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Grundstücksgemeinschaften in Anlage V

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    Grundstücksgemeinschaften in Anlage V

    Hallo zusammen,

    ich habe in der Steuererklärung 2015 Grundstücksgemeinschaften in der Anlage V ab der Zeile 25 eingetragen. Wenn ich für 2016 einen neuen Vordruck einfüge, sind die Zielen 25 - 32 nicht mehr sichtbar.
    Kann mir das einer erklären?

    #2
    AW: Grundstücksgemeinschaften in Anlage V

    Alle Einkünfte aus Gemeinschaften müssen generell in der 1. Anlage V erklärt werden!

    Deshalb wird der Bereich bei weiteren Anlagen V vorsorglich ausgeblendet. So kann man nichts falsch machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Grundstücksgemeinschaften in Anlage V

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Deine Antwort.
      Jetzt ist mir alles klar!

      Gruß
      Reinhard

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