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Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

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    Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

    Hallo liebes Elster-Forum,

    habe nun sämtliche Foren durchgesucht und leider nicht wirklich die gesuchte Antwort gefunden.

    Folgende Fehlermeldung erhalte ich, sobald ich meine Riester-Rente bei "Bescheinigungen des Anbieters for 2009 - Stpfl. / Eheemann" meine Daten eingeben habe:

    Es wurden beim Stpfl./Ehemann Angaben für die Geltendmachung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs getätigt (Angaben zur unmittelbaren oder mittelbaren Begünstigung oder Angaben zur Bescheinigung nach §10 a) Diese Angaben können nur berückstichtigt werden, wenn die Aussage getroffen wird, dass für die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird.

    Was muss ich hier jetzt machen? Habe nichts bei Ehegatten in Feld 37-39 eingetragen.
    Bin ledig und habe auch keine Haken bei irgendeinem Ehefraufeld gesetzt!

    Bitte um Hilfe!

    Vielen Dank schon im Voraus.

    #2
    AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

    Da fehlt wohl ein Kreuz in Zeile 37 bei dir.

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      #3
      AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

      Ok, habe ich auch schon gemacht, JA bei Ehegatten, allerdings kommt dann folgende Meldung:

      "Dieser Eintrag ist nur bei Zusammenveranlagung (Hauptdruck, Seite 1) erlaubt!

      Klasse, ich möchte aber keine Zusammenveranlagung, oder muss ich hier auf getrennte Veranlagung gehen?

      Danke für Eure Hilfe schon im Voraus.

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        #4
        AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

        Wie kann man als Lediger den Ehegatten ankreuzen ????

        Manche Logiken sind mir unerklärlich, ehrlich

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          #5
          AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

          Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.

          Wo soll ich denn bitte dann deiner Meinung nach meine Riester-Rente angeben? Nicht unter Bescheinigungen des Anbieters nach Feld 39 (Vorsorgeaufwand, Seite 2)

          Sobald ich es dort eintrage, muss ich in den Feldern 37-39 was eintragen, ansonsten geht garnichts.

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            #6
            AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

            Du solltest in der Zeile 37 keines der beiden rechten Kästchen ankreuzen!

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              #7
              AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

              wie petzer schon schrieb. lediglich EIN kreuz in zeile 37 beim steuerpflichtigen bei 'JA'. nicht mehr und nicht weniger. von zeile 38/39 war keine rede.

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                #8
                AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                Habe die Steuer nochmal komplett neu gemacht und trotzdem kommt wieder diese folgende Meldung:

                Es wurden beim Stpfl./Ehemann Angaben für die Geltendmachung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs getätigt (Angaben zur unmittelbaren oder mittelbaren Begünstigung oder Angaben zur Bescheinigung nach §10 a) Diese Angaben können nur berückstichtigt werden, wenn die Aussage getroffen wird, dass für die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird.

                Die Riester-Rente lege ich jetzt nur noch bei und fülle nichts diesbezüglich im Elster aus. Dann funktioniert es auch einwandfrei.

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                  #9
                  AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                  Zitat von Adriano83 Beitrag anzeigen
                  Diese Angaben können nur berückstichtigt werden, wenn die Aussage getroffen wird, dass für die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird.
                  Dann fehlt wohl immer noch ein Ja-Kreuz beim Steuerpflichtigen in Zeile 37.

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                    #10
                    AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                    Ich hab genau dasselbe Problem:
                    Ja bei Stpfl. in Zeile 37, sonst in Zeilen 37-39 nichts angekreuzt.
                    Dennoch dauernd die Fehlermeldung, dass "die Angabe "unmittelbar oder mittelbar begünstigt" getroffen werden muß.

                    Wo liegt da der Haken, vorne im Hauptvordruck ist nichts von wegen Ehefrau eingetragen?
                    Danke und Grüße

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                      #11
                      AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                      natuerlich nach dem kreuz in zeile 37 noch die anbieterdaten in zeile 40 eintragen und dann entweder zeile 41ff fuer unmittelbare beguenstigung oder zeile 51 fuer mittelbare beguenstigung ankreuzen.

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                        #12
                        AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                        Hallöchen! Ich hab genau das selbe problem. Mir stellt sich jetzt nur die Frage wann bin ich mittelbar und wann unmittelbar begünstigt?

                        Habe mal ausprobiert wenn ich mittelbar ankreuze ändert sich an meiner berechnung nix weiter, wenn ich aber unmittelbar ankreuze muss ich ja auch in den folgenden zeilen noch etwas eintragen. Nur was trage ich da ein wenn ich da nix weiter hatte? 0 oder wie?
                        kann mir jemand helfen?

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                          #13
                          AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                          sie muessen ja eine anbieterbescheinigung haben. die große gruppe der sozialversicherungspflichtigen arbeitnehmer ist normalerweise erstmal unmittelbar beguenstigt. mittelbare beguenstigung kann zB vorliegen, wenn man selbst nicht unmittelbar beguenstigt ist, jedoch der ehegatte in diese erste kategorie faellt.

                          und was heisst: wenn ich da nichts weiter hatte? haben sie in 2008 kein geld verdient?

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                            #14
                            AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                            Ich hab 2008 das ganze jahr geld verdient doch was muss ich nun in den zeilen 42-50 konkret eintragen?

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                              #15
                              AW: Ledig, Riester-Rente aber Sonderausgabenabzug geltend machen?

                              als nichtselbständiger arbeitnehmer wohl vorrangig zeile 42, eben ihr sv-brutto, steht ja auch dran. und unten in den erläuterungen steht dazu (Zitat):

                              Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2008 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

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