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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    #16
    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Dienstreisen

    Guten Abend,

    Auf der Lohnsteuerkarte gibt es eine Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Dienstreisen" .

    Dort stehen bei mir in diesem Jahr 738,40 €

    Was kann man mit diesem Betrag in Elsterformular anfangen ?

    Eintrag in Anlage N , Zeile 51 ?

    Hat dieser Wert irgendwelche Relevanz ?

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      #17
      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

      Hallo,

      eine Frage: bei mir passiert gar nichts hinsichtlich Berechnung,

      ob ich den Betrag aus Zeile 20 Lohnsteuerkarte in die Zeile 57 eintrage oder nicht (hier 739 €) , Erstattung bleibt immer gleich.

      Wie kommt das ?

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        #18
        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

        Hallo ThoPie,

        hast du den ganzen Thread mal gelesen ?

        Im Beitrag Nr.11 hättest du schon eine mögliche Erklärung !

        Vielleicht hast du auch schon die ganze gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen laut Berechnung, da kann es auch nicht mehr werden, egal was noch an Werbungskosten dazu kommt.

        Eine Glaskugel hat hier keiner von uns.

        Tschüß

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          #19
          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo ThoPie,

          hast du den ganzen Thread mal gelesen ?

          Im Beitrag Nr.11 hättest du schon eine mögliche Erklärung !

          Vielleicht hast du auch schon die ganze gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen laut Berechnung, da kann es auch nicht mehr werden, egal was noch an Werbungskosten dazu kommt.

          Eine Glaskugel hat hier keiner von uns.

          Tschüß
          welche "ganze gezahlte Lohnsteuer" meinst Du ?

          Mich wundert nur , wenn man was einträgt, passiert nix, wenn man nichts einträgt, passiert auch nichts.

          Weil weiter oben wurde geschrieben: Wenn man den Wert nicht angibt , erhöht sich die Lohnsteuer.

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            #20
            AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

            Zitat von ThoPie Beitrag anzeigen
            welche "ganze gezahlte Lohnsteuer" meinst Du ?

            ...
            Hallo ThoPie,

            du hast doch bestimmt eine Steuerberechnung mit und ohne Eintrag durchgeführt. Und wenn das Ergebnis der festgesetzten Einkommensteuer Null ist, hast du ja eine Summe X die einbehaltene Lohnsteuer und die bekommst du zurück mehr nicht.
            Das meinte ich damit.

            Tschüß

            Kommentar


              #21
              AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

              Das könnte daran liegen, dass ELSTER Formular diese Hinzurechnung zum BAL nicht macht.

              Allerdings wird das FA nachfragen, wenn du Reisekostenerstattungen auf der Lohnbescheinigung stehen hast und keine entsprechenden WK erklärst.
              Wenn du dann keine WK schlüssig nacherklären kannst, wird das FA entweder die WK in gleicher Höhe wie die Erstattung schätzen (wenn du Glück hast) oder deinen BAL um die Reisekostenerstattung erhöhen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #22
                AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Das könnte daran liegen, dass ELSTER Formular diese Hinzurechnung zum BAL nicht macht.

                Allerdings wird das FA nachfragen, wenn du Reisekostenerstattungen auf der Lohnbescheinigung stehen hast und keine entsprechenden WK erklärst.
                Wenn du dann keine WK schlüssig nacherklären kannst, wird das FA entweder die WK in gleicher Höhe wie die Erstattung schätzen (wenn du Glück hast) oder deinen BAL um die Reisekostenerstattung erhöhen.
                Guten Tag,

                was heisst denn BAL ?

                Welches Programm erledigt denn die Hinzurechnung zum BAL ? Ich bin echt baff, dass Elsterformular einige Sachen nicht bearbeitet.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo ThoPie,

                du hast doch bestimmt eine Steuerberechnung mit und ohne Eintrag durchgeführt. Und wenn das Ergebnis der festgesetzten Einkommensteuer Null ist, hast du ja eine Summe X die einbehaltene Lohnsteuer und die bekommst du zurück mehr nicht.
                Das meinte ich damit.

                Tschüß
                Guten Abend

                ich kann echt nicht folgen .

                "wenn das Ergebnis der festgesetzten Einkommensteuer Null ist"

                Das Ergebnis ist nie Null, es ist irgendwas mit 2000 € Ersattung. Wie gesagt es ändert sich nicht, ob mit Betrag Zeile 20 LST-Karte oder ohne

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                  #23
                  AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                  Mit BAL ist sicher Bruttoarbeitslohn gemeint!

                  Ich würde dringend dazu raten, die Auswärtstätigkeit zu erklären, die Nachversteuerung ist nämlich wahrscheinlicher als die anderen Varianten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                    ok, danke

                    Ich habe 36 Dienstreisen gemacht in 2016. Muss ich die jetzt alle durchkämmen und nach den Verpflegungspauschalen aufklamüsern ?

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                      Ich habe 36 Dienstreisen gemacht in 2016
                      Wenn du das bereits bzw. noch weißt, ist es doch nicht tragisch, die Zahl der Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden bzw.
                      bei mehrtägigen Dienstreisen die An- und Abfahrtstage und die Abwesenheiten von 24 Stunden in die Zeilen 52 bis 54 der Anlage N einzutragen.

                      Die steuerfreie Erstattung gehört dann in die Zeile 57.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn du das bereits bzw. noch weißt, ist es doch nicht tragisch, die Zahl der Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden bzw.
                        bei mehrtägigen Dienstreisen die An- und Abfahrtstage und die Abwesenheiten von 24 Stunden in die Zeilen 52 bis 54 der Anlage N einzutragen.

                        Die steuerfreie Erstattung gehört dann in die Zeile 57.
                        "Wenn du das bereits bzw. noch weißt ...."

                        Na klar weiss ich das noch von 2016, alle Reiseanträge in der Firma werden abgespeichert und aufgehoben.

                        Und einfach ist das nicht, muss jeden Zettel nehmen und Strichliste führen

                        Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
                        An- und Abfahrtstage
                        Abwesenheiten von 24 Stunden

                        Mühselig ....

                        Na ja, das Leben ist hart.

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

                          Zitat von ThoPie Beitrag anzeigen
                          ....................
                          ich kann echt nicht folgen .

                          "wenn das Ergebnis der festgesetzten Einkommensteuer Null ist"

                          Das Ergebnis ist nie Null, es ist irgendwas mit 2000 € Ersattung. Wie gesagt es ändert sich nicht, ob mit Betrag Zeile 20 LST-Karte oder ohne
                          Hallo ThoPie,

                          mit Ergebnis meine ich nicht deine Erstattung, sondern das Ergebnis ist die festgesetzte Steuer und wenn die Null ist, bekommst du doch deine in den einzelnen Monaten gezahlte Lohnsteuer zurück, aber mehr wie das geht nicht.
                          Du könntest dann Werbungskosten hinzufügen egal in welcher Kategorie und das Ergebnis bleibt immer festgesetzte Steuer Null.

                          Tschüß
                          Zuletzt geändert von holzgoe; 08.09.2017, 08:00. Grund: Ergänzung

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                            #28
                            Guten morgen,
                            ich hoff es ist ok wenn ich mich gleich hier ran hänge.

                            Ich fülle jede Woche ein Reisekostenbericht für die Firma aus und bekomme dann das Geld überwiesen.
                            Ich habe jetzt die Etin bekommen und unter Zeile 20 wurde nichts eingetragen.
                            Gehe ich jetzt beim ausfüllen der Steuererklärung einfach nach der Angabe aus der Etin oder rechne ich das überwiesene Geld zusammen ?

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Langschläfer77 Beitrag anzeigen
                              Ich fülle jede Woche ein Reisekostenbericht für die Firma aus und bekomme dann das Geld überwiesen.
                              Ich habe jetzt die Etin bekommen und unter Zeile 20 wurde nichts eingetragen.
                              Gehe ich jetzt beim ausfüllen der Steuererklärung einfach nach der Angabe aus der Etin oder rechne ich das überwiesene Geld zusammen ?
                              Hallo Langschläfer77,
                              was meinst du damit du hast die Etin bekommen und in Zeile 20 ist nichts eingetragen ?
                              Hat dein Arbeitgeber dir die Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt ?
                              Wenn du regelmäßig von deinem Arbeitgeber Reisekosten Erstattungen bekommen hast, muss er die doch auch angeben.

                              Tschüß

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                                #30
                                Grüss dich, ich habe im Mai den Arbeitgeber gewechselt. Der Vorige Arbeitgeber hat immer alles ordentlich unter Zeile 20 die erhaltene Mehrverpflegungsaufwendung eingetragen. Mein neuer Arbeitgeber hat mir jetzt die Lohnsteuerbescheinugung-Etin ausgehändigt und nichts in der Zeile 20 eingetragen.
                                Da könnte ich ja eigentlich die Stunden über 14 und 24 noch mal auf der Erklärung ansetzen. Weil offiziel wenn ich nach der Lohnsteuerbescheinigung gehe nichts erhalten habe,

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