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Anlage vorsorgeaufwendungen

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    Anlage vorsorgeaufwendungen

    Wo finde ich das?

    #2
    AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

    Bei ElsterFormular im Fenster links unten unter weitere Vordrucke: Anlage Vorsorgeaufwand
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

      Zitat von Gabriele13 Beitrag anzeigen
      Wo finde ich das?
      Hallo,
      bei einer geöffneten Erklärung gibt es links unten einen Pool von Anlagen,
      die man mit Doppelklick oder rechte Maustaste-Kontext hinzufügen kann.
      Gruß, Basteltyp

      ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
      ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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        #4
        AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

        In ihrem anderen Thema hat die TE geschrieben, dass sie die Erklärung im ElsterOnline-Portal erstellt.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post232268

        Da geht das mit Hinzufügen von Anlagen natürlich anders!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

          Vielen Dank. Ich hab's gefunden.

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            #6
            AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

            Hallo,

            zu der Anlage habe ich auch eine Frage:
            Ich habe sie ausgefüllt mit den Aufwendungen für RV, KV und PV, wie in der LST Bescheinigung des Arbeitgebers angegeben.
            Soweit ist alles klar.

            Zusätzlich habe ich unter Sonstigen Vorsorgeaufwendungen Unfall- und Haftpflichtversicherungen und eine Kapitallebensversicherung (älter als 2005) eingetragen.

            Bei einer vorläufigen Elster Steuerberechnung kann ich diese Eingaben allerdings nirgends finden? Wo verstecken die sich? Kann mir da jemand weiterhelfen?

            Gruß dirgis

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              #7
              AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

              Bei einer vorläufigen Elster Steuerberechnung kann ich diese Eingaben allerdings nirgends finden? Wo verstecken die sich? Kann mir da jemand weiterhelfen?
              Solche Eingaben wirken sich steuerlich nicht aus, wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisversicherung) bereits über den Höchstgrenzen von 1.900 € bei Einzelveranlagung bzw. 3.800 € bei Zusammenveranlagung liegen.

              Das ist so schon in Ordnung!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

                Hallo Charlie24,
                ganz vielen Dank für die Antwort. Irgendwie ist es immer toll wenn man etwas gut erklärt bekommt und es versteht.
                Gerecht finde ich diese Höchstgrenzen allerdings nicht. Da soll jeder selbst was für seine Rente tun, und dann kann ich das noch nicht einmal absetzen!!

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                  #9
                  AW: Anlage vorsorgeaufwendungen

                  Da soll jeder selbst was für seine Rente tun, und dann kann ich das noch nicht einmal absetzen!!
                  Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung gelten andere Regeln bzw. Vorschriften als bei den Beiträgen zur Krankenversicherung!

                  Die Themen zu vermengen wäre falsch!

                  Die Absetzbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch zu sog. Rürup-Renten steigt aktuell von Jahr für Jahr, gleichzeitig wird der steuerfreie Anteil von Leibrenten allerdings von Jahr für Jahr reduziert.

                  Für die sog. Riesterrente gibt es eigene Höchstbeträge, die seit Einführung nicht angehoben wurden. Riester ist allerdings nach meiner persönlichen Einschätzung nur selten zu empfehlen.
                  Wer ausreichende Alterseinkünfte aus anderen Quellen hat und als Rentner deshalb Steuern zahlen muss, für den ist die Riesterrente immer ein Draufzahlgeschäft. Ich gehöre auch zu den Betroffenen, kann es aber verschmerzen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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