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Anlage N- trotz Selbständigkeit - wie Einzelbeträge erfassen

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    Anlage N- trotz Selbständigkeit - wie Einzelbeträge erfassen

    Guten Abend,
    es geht in der Steuererklärung um die zusätzliche Verwendung der Anlage N
    (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
    obwohl auch Selbständigkeit - kl. Gewerbebetrieb vorliegt
    Es wurde in bestimmten Monaten (4) zusätzlich eine 450,- E Aushilfstätigkeit durchgeführt, weil
    der Ertrag aus der Selbständigkeit nicht ausreicht.
    Es existieren nur Einzel-Lohnabrechnungen, die aber dann in einer Zeile Jahressummen hochgerechnet werden.
    Diese kann ich doch in der Anlage N dann auch in einer Summe erfassen oder?
    Allerdings muss ich ja dann als Zeitraum nur die Monate von bis aufführen
    Also wenn ich Juni-September habe, trage ich oben 01.06.-30.09. ein...ist das korrekt?
    Zeiten der Nichtbeschäftigung anzugeben, entfällt ja dann in diesem Fall....

    Danke für eine Rückinfo

    #2
    AW: Anlage N- trotz Selbständigkeit - wie Einzelbeträge erfassen

    Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
    Guten Abend,
    es geht in der Steuererklärung um die zusätzliche Verwendung der Anlage N
    (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
    obwohl auch Selbständigkeit - kl. Gewerbebetrieb vorliegt
    Es wurde in bestimmten Monaten (4) zusätzlich eine 450,- E Aushilfstätigkeit durchgeführt, weil
    der Ertrag aus der Selbständigkeit nicht ausreicht.
    Es existieren nur Einzel-Lohnabrechnungen, die aber dann in einer Zeile Jahressummen hochgerechnet werden.
    Diese kann ich doch in der Anlage N dann auch in einer Summe erfassen oder?
    Allerdings muss ich ja dann als Zeitraum nur die Monate von bis aufführen
    Also wenn ich Juni-September habe, trage ich oben 01.06.-30.09. ein...ist das korrekt?
    Zeiten der Nichtbeschäftigung anzugeben, entfällt ja dann in diesem Fall....

    Danke für eine Rückinfo
    Hallo,

    wenn du auf Steuerkarte gearbeitet hast, hast dubdoch eine Steuerbescheinigung vom AG bekommen.
    Die Daten trägst du in die Anlage N ein.
    Hast du auf Mini-Job-Basis gearbeitet kommt nichts in die Anlage N und auch nicht in die Steuererklärung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N- trotz Selbständigkeit - wie Einzelbeträge erfassen

      Vielen Dank, ok...das ist für mich formulartechnisch und wegen der Selbständigkeit 'Neuland'..
      Es ist aber nur eine Mini-Selbständigkeit mit ca. 9.100 Euro Brutto Einnahmen...

      Ich habe jetzt die Steuererklärung mit Anlagen G und Vorsorgeaufwand ausgefüllt..
      nach den aufgezeichneten Summen der Einnahmen und Ausgaben Miete KV usw.

      Ausserdem musste ich ja auch das Formular Einnahmenüberschuss-Rechnung 2016 EÜR ausfüllen...

      Frage nach elektronischer Versendung der Daten:
      Das Anschreiben zur nun ausgedruckten Hauptvordruck-Steuerklärung weist unter Anlagen :
      unten mit einem (X) -also als mitzusenden- Steuerbilanz/Gewinnn- und Verlustrechnung aus...

      Ist das die das Formular EÜR oder in welcher Form muss ich das verstehen bzw. beifügen?

      Danke für eine Info...

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N- trotz Selbständigkeit - wie Einzelbeträge erfassen

        Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
        Vielen Dank, ok...das ist für mich formulartechnisch und wegen der Selbständigkeit 'Neuland'..
        Es ist aber nur eine Mini-Selbständigkeit mit ca. 9.100 Euro Brutto Einnahmen...

        Ich habe jetzt die Steuererklärung mit Anlagen G und Vorsorgeaufwand ausgefüllt..
        nach den aufgezeichneten Summen der Einnahmen und Ausgaben Miete KV usw.

        Ausserdem musste ich ja auch das Formular Einnahmenüberschuss-Rechnung 2016 EÜR ausfüllen...

        Frage nach elektronischer Versendung der Daten:
        Das Anschreiben zur nun ausgedruckten Hauptvordruck-Steuerklärung weist unter Anlagen :
        unten mit einem (X) -also als mitzusenden- Steuerbilanz/Gewinnn- und Verlustrechnung aus...

        Ist das die das Formular EÜR oder in welcher Form muss ich das verstehen bzw. beifügen?

        Danke für eine Info...
        Hallo,

        EÜR ist eine selbständige Erklärung, die hast du gesendet.
        Das X ist uninteressant.
        Hast du nicht mit Zertifikat übermittelt?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage N- trotz Selbständigkeit - wie Einzelbeträge erfassen

          Das Anschreiben ist in diesem Punkt (Beifügung Steuerbilanz/Gewinnn- und Verlustrechnung) veraltet!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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