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Rechnungen von ausländischen Unternehmen

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    Rechnungen von ausländischen Unternehmen

    Hallo, eine kurze Frage. Wenn ich per Steuernummer generell im Ausland bestelle, wird mir keine MWST in Rechnung gestellt. Wo trage ich den Rechnungswert bei Elster ein? Also für Rechnungen anderer Unternehmen aus der EU, die mir keine MWST stellen! Dann bitte ich um Hilfe bei folgendem Beispiel: Ich würde jetzt Ware im Wert von 100,00 Euro kaufen, MWST wird nicht in Rechnung gestellt. Der Kunde kauft die Ware für 200,00 Euro, das heißt ich müsste 19%MWST = 38,00 Euro ans Finanzamt bezahlen, muss ich diese dann im Endpreis für den Kunden einrechnen? Da ich ja sonst darauf sitzen bleibe? Danke an alle!

    - - - Aktualisiert - - -

    Es geht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung für ein Quartal.

    #2
    AW: Rechnungen von ausländischen Unternehmen

    Das Forum hat eine Suchfunktion und es gibt zu solchen Themen bereits eine Vielzahl von Beiträgen.

    Steuerberatung kann und darf dieses Forum allerdings nicht leisten!

    https://forum.elster.de/anwenderforu...ghlight=Erwerb
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Rechnungen von ausländischen Unternehmen

      Zitat von Stefan2204 Beitrag anzeigen
      ........ Dann bitte ich um Hilfe bei folgendem Beispiel: Ich würde jetzt Ware im Wert von 100,00 Euro kaufen, MWST wird nicht in Rechnung gestellt. Der Kunde kauft die Ware für 200,00 Euro, das heißt ich müsste 19%MWST = 38,00 Euro ans Finanzamt bezahlen, muss ich diese dann im Endpreis für den Kunden einrechnen? Da ich ja sonst darauf sitzen bleibe? Danke an alle
      .......
      .
      Hallo Stefan2204,

      wer sich selbstständig macht sollte doch vorher sich etwas kundig machen -> Existenzgründerseminar besuchen usw. oder einen Steuerberater aufsuchen gerade bei der Umsatzsteuer kann man schnell was falsch machen.
      Aber denke mal daran, bei allem was du dir kaufst bezahlst du doch die Umsatzsteuer mit und deine Frage hat sich geklärt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Rechnungen von ausländischen Unternehmen

        Innergemeinschaftlicher Erwerb Zeile 33: 100
        Vorsteuerabzug hieraus Zeile 57: 19
        Verkauf für 238 brutto Zeile 26: 200

        Wegen der Wissenslücken ist der Hinweis auf ein Existenzgründerseminar und ggf. steuerliche Beratung allerdings ernstzunehmen.

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