Hallo zusammen,
in NRW wurde geklagt gegen das gezahlte Betreuungsgeld für das 2. Kind wenn das 1. Kind im Vorschuljahr ist und nichts mehr zahlt.
Nun hatten wir für das 2. Kind gezahlt im letzten Jahr und das Gericht an nun das zu viel gezahlte erstattet.
In Summe erhalten wir 3713 € wieder. Diese wollte ich in der Anlage Kind, Seite 3 in Zeile 68 Erstattungen eintragen . Das Programm meckert allerdings folgende Fehlermeldung:
"EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Kinderbetreuungskosten ( ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden."
in NRW wurde geklagt gegen das gezahlte Betreuungsgeld für das 2. Kind wenn das 1. Kind im Vorschuljahr ist und nichts mehr zahlt.
Nun hatten wir für das 2. Kind gezahlt im letzten Jahr und das Gericht an nun das zu viel gezahlte erstattet.
In Summe erhalten wir 3713 € wieder. Diese wollte ich in der Anlage Kind, Seite 3 in Zeile 68 Erstattungen eintragen . Das Programm meckert allerdings folgende Fehlermeldung:
"EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Kinderbetreuungskosten ( ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden."
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