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Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

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    Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

    Hallo zusammen,

    in NRW wurde geklagt gegen das gezahlte Betreuungsgeld für das 2. Kind wenn das 1. Kind im Vorschuljahr ist und nichts mehr zahlt.
    Nun hatten wir für das 2. Kind gezahlt im letzten Jahr und das Gericht an nun das zu viel gezahlte erstattet.
    In Summe erhalten wir 3713 € wieder. Diese wollte ich in der Anlage Kind, Seite 3 in Zeile 68 Erstattungen eintragen . Das Programm meckert allerdings folgende Fehlermeldung:

    "EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Kinderbetreuungskosten ( ) konnten nicht berücksichtigt werden.
    Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( ) wurde der steuerfreie
    Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
    Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden."

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

    Hallo kemofreundin,

    der Ausweg steckt im Fehlerhinweis: Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( ) wurde der steuerfreie
    Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
    Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken. ->

    nimm mal den Wert aus Zeile 68 raus und ziehe ihn von den Aufwendungen in Zeile 67 ab und lass nur den geminderten Eintrag in Zeile 67 stehen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

      nimm mal den Wert aus Zeile 68 raus und ziehe ihn von den Aufwendungen in Zeile 67 ab und lass nur den geminderten Eintrag in Zeile 67 stehen.
      Wenn der Saldo ein negativer Wert sein sollte, lässt der sich allerdings nicht eintragen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

        Hallo,

        dann können ja auch keine Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden, weil durch die Erstattung in dem Jahr kein Aufwand war.

        Dann könnte man die Eingaben weglassen um eine Steuerberechnung hinzukriegen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

          Dann könnte man die Eingaben weglassen um eine Steuerberechnung hinzukriegen.
          Die dann allerdings nicht ganz richtig ist, weil sie den Überschuss nicht berücksichtigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

            Hallo,

            dann warten wir doch mal auf eine Rückmeldung von kemofreundin vielleicht bleibt ja Zeile 67 im positiven Bereich und wir müssen nicht spekulieren -> einen Lösungsansatz hat sie ja.

            Tschüß

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              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo,

              dann warten wir doch mal auf eine Rückmeldung von kemofreundin vielleicht bleibt ja Zeile 67 im positiven Bereich und wir müssen nicht spekulieren -> einen Lösungsansatz hat sie ja.

              Tschüß
              Hallo Zusammen,

              danke für die Antworten.
              Es wäre tatsächlich ein negativer Betrag, sofern ich es vom gezahlten abziehe.
              Was muss ich dann tun um den Überschuss auszuweisen?
              Gruß

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                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

                Was muss ich dann tun um den Überschuss auszuweisen?
                Wenn die Plausibilitätsprüfung die richtigen Einträge schluckt, kannst du die Steuererklärung mit den korrekten Einträgen an das Finanzamt übermitteln.
                Wenn nicht, dann musst du die Erstattung dem Finanzamt außerhalb deiner Erklärung, also schriftlich mitteilen!

                Wenn du auch eine einigermaßen korrekte Steuervorausberechnung haben willst, dann speicherst du deine Erklärung zunächst unter einem anderen Namen ab.
                In dieser Datei setzt du in Zeile 68 der Anlage Kind eine niedrigere Erstattung an, bis die Berechnung funktioniert.

                Die Differenz zwischen der tatsächlichen und der angesetzten Erstattung schlägst du entweder auf eine andere Einkunftsart drauf, also beispielsweise auf einen Bruttolohn
                oder du kürzt, falls die Werbungskosten bei einer Einkunftsart das zulassen, diese um die Differenz.
                Bei Arbeitnehmereinkünften funktioniert das nur, wenn die tatsächlichen Werbungskosten nach Kürzung noch mindestens 1.000 € betragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

                  Die Steuerberechnung meckert erst dann wenn der gezahlte Betrag gleich dem Erstattungsbetrag ist. Wenn der Erstattungsbetrag höher ist, gehts nicht. Habe jetzt eine errechnung gemacht in dem ich die Differenz in einer Werbungskostenposition geläscht habe.
                  Ich werde aber wahrscheinlich die komplette Erstattungssumme rausnehmen und schriftlich anmerken inkl. Kopie des Erstattungsnachweises. Alles andere wäre mir gefühlt zu viel gefrickel, ich müsste dies ja genauso niederschreiben und erklären.

                  Vielen Dank !
                  Gruß

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                    #10
                    AW: Kinderbetreuungskosten 2016 Erstattung

                    Ob die Steuerberechnung meckert, ist nicht von Bedeutung!

                    Wenn die Prüfung keine Fehler findet, kannst du die richtigen Einträge drin lassen und die Erklärung vollständig übermitteln.

                    Dann musst du auch nichts erklären!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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