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Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

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    #16
    AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

    Hallo RolandKA,

    ja, ich glaube du hast recht. In dem Fall müsste aber immer gemeinsam mit Zeile 11 auch eine weitere korrigiert werden; finde ich irgendwie seltsam. Andererseits muss ja auch bei Korrektur von Zeile 9 genau dies in Zeile 8 und Zeile 7 geschehen (oder?); ist also oft doppelt oder dreifach.

    Ich würde - hilfsweise - die Beträge der Zeile 11 aus den anderen Zeilen (8 und bei Aktien auch 9) herausrechnen; und dies gesondert erläutern. Dann stimmt auch die Elster-Berechnung.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

      Hallo Stefan,

      stimmt, es müssen bei allen 3 Zeilen korrigierte Beträge eingegeben werden. Das ist irgendwie ganz schlecht gelöst von der Finanzverwaltung. Ich warte noch das nächste Elster-Update ab. Falls da nichts geschehen ist, bleibt tatsächlich nur ein "falscher" Eintrag und ein Erläuterungsschreiben dazu. Daß man sich mit sowas rumärgern muss, ist schon peinlich, so wie das ganze Gesetz.

      Gruß
      Roland

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        #18
        AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

        Hallo zusammen,

        nur damit ich das richtig verstehe.

        Den Wert aus Zeile 11 rechne ich dann auch aus Zeile 8 und Zeile 7 raus??

        Also wenn in Zeile 11 1.500e steht, dann steht in Zeile 7 der angegebene Betrag - 1.500€ und in Zeile 8 de angegebene Betrag mit 1.500€ und den Abzug erläutere ich dann entsprechend im Anhang?

        LG
        Entchen

        P.S: Habe jetzt gerade mal versucht die Beträge zu korrigieren, aber dennoch meckert er bei den Originalbeträgen, dass die nicht zusammen passen :?
        Also kann ich gar nicht richtig korrigieren...
        Zuletzt geändert von Entchen19; 09.05.2010, 12:58.

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          #19
          AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

          Hallo Entchen19,

          nein, nicht aus Zeile 7, denn auf der Bankbescheinigung ist dort der Betrag auch nur einmal enthalten.

          Ich würde den Betrag in Zeile 8 korrigieren (Beispieltext: "abzüglich Ersatzbemessungsgrundlage lt. Zeile 11"), fertig. Und nur wenn es sich um Aktiengeschäfte gehandelt hat, AUCH von Zeile 9.

          Die Zeilen 8 und 9 werden nur für die Verrechnung mit früheren oder späteren Geschäften benötigt. Wirklich wichtig für die aktuelle Steuerberechnung ist nur Zeile 7, solange also dieser Wert korrekt ist, sollte imho die Steuerberechnung und auch die Erklärung OK sein.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

            Hallo zusammen,

            so, ich habe es jetzt meiner Meinung nach endlich halbwegs richtig ausgefüllt.

            Das Ursprungsproblem bleibt jedoch:
            Auch wenn ich korrigierte Beträge angebe für Zeile 11 und für Zeile 8, dann meckert er wegen den Ursprungsbeträgen in den Zeilen 7, 8 & 11, weil 7 kleiner als die anderen beiden.

            Und das bekomme ich nicht weg.

            Die Bank hat nichts mehr von sich hören lassen bisher, werde ich morgen noch mal anrufen.

            Aber was mache ich sonst? Ich bekomme das Ding ohne erfolgreiche Plausi auch nicht weg, oder?


            Nachtrag: Wenn ich den Betrag in Zeile 11 nicht auch aus Zeile 7 rausnehme meckert die Steuerberechnung???
            Ich bekomme hier noch ne Wahnsinnskrise *arrrghhh*

            LG
            Entchen
            Zuletzt geändert von Entchen19; 11.05.2010, 20:15.

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              #21
              AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

              Hallo Entchen,

              ich habe es jetzt mal selber eingegeben und ich verstehe nun dein Problem (entschuldige bitte, dass ich vorher einfach ungeprüft geschrieben hatte, das Problem ist doch größer als ich dachte).

              Wenn man den Betrag aus Zeile 8 korrigiert (in der Zeile direkt darunter), vergleicht Elster immer noch die originalen Beträge. Wenn diese aber nicht stimmen (bzw. Elster wie hier falsch summiert/kontrolliert), kann man das also NICHT über die Korrekturzeile beheben.

              Ich würde es nun wie folgt machen (bei mir läuft es mit diesen Werten):

              Zeile 7: 2830
              Zeile 8: 297 (1797 abzüglich 1500)
              Zeile 11: 1500

              Und dann in einem Begleitschreiben erläutern, dass der Betrag in Zeile 8 abweichend von der Steuerbescheinigung um den Betrag in Zeile 11 gekürzt wurde, da ansonsten die Plausibilitätsprüfung regelmäßig scheitert, weil Elster die Werte aus Zeile 8 und 11 fälschlicherweise addiert und diese Summe dann größer als Zeile 7 ist.

              Dadurch, dass die Steuerbescheinigungen mitgeschickt werden, kann der Sachbearbeiter die wirklichen Erträge sicher nachvollziehen.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

                Danke Stefan für deine Mühen, ich finde es wirklich super, dass du so geduldig versuchst zu helfen.

                Also ein ganze dickes Dankeschön von mir :-)

                Ich habe noch eine Frage und dann habe ich es glaube ich.

                Wenn ich den Betrag in Zeile 11 korrigiere muss ich auch in Zeile7 und Zeile 8 bei korrigierten Beträgen was reinschreiben, sonst meckert die Plausi wieder

                Schreibe ich da dann 0 rein oder den gebliebenen Betrag noch mal?

                Bei den beiden Varianten kommt in der Steuerberechnung was anderes raus, deswegen bin ich unsicher.

                LG
                Entchen

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                  #23
                  AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

                  Hallo Entchen,

                  mit Korrektur in Zeile 11 meinst du die richtige Korrektur der Ersatzbemessungsgrundlage (hatten wir ja weiter oben drüber gesprochen), oder?
                  Diese Korrektur müsste dann auch in Zeile 7 wiederholt werden, nicht jedoch in Zeile 8, denn dort sind die 1500 ja gar nicht mehr enthalten.


                  Beispiel (absichtlich mit einem krummen Wert):

                  Korrektur auf 531 (der wirkliche Gewinn betrug also nicht 1500, sondern nur 531)

                  Korrekturzeile 7: 1861 (=alter Betrag-1500+531)
                  Korrekturzeile 11: 531 (=alter Betrag-1500+531)

                  Wie du siehst, ist es in beiden Fällen (fast) die gleiche Rechnung.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

                    Hallo Stefan,

                    ok, noch mal langsam für uns beide *g*

                    Also Original steht drin:
                    Zeile 7 Kapitalerträge: 2.830
                    Zeile 8 Gewinne aus Kapitalerträgen: 1.797 (bei uns jetzt 297, wegen dem Abzug wie besprochen)
                    Zeile 11 Ersatzbemessungsgrundlage: 1.500€

                    Jetzt die korrigierten Wert:

                    Zeile 11: 0 (weil es so ist)
                    Zeile 8: hier jetzt die 297? Oder 0?
                    Zeile 7: hier jetzt die 2830-1500, also 1330?

                    Wärs dann korrekt mit dem Begleitschreiben der Korrektur wegen dem Programmfehler?

                    LG
                    Entchen

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                      #25
                      AW: Anlage KAP: Was möchte Elster von mir?

                      Hallo Entchen,

                      du korrigierst also auf Null, OK (zum Glück nicht unter Null, das würde nämlich noch komplizierter).

                      Dann wäre:
                      Zeile 7: 2830, korrigiert auf 1330
                      Zeile 8: 297, nicht korrigiert (die müssen noch von wo anders sein)
                      Zeile 11: 1500, korrigiert auf 0

                      Stimmt mit deinen Werten überein.

                      >>>Wärs dann korrekt mit dem Begleitschreiben der Korrektur wegen dem Programmfehler?
                      Dir kann zumindest nichts passieren, da du nichts verheimlichst. Wenn dein örtliches Finanzamt das dann nicht akzeptiert, weiß ich auch nicht weiter. Aber eigentlich haben die selbst genug Probleme mit IHRER Software und der Anlage KAP.

                      MfG Stefan

                      PS: Du kannst ja zu gegebener Zeit mal schreiben, ob es OK war.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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