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Anlage Kind (nicht verheiratet)

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    Anlage Kind (nicht verheiratet)

    Hi,

    habe bereits ein bisschen im Forum gestöbert, konnte mein Problem aber dadurch bisher nicht lösen und hoffe nun durch eine gezielte Frage Hilfestellung zu bekommen.

    Zum Thema:
    Es geht um Einkommenssteuererklärung 2015.
    Wir (meine Freundin und ich, nicht verheiratet, wohnen zusammen) haben am 02.11.2015 Nachwuchs bekommen.
    Wir sind beide Steuerklasse 1.
    Wir haben Elterngeld bekommen, Sie 12 Monate, ich 2 Monate (1 x 11/2015, & 1 x 10/2016)

    Bisher haben wir unsere Steuererklärungen "jeder für sich" gemacht, was durch die Funktion "Datenübernahme" auch immer recht easy war.
    Nun gibts jedoch die Anlage Kind (keine Ahnung ob sich das Ausfüllen eben jener Anlage für uns / mich als Vorteil herausstellt) aber irgendwie raffe ich nicht was ich wie eintragen muss.

    Folgende Angaben habe ich eingetragen:
    Anlage Kind Zeile 4 - 8 Ausgefüllt
    Hauptvordruck Seite 4, Zeile 91: Elterngeld von 2.11.2015 - 30.11.2015, xxx €

    danach habe ich bei der Plausibilitätsprüfung folgenden Fehler:

    Hauptvordruck, Allgemeine Angaben &
    Hauptvordruck Seite 4
    Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartner zulässig

    Analge Kind
    Der Vorname des Kindes wurde angegeben, die Angaben zum Kindschaftsverhältnis fehlen jedoch.

    Egal wie und wo ich nen Häkchen setze (Einzelveranlagung / Lebenspartner, Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau) irgendwie läuft die Plausibilitätsprüfung nicht sauber durch.

    Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen wie ich wo welche Angaben / Häckchen machen / stetzen muss, danke.

    Gruß
    Daniel

    #2
    AW: Anlage Kind (nicht verheiratet)

    Auch jetzt macht jeder seine Steuererklärung weiter für sich!

    Ihr dürft keine Angaben zur Art der Veranlagung machen, ihr seid ja nicht verheiratet!

    In der Anlage Kind, die jeder seiner Erklärung beifügt, trägt jeder jeweils nur den halben Kindergeldanspruch ein.

    Beim Kindschaftsverhältnis kreuzt jeder in Zeile 10 FA-Kennzahl 02 leibliches Kind an und trägt den anderen Elternteil dann in die Zeilen 11 und 12 ein.
    Die FA-Kennzahlen lassen sich unter Extras > Einstellungen einblenden

    Damit sollten die Fehler dann behoben sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kind (nicht verheiratet)

      Hauptvordruck Seite 4
      Ein Antrag auf hälftige Aufteilung der Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartner zulässig
      Das hatte ich gerade überlesen! Die Zeile 92 ist nicht anzukreuzen! Ihr seid weder Ehegatten noch Lebenspartner!

      Und das Elterngeld ist natürlich so zu erklären, wie es für die Jahre 2015 und 2016 jeweils bescheinigt wurde.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Kind (nicht verheiratet)

        Danke, das hat geholfen.
        Ich hatte jedoch noch einen Fehler:
        In Zeile 92, Seite 4 hatte ich nen Häkchen gesetzt, nach dem das entfernt war und alle Angeben gemacht wurden (wie du geschrieben hast), lief die Plausibilitätsprüfung wieder fehlerfrei durch.

        Gruß Daniel

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          #5
          AW: Anlage Kind (nicht verheiratet)

          Ich hatte jedoch noch einen Fehler:
          Den hatte ich beim ersten Durchlesen bzw. der ersten Antwort irgendwie überlesen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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