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Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

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    Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

    Hallo an alle

    ERLÖSE AUS EU für erbrachte Leistungen (die Rechnung habe ich mit der Hinweise als Reverse-Charge und daher ohne MwSt. erstellt)
    ZM würde natürlich überreicht.

    Verbucht hatte ich den Betrag mit dem KONTO: 4336 = Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
    1.000 EURO


    Eigentlich habe ich noch eine Frage:
    Ich habe in EU Ausland Webartikel von einem Ersteller gekauft und verbucht mit dem Konto 5550 = EU Steuerfreier innergemeinschaftliche ERWERBE.

    Kann mir jemand sagen wie ich diese Ausgabe am besten in meinen Umsatzsteuer eintrage?


    Vielen Dank!

    #2
    AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

    Hallo barbagianni,

    schau dir doch mal die Zeilenbeschreibungen in der Umsatzsteuererklärung an ->was hältst du von Zeile 22 Anlage UR

    Und der innergemeinschaftliche Erwerb in Zeile 9 ?

    Gleichzeitig würdest du für den Erwerb auf Seite 3 der Erklärung dann die Zeile 63 ausfüllen mit dem Steuerbetrag.

    Tschüß

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      #3
      AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

      Sehr schön Vielen Dank!!!
      Letzte Frage:
      Aus USA, von eine Fotoagentur, habe ich eine kleine Provision für Fotoverkauf erhalten.
      Dafür gib es keine Quittung oder Rechnug. Ich habe nur eine Zahlung auf mein Paypal Konto bekommen.

      Das Geld will ich versteuern. Wo kann ich es eingeben?

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        #4
        AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

        Hallo,

        das wäre dann in der UR nicht die Zeile aus dem Gemeinschaftsgebiet EU, sondern Drittland USA.

        Tschüß

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          #5
          AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

          ich dachte an die Zeile 58 der UR. Ist das die richtige Position?

          "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)"

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            #6
            AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

            Zitat von barbagianni Beitrag anzeigen
            Webartikel ... Steuerfreier innergemeinschaftliche ERWERBE
            Was sind Webartikel? Wieso sollen die steuerfrei sein?

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              #7
              AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

              Ist Steuerfreier innergemeinschaftliche ERWERB nicht Umsatzsteuerfrei gemeint?

              Ich weiß eben nicht wo ich sie hineinschreiben sollte. Daher meine Frage.
              Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.
              Zuletzt geändert von barbagianni; 13.06.2017, 22:34.

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                #8
                AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

                Natürlich ist steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb steuerfrei. Steuerpflichtiger aber nicht.

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                  #9
                  AW: Erlöse aus EU Reverse-Charge. Auf welcher Zeile der Umsatzsteuer in Anlage UR?

                  Hallo barbagianni,

                  ich habe doch schon am Anfang geschrieben -> Anlage UR Zeile 9 steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb der Betrag wird mit dem Steuersatz deutsche Umsatzsteuer belegt und gleichzeitig hast du auf Seite 3 Zeile 63 den Steuerbetrag als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb also am Ende für dich Null-Steuer.
                  Der Lieferer aus der EU hat doch ohne Steuer geliefert und irgendwo muss die Besteuerung erfolgen und der Gesetzgeber hat sich für solche Fälle das Erwerbsland ausgesucht.

                  Es ist also nicht steuerfrei, für dich kommt am Ende zwar Null-Steuer raus, das wollte auch L.E.Fant dir damit sagen.

                  Vielleicht guckst du mal nach einem Steuerberater, gerade in der Umsatzsteuer kannst du schnell was falsch machen -> hier sind nur Anwender unterwegs, die keine Steuerberatung leisten dürfen und können, Ausfüllhilfe ja, aber da ist man schnell auch in einer Grauzone -> siehe unser Beispiel.

                  Tschüß

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