Hallo zusammen,
mein Mann war in 2016 in Saudi-Arabien tätig und hat von seinem deutschen Arbeitgeber die Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass erhalten, in der steht, wie lange er dort war und es ist das für den Zeitraum entfallene steuerpflichtige Arbietsentgelt aufgeführt. Eine Steuerfreistellung seitens des Arbeitgebers wurde nicht durchgeführt steht in dem Schreiben. Ich bedanke mich für die Antwort auf meine Frage: Wo trage ich bitte das steuerpflichtige Arbeitsentgelt in der Einkommensteuererklärung ein?
Viele Grüße,
Heike Müller.
mein Mann war in 2016 in Saudi-Arabien tätig und hat von seinem deutschen Arbeitgeber die Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass erhalten, in der steht, wie lange er dort war und es ist das für den Zeitraum entfallene steuerpflichtige Arbietsentgelt aufgeführt. Eine Steuerfreistellung seitens des Arbeitgebers wurde nicht durchgeführt steht in dem Schreiben. Ich bedanke mich für die Antwort auf meine Frage: Wo trage ich bitte das steuerpflichtige Arbeitsentgelt in der Einkommensteuererklärung ein?
Viele Grüße,
Heike Müller.
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