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Ende des Jahres ins Ausland verzogen

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    Ende des Jahres ins Ausland verzogen

    Hallo!

    Am 01.12.2016 ist meine Frau ins Ausland (Schweiz) verzogen, wo sie seit dem auch arbeitet. Ich bin Rentner und lebe immer noch ich Deutschland.
    Wo und wie muss ich die Einkünfte meiner Frau und die in der Schweiz gezahlten Steuern in Elster eintragen?

    Vielen Dank im Voraus!



    Beste Grüße
    Funangler
    Zuletzt geändert von funangler; 29.06.2017, 16:53.

    #2
    AW: Ende des Jahres ins Ausland verzogen

    Was heißt das, dass sie verzogen ist ? Habt Ihr Euch also getrennt und sie hat seitdem in Deutschland keinen Wohnsitz mehr ? Falls ja, dann schaue mal im Hauptvordruck in die Zeilen 93 ff.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Ende des Jahres ins Ausland verzogen

      Hallo und guten Morgen Picard777,
      danke für deine Antwort!
      Meine Frau hat ihren Wohnsitz in Deutschland abgemeldet und sich in der Schweiz angemeldet. Wir sind nicht getrennt, da wir noch ein Kind in Deutschland haben, bleibt mein Wohnsitz ersteinmal in Deutschland.
      In der Anlage AUS kann man dies auch eintragen. Leider weiß ich nicht wo und wie. Die Hilfe ist dort sehr technisch und für Laien alles andere als eine Hilfe.






      Grüße
      Funangler

      Kommentar


        #4
        AW: Ende des Jahres ins Ausland verzogen

        Die Anlage AUS vergiss mal, die betrifft höchstens den Zeitraum, in dem sie hier auch einen Wohnsitz hatte und deswegen ein Doppelbesteuerungsabkommen eingreift.

        Deine Frau muss im Hauptbogen Zeile 94 01.01.-30.11. eintragen und in Zeile 95 die ausländischen Einkünfte, die sie zwischen dem 01.12. und dem 31.12. bezogen hat. "Einkünfte" heißt i.ü. Einnahmen abzüglich Ausgaben. Sinnvoll dürfte auch sein diese Einkünfte in einer eigenen Anlage, die aber nicht elektronisch übermittelt werden kann, aufzugliedern und zu erläutern, denn da kommen sicherlich Nachfragen.

        Die Zeile 96 könnte theoretisch auch relevant sein, dürfte aber seltenst vorliegen. Näheres sag Dir Dein steuerlicher Berater.

        Ob die Voraussetzungen der Zeile 97 vorliegen, musst du wissen.

        USA ist kein Gebiet, das in Zeile 98 anzukreuzen wäre.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Ende des Jahres ins Ausland verzogen

          Super, vielen Dank!!
          Dann werde ich es so machen, wie du es vorgeschlagen hast!

          Vielen Dank noch einmal!


          Gruß
          Funangler

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