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Anlage V, Vermietete Eigentumswohnung

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    Anlage V, Vermietete Eigentumswohnung

    Hallo. Ich habe die Verwaltungsabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung bekommen. Da sind die zusätzlichen Angaben für die Steuererklärung aufgelistet?

    1. anteilige Rücklagenverbräuche
    2. anteilige Aufwände gem. § 35a Abs. 2 Satz 1
    3. anteilige Aufwände gem. § 35a Abs. 3

    Ich nehme an Nr.1 soll in die Zeile 39, Ist es richtig?
    Wohin dann mit Nr. 2 und Nr. 3?

    Danke.

    #2
    AW: Anlage V, Vermietete Eigentumswohnung

    Wenn du die Wohnung vermietet hast, spielt § 35a EStG für dich überhaupt keine Rolle!

    Alle Aufwendungen, die in dem abgerechneten Jahr konkret angefallen sind, sind Werbungskosten aus Vermietung! Zeile 39 passt schon, wenn es sehr viel war, kannst du auch auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilen!

    Nur die Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage nicht, da diese nicht ausgegeben wurden!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 27.06.2017, 22:11.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V, Vermietete Eigentumswohnung

      Hallo,

      die Punkte 2 und 3 solltest du deinem Mieter bescheinigen, denn der kann das geltend machen.

      Und grundsätzlich rate ich mindestens im ersten Jahr einen Steuerberater hinzuzuziehen, insbesondere die Ermittlung der AfA ist nämlich nicht ganz so einfach.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage V, Vermietete Eigentumswohnung

        Die Ermittlung der AfA ist nicht so schwierig,
        schwieriger ist die Ermittlung der Grundlage für die AfA.
        Ist aber auch ohne Steuerberater zu schaffen.

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          #5
          AW: Anlage V, Vermietete Eigentumswohnung

          Hallo,

          >>>Die Ermittlung der AfA ist nicht so schwierig,

          Ja klar, mal 2% (bzw. 2,5%) sollte jeder hinbekommen.


          >>>schwieriger ist die Ermittlung der Grundlage für die AfA.

          Ebend [sic].

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage V, Vermietete Eigentumswohnung

            Wobei die Steuerverwaltung sogar eine Hilfestellung anbietet, die allerdings nur dem hilft, der ziemlich viel Ahnung vom Bewertungsrecht hat. Für Laien ist das eher kompliziert.

            Die Finanzämter prüfen die Aufteilung meines Wissens auch mit diesem Excel-Tool.

            http://www.bundesfinanzministerium.d...kaufpreis.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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