufwendungen angeben? (Solange innerhalb einer Erklärung 50% des Höchstbetrages ausreicht.)

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        #4
        AW: Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

        Zitat von pkern Beitrag anzeigen
        Vielen Dank für die flotte und hilfreiche Antwort!

        Mit der Aufteilung der Höchstbeträge macht das Ganze natürlich Sinn. D.h. es ist vermutlich auch legitim, dann in der zweiten Erklärung einfach gar nichts zu haushaltsnahen Dienstleistungen zu erklären? Also auch keinen für den gemeinsamen Haushalt zu benennen und einfach keine weiteren Aufwendungen angeben? (Solange innerhalb einer Erklärung 50% des Höchstbetrages ausreicht.)
        Richtig, man muss das nicht unbedingt aufteilen, nachdem die Steuerermäßigung pauschal 20% beträgt und es insoweit keine Rolle spielt. Ich würde es bei der Person angeben, von deren Konto die Überweisung getätigt wurde
        und nur dann aufteilen, wenn auch die Zahlung aufgeteilt wurde.

        Meines Erachtens müssen allerdings Angaben zu den weiteren zum Haushalt gehörenden Personen in Zeile 75 gemacht werden, während Zeile 76 leer bleiben kann.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Richtig, man muss das nicht unbedingt aufteilen, nachdem die Steuerermäßigung pauschal 20% beträgt und es insoweit keine Rolle spielt. Ich würde es bei der Person angeben, von deren Konto die Überweisung getätigt wurde
          und nur dann aufteilen, wenn auch die Zahlung aufgeteilt wurde.
          Das war in allen Fällen leider ein Gemeinschaftskonto. Ob das dann heißt, dass man es aufteilen muss? (Also nur manuell halbe Beträge angeben?)

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Meines Erachtens müssen allerdings Angaben zu den weiteren zum Haushalt gehörenden Personen in Zeile 75 gemacht werden, während Zeile 76 leer bleiben kann.
          Die Plausi-Prüfung fordert bei Eingabe in Zeile 75 allerdings Angaben in einer aus den Zeilen 68-73. D.h. das kann man leider nicht machen. Meine Hoffnung wäre dann, dass die Prüfung beim FA zumindest ergibt, dass nichts abgesetzt wurde und das ganze daher ok ist.

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            #6
            AW: Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

            Meines Erachtens müssen allerdings Angaben zu den weiteren zum Haushalt gehörenden Personen in Zeile 75 gemacht werden, während Zeile 76 leer bleiben kann.
            Bitte die Aussage nicht falsch verstehen: Natürlich nur bei der Person, die die Aufwendungen geltend macht! Wer 0 erklärt, muss da überhaupt nichts eintragen.

            Das war in allen Fällen leider ein Gemeinschaftskonto. Ob das dann heißt, dass man es aufteilen muss? (Also nur manuell halbe Beträge angeben?)
            Man kann es sicher hälftig aufteilen, absolut zwingend erscheint mir das bei so kleinen Beträgen nicht. Wichtig ist doch, dass derjenige, der die Aufwendungen erklärt, die andere zum Haushalt gehörige Person benennt.

            Ich verlinke dir mal die Fundstelle des aktuellen Anwendungsschreibens. Unter Randnummer 53 findest du eine Reihe von Beispielen

            http://www.bundesfinanzministerium.d...-35a-EStG.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anteilige Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen

              Hallo,

              >>>Das war in allen Fällen leider ein Gemeinschaftskonto. Ob das dann heißt, dass man es aufteilen muss? (Also nur manuell halbe Beträge angeben?)

              Nein, muss man nicht. Es spielt sogar gar keine Rolle von welchem/wessen Konto überwiesen wurde, kann auch ein ganz fremdes sein.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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