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Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

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    Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

    Hallo,

    ich habe gestern meine Steuern für das Jahr 2009 ins Elster Formular eingegeben, aber irgendwie bezweifel ich, dass diese richtig sind.

    Hier mein Fall:
    Jan-März = Insolvenzgeld
    01.04.-22.05.09 normal gearbeitet
    und ab 23.05.09 -31.12.09 arbeitslos

    Ich hab die Beträge alle ordnungsgemäß eingegeben und es kommt ein Guthaben von ca. 550,00 EUR raus. Eigentlich hört sich das ja toll an, aber auf dem Ausdruck zur Berechnung steht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920,00 EUR.

    Das kann doch gar nicht sein oder? Die 920,00 EUR würden doch nur gelten wenn ich das ganze Jahr über gearbeitet hätte?

    Soviel ich weiß, ist aber Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld Steuerfrei und man kann keine Werbekosten für diesen Zeitraum angebenen oder?

    Ist es überhaupt möglich, im Elster Formular sowas richtig einzutragen damit die Berechnung stimmt? Müsste nicht nur für den Zeitraum 01.04.-22.05.09 ein Werbekostenbetrag angerechnet werden dürfen? Also 920/12 = ca 76 * 2 Monate =152 EUR

    Wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. Möchte nicht unbedingt nachzahlen, da dass Geld im Moment eh knapp ist.

    #2
    AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

    Der Werbungskostenpauschbetrag wird nicht gezwölftelt, jedenfalls nicht in solchen Fällen. Ihnen steht also der volle Betrag von 920 Euro zu, so wie ElsterFormular das berechnet hat.

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      #3
      AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

      Danke für Ihre Antwort.

      Ist das irgendwo schriftlich festgesetzt? Wie gesagt ich möchte wirklich auf Nummer sicher gehen.

      Weil wie erklärt sich, dass man eigentlich im Zeitraum Insolvenzgeld/arbeitslosigkeit keine Werbekostenabsetzen darf, aber der Pauschbetrag von 920,00 EUR bleibt

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        #4
        AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

        geregelt in:

        § 9a EStG; R 9a EStR

        dort zum nachlesen

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          #5
          AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

          Hallo nochmal,

          ich möchte wirklich nicht nerven oder so, aber ich habe jetzt nochmal im Internet gestöbert. Ich hab dazu gelesen, dass bei Arbeitslosigkeit Werbungskosten nur beschränkt abzugsfähig sind.

          Was denn nun?

          auch in dem o. g. Paragraph lese ich nichts direkt zu dem Fall, wenn man im Jahr teilweise gearbeitet und arbeitslos war.

          Ist das wirklich definitiv so, dass 920 EUR pauschal richtig sind.

          Das hab ich mal im Netz gefunden
          Liegen keine oder nur geringe Einnahmen vor (z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Wohnungsleerstand) so ist dennoch (mit Einschränkungen) der Abzug der Werbungskosten zulässig und auch die Entstehung von Verlusten (negative Einkünfte) denkbar. Diese Verluste sind steuermindernd mit positiven Einkünften im gleichen Jahr (vertikaler Verlustausgleich) oder in verschiedenen Jahren (Verlustvortrag und Verlustrücktrag) zu verrechnen.


          "
          Zuletzt geändert von wintermuecke; 01.05.2010, 13:36.

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            #6
            AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

            Hallo wintermuecke,

            ob und welche Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit abgesetzt werden können, braucht dich gar nicht zu interessieren. Du hattest Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung und dann hast du auch Anspruch auf die volle Werbungskostenpauschale (maximal kannst du den Lohn allerdings auf Null drücken, ins Minus geht nicht).

            Es spielt dabei keine Rolle, wie lange du gearbeitet hast.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

              OK Danke.

              Also meint ihr wenn ich folgendes gemacht habe...

              Habe ja zwei Lohnsteuerausdrucke

              von Jan.-Mrz. wo alles auf Null Steht (Insolvenzgeld erhalten) ausser oben steht eine 1 drin (Zeitraum wo kein Arbeitslohn anfiel)

              Auf der zweiten stehen halt die normalen Beträge vom 01.04-22.05. drauf

              Beide Lohnsteuerausdrucke habe ich im Elsterformular eingetragen.

              Dazu hab ich in den estprechenden Felder mein Insolvengeld und Arbeitslosengeld eingetragen.

              Hinzu kamen noch für den Arbeitszeitraum meine KM Kosten.

              Das war auch schon alles was ich eingetragen habe.

              Das müsste doch alles sein oder muss man noch etwas wichtiges berücksichtigen?

              Raus kommt halt mein Guthaben. Und ein Satz wegen Progressionssteuer ....

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                #8
                AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                Hallo wintermuecke,

                ja, das dürfte korrekt sein.
                Eine kleine Anmerkung: Die Fahrtkosten aus den ersten drei Monaten zählen nicht zu den Werbungskosten, da sie nur im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen stehen.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                  Ja das hab ich auch nicht eingetragen. Fahrtkosten hab ich nur für die Tage eingetragen wo ich auch gearbeitet habe.

                  Ich werd mal am Montag zum Finanzamt gehen und meine Daten abgeben. Wenn alles so kommt wie es Elster und quicken ausrechnet haben, bin ich sehr sehr glücklich. Ich werAnneann nochmal hier Posten wie es gelaufen ist.

                  Vorab schonmal einen riesen dank an euch.

                  Grüße marco

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                    #10
                    AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                    Nochmal ne etwas andere Frage.

                    Man liest ja immer wieder, dass Arbeitnehmer die teilweise gearbeitet, teilweise arbeitslos waren Steuern nachzahlen müssen. Wegen dem Progressionsvorbehalt.

                    Wie kann es denn sein, dass wenn ich für die z. B. knapp zwei Monate wo ich gearbeitet habe 762,00 EUR LSt und 42,00 EUR Soli gezahlt habe, aber knapp 550 EUR Steuern nachgezahlt bekomme? Laut Quicken ist mein Steuersatz mit allen Angaben: Arbeitslohn, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld bei 9%? Ich dachte immer der wird durch die Progression höher.

                    Im Hauptbogen Punkt 94 muss man ja Einkommensersatzleistungen eintragen. In Anlage N Punkt 25-27 Insolvenzgeld und Arbeitlosengeld. Man muss die Zahlen jetzt nicht zweifach eintragen oder?

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                      #11
                      AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                      Hallo wintermuecke,

                      >>>Man liest ja immer wieder, dass Arbeitnehmer die teilweise gearbeitet, teilweise arbeitslos waren Steuern nachzahlen müssen. Wegen dem Progressionsvorbehalt.

                      Das ist in der Regel nicht der Fall.
                      In den Monaten mit Lohneinkünften werden die Steuern so abgerechnet, als ob das ganze Jahr über genau dieses Einkommen erzielt wird.
                      Nun sind die Lohnersatzleistungen aber regelmäßig geringer als der Lohn, also erhöht sich das Jahreseinkommen (über den Progressionsvorbehalt) nicht ganz so stark wie beim Lohnsteuerabzug angenommen. Daher gibt es allein durch die Lohnersatzleistung in der Regel eine (kleine) Erstattung.

                      Du kannst ja mal testweise die Daten so eingeben, wie es gewesen wäre, wenn du die kompletten 12 Monate normalen Lohn bekommen hättest (also einfach 12 mal den Monat April, und die Lohnersatzleistungen natürlich entfernen). Die Rückerstattung sollte in diesem Fall (etwas) geringer sein.

                      Bei dir kann der Vorteil sogar etwas größer als üblich sein, da du mit nur 1,5 Monaten normalem Lohn ein 'Extremfall' bist.


                      >>>Ich dachte immer der [Steuersatz] wird durch die Progression höher.

                      Wird er ja auch, denn ohne den Progressionsvorbehalt läge er vermutlich bei 0% (oder hast du ein Monatseinkommen von über 6000 Euro?).


                      >>>Man muss die Zahlen jetzt nicht zweifach eintragen oder?

                      Nein, die Eintragmöglichkeit im Hauptvordruck ist für Personen, die gar keine Anlage N abgeben müssen, also das ganze Jahr über arbeitslos waren o.ä.
                      Es steht übrigens auch extra dabei: "soweit nicht in Zeile 25 bis 27 der Anlage N eingetragen", also nur einmal.

                      MfG Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 01.05.2010, 21:27.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                        Ich glaub jetzt versteh ich es. Mir kam das nur immer so spanisch vor, wenn ich z.B. wie 2008 voll gearbeitet habe, habe ich ca. 300 EUR Steuern erstattet bekommen und nun halt fast das doppelte.
                        Ich weiß eigentlich sollte ich mich freuen, aber skeptisch bin ich immernoch ein wenig, da meine Eltern auch vor kurzen ihre Steuern abgegeben haben und ihnen gesagt wurde sie müssten ca. 300 EUR nachzahlen. Auf dem endgültigen Steuerbescheid haben sie dann aber ca. 200 EUR erstattet bekommen.
                        Wenn ich nun aber ihre Daten in Elster oder Quicken eingebe kommen sie auf 1200 EUR Erstattung. Kann doch irgendwie nicht sein, dass es da so große Unterschiede gibt. Leider können Sie nun keinen Einspruch mehr einlegen.

                        Nochmals Entschuldigung für die vielen Fragen, aber Steuern sind ein absoluter Irrgarten wo man genau aufpassen muss wie ich finde.

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                          #13
                          AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Eine kleine Anmerkung: Die Fahrtkosten aus den ersten drei Monaten zählen nicht zu den Werbungskosten, da sie nur im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen stehen.
                          MfG Stefan
                          Ähem,
                          Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit.
                          ArbeitnehmerInnen erhalten sie für höchstens drei Monate vor Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses/Insolvenzeröffnung.
                          Der Bezug ist somit zwingend an eine nichtselbständige Tätigkeit gebunden.
                          Vereinfacht ist das Insolvenzgeld das um Steuern und Sozialabgaben reduzierte Bruttoentgelt.
                          Zu den insolvenzgeldfähigen Bezügen zählen auch steuerfreie und pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
                          Den Beschäftigten entstehen hier auch unter Bezug von Insolvenzgeld tatsächliche Aufwendungen.
                          Wo hier beschäftigungsbedingte Aufwendungen nicht steuermindernd gemacht werden können, erschließt sich mir noch nicht.
                          R 9.1 Abs. 4 Satz 3 der LStR2008 wirkt hier nicht. Imho zielt die Finanzverwaltung dort auf Minijobs ab, wo der Arbeitgeber die Steuerlast trägt.
                          Im Falle abweichender Rechtsauffassung bitte ich um die Nennung entsprechender Paragraphen und DA.
                          Mit freundlichen Grüssen
                          gez. D. Cremer

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                            #14
                            AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                            Hallo DC1961,

                            diesen einen Satz schreib ich (nur) aus eigener Erfahrung. Meine Mutter hatte das vor ein paar Jahren mal (genau 2003), und damals hat das Finanzamt die Fahrtkosten für diese 3 Monate nicht anerkannt.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR bei arbeitslosigkeit

                              Das kann ich auch nur bestätigen. War im Januar schon beim Finanzamt und dort wurde mir ausdrücklich mitgeteilt, dass man im Zeitraum der Insolvenz keine Fahrtkosten absetzen kann/darf.

                              Erschliesst sich mir zwar auch nicht, weil man ja in dem Zeitraum wirklich Aufwendungen hatte. Leider darf man die nicht eintragen.

                              Übrigens mein eigentlich Grund zum Besuch beim Finanzamt damals, war folgender. Wir haben im Zeitraum der Insolvenz immer unsere Lohnabrechnungen bekommen. Eigentlich wie immer. Dort stand dann auch drauf LSt Abzug etc. Auf dem eigentlichen Lohnsteuerausdruck den wir für die 3 Monate bekommen haben stand alles auf 0. Das hat mich halt gewurmt. Weil mir ja rein theoretisch um auf mein Nettogehalt zu kommen LSt. abgerechnet wurde. Die netto Beträge wurden dann verdreifacht und das war mein Insolvenzgeld. In meinen Augen immernoch ungerecht.
                              Zuletzt geändert von wintermuecke; 01.05.2010, 21:52.

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