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Eintragung VBL Eigenbeitrag

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    Eintragung VBL Eigenbeitrag

    Hallo,
    ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und zahle demnach Pflichtbeiträge in die Altervorsorgeaufwendungen der Länder (VBL) ein. Kann ich diese Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen? Ich habe die Eigenbeiträge nun in Zeile 7 der Anlagevorsorgeaufwendungen eingetragen. Ist dies das korrekte Feld für betriebliche Altervorsorge?

    vielen Dank im voraus

    #2
    AW: Eintragung VBL Eigenbeitrag

    Altersvorsorgebeiträge (sog. Riester-Rente)

    Anlage Vorsorgeaufwand; Zeilen 37 bis 55

    Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert (sog. Riester-Rente). Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn im Laufe des Jahres 2009 begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden.
    Für Ihre Beiträge können Sie eine Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage Vorsorgeaufwand einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob eine zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt. Stellt sich heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wird die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulageanspruch erhöht. Für die Erhöhung der Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich eine Zulage gewährt wurde. Die Beantragung der Zulage erfolgt über Ihren Anbieter.
    Sofern Sie die Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter nicht beantragen und den vorstehend beschriebenen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht geltend machen, besteht die Möglichkeit, bestimmte Altersvorsorgebeiträge im Rahmen von Höchstbeträgen zu berücksichtigen (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 18 bis 20).
    Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten, die beide zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 41 bis 50), steht der Sonderausgabenabzug jedem Ehegatten gesondert zu. Es ist allerdings nicht möglich, den von einem Ehegatten nicht ausgeschöpften Sonderausgaben-Höchstbetrag auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis und ist der andere Ehegatte nur mittelbar begünstigt (vgl. Erläuterungen zu den Zeile 51), können die Altersvorsorgebeiträge des mittelbar begünstigten Ehegatten insoweit berücksichtigt werden, als der Sonderausgaben-Höchstbetrag durch die vom unmittelbar begünstigten Ehegatten geleisteten Altersvorsorgebeiträge sowie die zu berücksichtigenden Zulagen noch nicht ausgeschöpft wird.
    Die späteren Leistungen aus der steuerlich geförderten Altersvorsorge unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung, soweit sie auf staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen beruhen.

    Die gleichen Möglichkeiten bestehen auch für individuell besteuerte (nicht: pauschal versteuerte oder steuerfreie) Beiträge, die zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse

    (z. B. Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL)

    oder eine Direktversicherung gezahlt werden, wenn diese Einrichtungen dem Begünstigten eine lebenslange Altersversorgung gewährleisten.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Eintragung VBL Eigenbeitrag

      Interessant - aber was heisst das jetzt hinsichtlich VBL ? Einträge in Zeile 7 sind meines Wissens nach nur korrekt wenn Sie sich im kapitalgedeckten Ostgebiet befinden. Der Westteil ist umlagefinanziert (weswegen hier auch keine Risterförderungen auf die VBL Beiträge gewährt werden).

      Ob man die VBL Beiträge im Westteil steuermindernd geltend machen kann und wo habe ich noch nicht verstanden, auch nicht ob das dann nur die Eigenbeiträge oder auch die des Arbeitgebers wären ? Zeile 20 Anlage Versorgungsaufwand würde passen - hier besteht aber (warum auch immer) eine Einschränkung auf VBL Rentenversicherungen mit dem ersten Beitrag vor 2005. Was aber auch egal ist weil Eingaben hier (im Gegensatz zu Eingaben in Zeile 7) zumindest in meinem Fall Effekt auf die Besteuerung haben.

      Irgendwie scheint man mit VBL im Westteil dreifach gekniffen zu sein:
      (1) Höheres Steuerbrutto, (2) keine Riesterförderung und (3) keine steuerliche Absetzmöglichkeit. Sehe ich das richtig ?
      Zuletzt geändert von ; 24.05.2010, 02:03.

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        #4
        AW: Eintragung VBL Eigenbeitrag

        Zitat von tilkel Beitrag anzeigen
        Irgendwie scheint man mit VBL im Westteil dreifach gekniffen zu sein:
        (1) Höheres Steuerbrutto, (2) keine Riesterförderung und (3) keine steuerliche Absetzmöglichkeit. Sehe ich das richtig ?
        Dafür aber im Gegensatz zum Ostteil die Möglichkeit das zurückzahlen zu lassen

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          #5
          AW: Eintragung VBL Eigenbeitrag

          Zitat von tilkel Beitrag anzeigen
          IZeile 20 Anlage Versorgungsaufwand würde passen - hier besteht aber (warum auch immer) eine Einschränkung auf VBL Rentenversicherungen mit dem ersten Beitrag vor 2005.
          Wenn man später in den öD gegangen ist, hat man Pech gehabt. Wobei, wie du ja selber festgestellt hast, der Wert in Zeile 20 oft keinen Effekt hat.

          Irgendwie scheint man mit VBL im Westteil dreifach gekniffen zu sein:
          (1) Höheres Steuerbrutto, (2) keine Riesterförderung und (3) keine steuerliche Absetzmöglichkeit. Sehe ich das richtig ?
          Du solltest bedenken, dass Riesterrenten im Alter dann voll steuerpflichtig sind, während bei der umlagenfinanzierten VBL-Rente nur der Ertragseinteil steuerpflichtig ist.

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